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Risikolebensversicherung Vergleich

Kostenlose, individuelle Beratung über verbundene Lebensversicherung

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Was ist eine verbundene Lebensversicherung?

Eine verbundene Risikolebensversicherung wird als Partnervertrag abgeschlossen. Das heißt, Ehe- oder Geschäftspartner schließen zusammen einen Vertrag ab, in dem beide abgesichert sind. Wenn eine der versicherten Personen stirbt, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Danach erlischt die Absicherung. Die Versicherungssumme steht also nur einmal – beim Tod der zuerst sterbenden Person – zur Verfügung.

Eine verbundene Risikolebensversicherung ist zwar oft ein wenig günstiger als zwei einzelne Verträge. Da die Versicherungssumme allerdings nur einmal ausbezahlt wird, ist sie für den vergleichsweise niedrigen Schutz relativ teuer.

Sollten die Versicherten gleichzeitig versterben, wird die Versicherungssumme ebenfalls nur einmal ausgezahlt. Gerade wenn außer dem Partner noch Kinder abgesichert werden sollen, kann mit dieser Form des Todesfallschutzes daher schnell eine Versorgungslücke entstehen.

Alternativen bei der Absicherung für Paare und Partner

Als Alternative zur verbundenen Lebensversicherung können zwei einzelne Verträge für die Partner abgeschlossen werden. Sollten die Versicherten gleichzeitig sterben, sind die Angehörigen so besser abgesichert. Zudem können die Laufzeiten und Versicherungssummen bei zwei einzelnen Verträgen individuell gewählt werden.

Gerade unverheiratete Paare oder Geschäftspartner, die sich für zwei einzelne Verträge entscheiden, sollten eine „Über-Kreuz”-Absicherung wählen, um Erbschaftssteuer zu vermeiden. Eine „Über-Kreuz”-Absicherung erzielen die Partner wie folgt:

  • Die Partner schließen jeweils einen Risikolebensversicherungsvertrag – Vertrag 1 und Vertrag 2 – ab.
  • Sie versichern sich „Über-Kreuz“:
  • In Vertrag 1 gibt Partner 1 sich als Versicherungsnehmer und Partner 2 als versicherte Person an. Partner 1 erhält die vereinbarte Todesfallsumme, sollte Partner 2 versterben. Wichtig: Die Beiträge zur Risikolebensversicherung müssen von Partner 1 bezahlt werden.
  • In Vertrag 2 gibt Partner 2 sich als Versicherungsnehmer und Partner 1 als versicherte Person an. Partner 2 erhält die vereinbarte Todesfallsumme, sollte Partner 1 versterben. Wichtig: Die Beiträge zur Risikolebensversicherung müssen von Partner 2 bezahlt werden.

Vertrag 1

Vertrag 2

Partner 1 ist gegen Tod von Partner 2 abgesichert. Partner 2 ist gegen Tod von Partner 1 abgesichert.
Partner 1 ist Versicherungsnehmer und zahlt Beiträge. Partner 2 ist Versicherungsnehmer und zahlt Beiträge.
Partner 2 ist die versicherte Person. Partner 1 ist die versicherte Person.

 

Verheiratete Paare haben einen Freibetrag von jeweils 500.000 Euro bei der Erbschaftssteuer. Die „Über-Kreuz”-Versicherung empfiehlt sich daher insbesondere für unverheiratete Paare.

Bei vielen Paaren verringert sich der Absicherungsbedarf mit der Zeit, etwa weil die Kinder in absehbarer Zeit finanziell unabhängig sind oder ein Kredit abbezahlt ist. Um zu sparen, können Paare mit begrenztem Budget anstatt eines Vertrages mit gleichbleibendem (oder konstantem) Betrag einen Vertrag mit fallender Versicherungssumme wählen. Bei diesen degressiven Tarifen verringert sich die Versicherungssumme über die Laufzeit.

CHECK24 hilft Ihnen beim Abschluss

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Bei der Wahl der optimalen Absicherung hilft Ihnen Ihr persönlicher CHECK24-Kundenberater gerne weiter. Unsere Kundenberater sind ausgewiesene Experten der Risikolebensversicherung und stehen Ihnen von Anfang an bei jeglichen Fragen zum Risikoleben-Schutz zur Verfügung.

Wir sind von Montag bis Freitag für Sie telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Unser Service ist dabei für Sie absolut unverbindlich und kostenfrei.