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Dynamik in der Unfallversicherung

Bei einer Dynamik steigen Beiträge und Leistungen einer Versicherung regelmäßig an. Wir erklären, warum Sie eine Dynamik bei der Unfall­versicherung meist nicht benötigen und wie Sie einer anstehenden Beitrags­erhöhung widersprechen können.

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung können Sie eine Dynamik vereinbaren. Dann steigen Leistungen und Beiträge regelmäßig an.

Allerdings können Sie bei der Unfallversicherung auf eine solche Vereinbarung in der Regel verzichten.

Was ist eine Dynamik?

Viele Versicherer bieten eine private Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Prämie an. Diese Form der Anpassung wird als Dynamik bezeichnet.

Häufig erhöht sich der Beitrag bei Tarifen mit einer Dynamik jährlich – beispielsweise um fünf Prozent. Damit soll die Steigerung der Lebenshaltungs­kosten (Inflation) ausgeglichen werden, sodass die versicherten Auszahlungen ihre Kaufkraft behalten. Oftmals ist eine Erhöhung nur bis zu festgelegten Maximalbeträgen sowie einem Höchstalter von 65 oder 70 Jahren möglich.

Darum ist eine Dynamik bei der Unfallversicherung nicht nötig

Dynamik: Junger Mann springt über FahrradständerBei einer privaten Unfallversicherung können Sie auf eine Dynamik in der Regel verzichten. Bei Abschluss einer Versicherung sollten Sie vielmehr überschlagen, welche Summe Sie bei einer schweren Unfallverletzung ungefähr benötigen würden. Je nach Ihrem persönlichen Bedarf sollten Sie dann von Anfang an eine ausreichend hohe Grundsumme und Progression wählen.

Ihr Absicherungsbedarf für den Fall eines schweren Unfalls wird langfristig nicht steigen, sondern eher sinken. Je älter man wird, desto weniger schwerwiegend wirkt sich etwa der Wegfall des Einkommens aus. Mit zunehmendem Alter hat man nämlich meist höhere Renten- und Versorgungs­ansprüche und zudem häufig eigenes Vermögen angespart.

Statt einer jährlichen Dynamik ist es daher meist sinnvoller, regelmäßig zu überprüfen, ob der Unfallschutz noch ausreichend hoch ist.

Unfallschutz regelmäßig prüfen

Die Höhe Ihres Unfallschutzes sollten Sie regelmäßig überprüfen. Vor allem für den Fall einer Vollinvalidität sollte die Auszahlungs­summe hoch genug sein. Passen Sie bei Bedarf die versicherte Grundsumme oder die Höhe der Progression an.

So widersprechen Sie einer Dynamik

Haben Sie einen Tarif mit einer Dynamik vereinbart, wird die Versicherung Sie informieren, bevor die Beiträge erhöht werden. Sie erhalten eine Information, um welchen Betrag die versicherten Leistungen sowie Prämien ansteigen werden.

Einer anstehenden Dynamikerhöhung müssen Sie schriftlich widersprechen. Je nach Versicherer können Sie dazu ein Formular zurücksenden oder den Widerspruch online einreichen. Meist haben Sie dafür bis zu sechs Wochen nach Ankündigung der Beitragserhöhung Zeit.

Sie können einer Beitragserhöhung auch für die komplette restliche Laufzeit widersprechen. Dazu müssen Sie die Vereinbarung über die Dynamik meist drei Monate vor Ende eines Versicherungs­jahrs schriftlich kündigen.

 

Persönliche Beratung

Haben Sie noch eine Frage zur Dynamik bei der privaten Unfallversicherung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter – schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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