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Bei welchen Versicherungen kann ich mit einer Rückdatierung Geld sparen?

Sie können bei bestimmten Versicherungen eine Rückdatierung vereinbaren. Damit legen Sie den technischen Versicherungs­beginn auf einen Zeitpunkt vor dem tatsächlichen Abschluss des Vertrags.

Mit einer Rückdatierung können Sie sich bei einer Lebens- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung häufig günstigere Beiträge sichern.

In der privaten Kranken­versicherung erlaubt die Rückdatierung eine lückenlose Versicherung. Bei der Kfz-Versicherung ist es dadurch je nach Anbieter möglich, schneller in eine günstigere Schaden­freiheits­klasse zu wechseln.

Versicherungen, bei denen eine Rückdatierung möglich ist:

Risikolebensversicherung

Die Beiträge einer Risikolebens­versicherung berechnen sich nach dem Eintrittsalter. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto geringer fallen die Prämien aus. Daher können Sie häufig Geld sparen, wenn Sie einen Vertrag auf das letzte Jahr zurückdatieren lassen.

In der Regel ist eine Rückdatierung bis zum 28. Februar oder 31. März eines Jahres möglich. Die Police startet dann rückwirkend bereits zum 1. Dezember. Für die Versicherung sind Sie ein Jahr jünger, da die meisten Versicherer das Alter anhand des Kalenderjahres bestimmen. In welchem Monat Sie geboren sind, spielt keine Rolle.

Nicht alle Versicherer rechnen nach dem Kalenderjahr

Nicht alle Gesellschaften berechnen das Alter nach dem Kalenderjahr. Manche Anbieter rechnen stattdessen mit Ihrem Geburtsmonat. Bei diesen Versicherern werden Sie nicht zum Jahres­wechsel ein Jahr älter, sondern mit Ablauf Ihres Geburts­monats. Solche Gesellschaften erlauben es meist, einen Vertrag um zwei bis drei Monate nach dem Geburtstag zurückzudatieren.

Es gibt auch einzelne Versicherer, die keine Rückdatierung zulassen.

Versicherungen zur Absicherung der Arbeitskraft

Auch bei Versicherungen, welche die Arbeits­kraft absichern, kann eine Rückdatierung um bis zu drei Monate nach dem Jahreswechsel oder Geburtsmonat sinnvoll sein. Dazu zählen etwa die Berufs­unfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Erwerbs­unfähigkeits­versicherung. Häufig können Sie durch die Rückdatierung sparen, da sich die Beiträge auch hier nach Ihrem Alter bei Abschluss der Police richten.

Sie müssen zwar die Monatsbeiträge für den Zeitraum der Rückdatierung nachzahlen. Dafür sind die Beiträge während der gesamten Laufzeit niedriger.

Rückdatierung bringt nicht immer Ersparnis

Den Versicherungs­beginn rückwirkend auf den Dezember zu legen, ist nicht in allen Jahren vorteilhaft. Erhöht sich etwa zum 1. Januar der Garantiezins, werden die Beiträge für neue Verträge häufig günstiger. Dann kann es je nach Versicherung und Tarif vorkommen, dass Sie mit einer Rückdatierung nur wenig oder gar nichts sparen.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung ist eine Rückdatierung um bis zu zwei Monate nach dem tatsächlichen Versicherungs­beginn möglich. Hier geht es aber nicht darum, Beiträge zu sparen, sondern einen lückenlosen Versicherungs­schutz zu garantieren.

Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Sie von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Auch wenn Sie ein neugeborenes Kind oder einen Ehegatten nachversichern möchten, ist eine Rückdatierung um bis zu zwei Monate nach der Geburt oder Eheschließung möglich.

Kfz-Versicherung

In der Kfz-Haftpflicht­versicherung können Sie ebenfalls bei einigen Versicherern eine Rückdatierung vornehmen lassen, um schneller die nächste Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) zu erreichen – etwa von der SF-Klasse ½ die Klasse 1. Eine solche Umstellung nehmen die Versicherer meist zum 1. Januar vor, sofern die Police bereits sechs Monate lang bestanden hat.

Schließt man eine Kfz-Police beispielsweise am 1. August ab, würde man zum Jahreswechsel daher nicht in den Genuss der günstigeren Klasse kommen. Legen Sie den Versicherungs­beginn dagegen nachträglich auf den 1. Juli, landen Sie zum 1. Januar in der günstigeren SF-Klasse.

Eine Rückdatierung kann sich vor allem in den teuren SF-Klassen lohnen, wenn nur ein oder zwei Monate für die erforderliche Sechs-Monats-Frist fehlen.