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Restschuldversicherung kündigen

Mit einer Restschuldversicherung wird ein Kredit abgesichert. Wir erklären Ihnen, wie und mit welchen Fristen Sie die Versicherung kündigen können.

Wann kann ich eine Restschuldversicherung kündigen?

Sollte die Versicherung ein ordentliches Kündigungsrecht vorsehen, können Sie die Restschuldversicherung mit der festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Häufig sehen die Bedingungen eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vor. Je nach Versicherung kann es auch eine Mindestvertragslaufzeit – zum Beispiel drei Jahre – geben, die eingehalten werden muss.

Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt oder umschuldet, hat ein Sonderkündigungs­recht. In diesen Fällen können Sie die Restschuld­versicherung kündigen und von der Bank die berechneten Beiträge anteilig zurückfordern.

Restschuldversicherung kurz nach Abschluss widerrufen

Eine Restschuldversicherung können Sie in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Leistet die Versicherung auch bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit, gilt für diese Bausteine häufig eine kürzere Frist von 14 Tagen. So lange aber der Todesfall auch abgesichert ist, gilt in der Regel die längere Frist.

Restschuldversicherung zusammen mit Kreditvertrag widerrufen

In einigen Fällen können Sie den abgeschlossenen Kredit widerrufen und damit auch die verbundene Restschuldversicherung.

In der Vergangenheit haben viele Banken ihre Kunden nämlich fehlerhaft über das Widerrufs­recht informiert – vor allem bei Krediten, die mit einer Restschuld­versicherung gekoppelt waren. Über eine Verbraucherzentrale vor Ort kann man gegen eine Gebühr prüfen lassen, ob der eigene Kreditvertrag davon betroffen ist. Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sein, können Sie Kredit und Restschuldversicherung häufig noch Jahre später widerrufen.

Ist der Widerruf erfolgreich, müssen Sie die Kreditsumme inklusive marktüblicher Zinsen allerdings innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen – entweder mit eigenem Geld oder einem neuen Anschlusskredit.

Nach dem Widerruf müssen die Banken zumindest einen Teil der Kosten für die Restschuld­versicherung zurückzahlen. Welchen Anteil der Beiträge sie erstatten müssen, hängt vom Einzelfall ab und ist juristisch nicht eindeutig geklärt.

Welche Leistung erhalte ich bei einer Kündigung?

Eine Restschuldversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das bedeutet, der Versicherer zahlt eine Leistung nur dann, wenn ein Versicherungsfall eintritt – etwa der Todesfall oder eine Arbeitsunfähigkeit nach den Bedingungen der Versicherung.

Kapital wird bei dieser Versicherung nicht angespart. Sie erhalten daher grundsätzlich auch kein Guthaben ausgezahlt, wenn Sie Ihre Kreditversicherung kündigen. Sie können allerdings bei einer Kündigung die zu viel gezahlten Beiträge für den Versicherungsschutz zurückfordern, die häufig zu Vertragsbeginn auf den Kreditbetrag aufgeschlagen werden.

Die Kosten für die Versicherung sind in der Regel in der monatlichen Kreditrate enthalten, nicht immer listen die Banken diese gesondert auf. Je nach Anbieter wird bei einer Rückzahlung der Beiträge ein Stornoeinbehalt abgezogen.

Wechsel der Restschuld­versicherung

Da die Restschuldversicherung an einen Kredit gekoppelt ist, können Sie den Versicherungs­schutz nicht so einfach wechseln.

Sie sollten zunächst prüfen, ob Sie die Kreditversicherung oder den Kreditvertrag widerrufen können. Sollte das in Ihrem Fall nicht möglich oder vorteilhaft sein, können Sie die Versicherung unter den im Vertrag aufgeführten Bedingungen kündigen. Zudem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei einer vorzeitigen Rückzahlung oder Umschuldung des Kredits.

Risikolebensversicherung für den Todesfall

Haben Sie die Restschuldversicherung gekündigt, sollten Sie überlegen, ob Sie einen Versicherungsschutz für den Todesfall benötigen. Bei kleineren Kreditsummen ist ein gesonderter Versicherungsschutz meist nicht notwendig. Bei einem größeren Kredit sollten Sie hingegen eine günstige Risikolebensversicherung abschließen, um Ihre Angehörigen für den Todesfall abzusichern.

Der Todesfallschutz lässt sich auch hier an die fallende Restschuld eines Kreditvertrags anpassen. Eine Risikolebens­versicherung ist aber deutlich günstiger und flexibler als die Kombi-Absicherung von der Bank.

Risikolebensversicherung und Restschuldversicherung

Eine Risikolebensversicherung wird manchmal auch als Restschuld­versicherung bezeichnet. Anders als eine Restschuld­versicherung von der Bank ist die Risikolebens­versicherung jedoch nicht an einen bestimmten Kredit gekoppelt. Die Versicherung sichert kostengünstig das Risiko des Todesfalls ab. Bei Arbeitslosig­keit oder Krankheit leistet sie nicht.

So kündigen Sie

Möchten Sie Ihre Restschuldversicherung kündigen, müssen Sie die Kündigung schriftlich bei der Bank einreichen. Dies funktioniert grundsätzlich per Fax, E-Mail oder Post. Der sicherste Weg ist der Versand als Einschreiben per Rückschein: Dann erhalten Sie einen Nachweis, wann genau das Kündigungs­schreiben bei der Bank eingegangen ist.

Wechsel zu einer Risikolebensversicherung

Möchten Sie von einer Restschuldversicherung der Bank zu einer günstigen Risikolebens­versicherung wechseln? Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, eine bestehende Kredit­versicherung zu kündigen und eine passende Risikolebens­versicherung zu finden.

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