Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
089 - 24 24 12 58unfallversicherung@check24.deMit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahren
Bei der privaten Unfallversicherung gilt das sogenannte PAUKE-Prinzip. Das heißt der Versicherer leistet, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden (Invalidität) führt. Wenn sich nun der Versicherte bei der Ausübung einer Sportart eine Verletzung zuzieht und dessen körperliche Funktion dauerhaft beeinträchtig ist, besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch bei einer Sportverletzung ist in der Regel, dass Sie für die Ausübung der Sportart kein Geld erhalten. Berufssportler sind in der privaten Unfallversicherung nicht versicherbar. Im Folgenden haben wir einige Beispiele von Sportunfällen aufgeführt, die zu einer ärztlich festgestellten Invalidität und somit zu einem Leistungsanspruch führen können:
Wichtig: Unfälle, die sich bei der Ausübung von Motorsportrennen oder Luftsportarten ereignen, sind vom privaten Unfallschutz ausgeschlossen. Für Ansprüche gegenüber privaten Unfallversicherungen spielt es zudem keine Rolle, ob die versicherte Person die sportliche Aktivität eigenverantwortlich oder im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft ausübt.
Tipp: Es gibt leistungsstarke Tarife, die einen erweiterten Unfallbegriff verwenden. Das bedeutet, dass auch durch überhöhte Kraftanstrengung verursachte
Wenn Sie aufgrund einer überhöhten Kraftanstrengung (zum Beispiel beim Verschieben eines Möbelstücks) einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleiden, haben Sie gemäß dem erweiterten Unfallbegriff einen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Über 240 Tarife unverbindlich und kostenlos vergleichen