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Motorräder bis 125 ccm (sogenannte 125er) dürfen Sie mit diesen Führerscheinen beziehungsweise Fahrerlaubnissen fahren:
Mit der Fahrerlaubnis B196 können Autofahrer ihren Führerschein Klasse B für 125er Motorräder erweitern.
Diese Voraussetzungen gibt es:
Für B 196 melden Sie sich bei einer Fahrschule an.
Danach lassen Sie sich die Führerschein Klasse B196 in Ihren Führerschein eintragen und dürfen Leichtkrafträder bis 125 fahren.
Prüfung
Eine Prüfung gibt es nicht.
Autofahrer mit der alten Führerscheinklasse 3 genießen Sonderprivilegien.
Stichtag ist der 1. April 1980. Wer VOR diesem Datum seine Pkw-Fahrerlaubnis erteilt bekommen hat, darf automatisch auch 125er Motorräder fahren.