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Coronavirus – in welchen Fällen leistet die Reiseversicherung?

UPDATE 30.11.2020

In welchen Fällen leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung oder Todesfall) stornieren müssen. In Zeiten von Corona ist es vor allem wichtig, dass Sie auch gegen eine Erkrankung an Corona abgesichert sind. Daher zeigen wir Ihnen im CHECK24 Vergleich für Reiseversicherungen an, welche Versicherung auch bei Corona leistet.

Achten Sie auf den dunkelgrünen Hinweis "Corona Erkrankung abgesichert". Zusätzlich finden Sie dort Informationen, ob Sie in diesem Tarif auch für Länder mit bestehender Reisewarnung versichert sind.
Corona Erkrankung abgesichert

Beim gelben Hinweis "Corona Erkrankung teilw. abgesichert", sind Sie abgesichert, wenn Sie am Coronavirus erkranken, Symptome zeigen und die Reise infolge dessen nicht antreten können Ein positiver Coronatest reicht in dem Fall nicht aus.
Corona Erkrankung teilw. abgesichert

In welchen Fällen leistet die Auslandskrankenversicherung?
Corona Erkrankung abgesichert

Die Auslandskrankenversicherung erstattet die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten, wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken. Müssen Sie im Zuge dessen zeitnah wieder nach Hause transportiert werden, weil in Ihrem Urlaubsland keine zufriedenstellende medizinische Versorgung gewährleistet ist, übernimmt der Versicherer zudem die Kosten für den Krankenrücktransport. Daher ist dies eine sehr wichtige Versicherung, die Sie unabhängig von der aktuellen Verbreitung des Coronavirus immer abgeschlossen haben sollten.

Bin ich versichert, wenn eine Reisewarnung für mein Reiseziel gilt?

Wenn für ihr Reiseziel eine Reisewarnung besteht, leisten nicht alle Versicherungen. Achten Sie daher auf den hellgrünen Hinweis „Trotz Reisewarnung abgesichert“. Eine Reisewarnung an sich ist kein Rücktritts-/ Abbruchgrund.
Trotz Reisewarnung abgesichert

Wenn der gelbe Hinweis „Trotz Reisewarnung teilw. abgesichert“ angezeigt wird, dann sind nicht alle Versicherungsfälle abgesichert. Achten Sie daher auf die Informationen in den Tarifdetails.
Trotz Reisewarnung teilw. abgesichert

Bin ich versichert, wenn ich mich aufgrund einer behördlichen Aufforderung in Quarantäne begeben muss?
Auch bei Quarantäne abgesichert

Einige Tarife sichern Sie ab, wenn Sie sich aufgrund einer behördlichen Anordnung in persönliche Quarantäne begeben müssen. Unabhängig, ob vor oder während Ihrer Reise. Achten Sie daher auf den türkisen Hinweis „Auch bei Quarantäne abgesichert“.

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Mit dem CHECK24 Vergleich für Reiseversicherungen können Sie schnell und unverbindlich die besten Tarife für Reiseabbruchversicherungen kostenlos vergleichen. Wenn Sie den für Sie passenden gefunden haben, können die gewünschte Versicherung in 5 Minuten online abschließen. Bei den meisten Versicherungen erhalten in der Regel noch am selben Tag Ihren Versicherungsschein und können somit unbeschwert Ihren Urlaub genießen. Die günstigste Versicherung für eine Einzelreise kostet Sie nur 5,64 €.

Eine Reiseabbruchversicherung greift, wenn Sie Ihren Urlaub bereits angetreten haben, diesen aber aus unvorhersehbaren Gründen abbrechen müssen oder die Heimreise erst verspätet angetreten werden kann. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt eine Reihe von Kosten, die der Abbruch einer Reise mit sich bringt. Dazu zählen beispielsweise Mehrkosten bei einer frühzeitigen Abreise, Stornokosten für gebuchte Reiseleistungen, oder Mehrkosten zum Wiederanschluss an eine Rundreisegruppe.

CHECK24 ist Testsieger

Eine umfangreiche Konsumentenbefragung von FOCUS-MONEY in Zusammenarbeit mit ServiceValue hat ergeben: CHECK24 hat die kompetentesten digitalen Versicherungsberater! Insgesamt wurden bei der Befragung 1054 Anbieter aus 51 Branchen bezüglich ihrer Produkte und Dienstleistungen bewertet.

Quelle: 22/2020 – FOCUS-MONEY: CHECK24 überzeugt mit „Höchster Kompetenz”

 

So viel können Sie sparen

Günstigster Tarif
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Beispielrechnung für eine Reiseabbruchversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz mit 1 Tag Reisedauer und 100 € Reisepreis.

Günstigste Reiseversicherung: 5,64 € einmalig
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Teuerste Reiseabbruchversicherung: 29,00 € einmalig
TravelProtect, Reiserücktritt & – abbruch

Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 09/2022

Mit einer CHECK24 Reiseversicherung sichern Sie alle Ihre Reisen ab, egal ob Sie im Reisebüro, über CHECK24 oder selbstständig online gebucht haben.

Beispielrechnung:

Reiseabbruchversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag und 100 € Reisepreis.

Berechnung vom 01.01.2023.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.

Beispielrechnung:

Reiseabbruchversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag und 100 € Reisepreis.

Berechnung vom 01.01.2023.

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Reiseabbruchversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag und 100 € Reisepreis.

Berechnung vom 01.01.2023.