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6. So verhalten Sie sich im Versicherungsfall

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den durch das Pferd verursachten Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört beispielsweise die Erstversorgung von Verletzten, das Einfangen des Tieres oder die Alarmierung von Rettungskräften. Dabei geht die Sicherheit aller Beteiligten immer vor. Bringen Sie nicht sich und andere in Gefahr.

Damit die Assekuranz unverzüglich mit der Bearbeitung des Versicherungsfalls beginnen kann, muss ihr der Schaden unverzüglich mitgeteilt werden. Der Hergang ist wahrheitsgemäß und in allen Einzelheiten zu schildern. Beweise (Zeugen, Gegenstände, Schadenslisten, Bilder oder Videos) sollten sorgfältig gesichert, verwahrt und der Assekuranz auf Verlangen ausgehändigt werden.

Schuldeingeständnis und Entschädigungszahlungen sind tabu

Entscheidend ist, dass Sie als Inhaber eine Pferdehaftpflicht kein Schuldanerkenntnis oder Entschädigungszahlungen leisten. Es obliegt der Versicherung, den Schaden zu prüfen und gegebenenfalls zu regulieren. Sind Ansprüche unberechtigt gestellt, kümmert sich die Versicherung darum diese abzuwehren. Mahnbescheide und ähnlich gelagerte Schreiben lehnen Sie ab und informieren sofort die Versicherung über den Erhalt. Die Versicherungsexperten werden daraufhin geeignete Maßnahmen ergreifen.

Ebenso verfahren Sie beim Schriftwechsel mit der Gegenseite. Erhalten Sie beispielsweise Briefe des Geschädigten, überlassen Sie die Beantwortung der Assekuranz, indem sie diese an die Gesellschaft weiterleiten. Kommt es zum Prozess, unterstützt Sie die Versicherung auch hier. Bei Bedarf stellt sie den Anwalt und Sachverständige. Leisten Sie als Versicherungskunde den Weisungen der Versicherungsexperten Folge.

Bei allen Fragen rund um den konkreten Schadensfall halten Sie am besten direkten Kontakt und sprechen sich stets mit der Versicherung ab. Die Ansprechpartner für Ihren Fall können Ihnen konkrete Hilfestellungen geben. Wenn sie Ihre Assekuranz stets rechtzeitig und wahrheitsgemäß über Schäden und damit verbundene Sachverhalte unterrichten, unterstützt Sie die Versicherung nach besten Kräften.

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