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Ja, die Mopedversicherung ist eine Kfz-Versicherung und kann als solche unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst ein steuerpflichtiges Einkommen. Zudem kann die Versicherung nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Halter des Fahrzeugs ist. Bezahlen beispielsweise die Eltern die Versicherung ihres Kindes, sind gleichzeitig aber nicht Halter des Mopeds, können sie die Versicherungsbeiträge nicht absetzen.
Voraussetzungen, um Versicherungsbeiträge absetzen zu können:
Festangestellte Arbeitnehmer und Selbstständige können die Haftpflichtversicherung von ihrer Steuer absetzen, Selbstständige können zusätzlich auch die Teilkaskoversicherung geltend machen.
Wie Sie die Aufwendungen für Ihre Mopedversicherung in der Steuererklärung geltend machen, hängt davon ab, wie das Fahrzeug genutzt wird. Für privat genutzte Fahrzeuge fällt die Versicherung unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen”. Wird das Moped beruflich genutzt, können entweder Werbungskosten oder die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg geltend gemacht werden.
Selbstständige können die Kfz-Versicherung zu ihren Betriebskosten zählen, wenn sie das Fahrzeug ausschließlich beruflich nutzen.
So machen Sie die Kosten korrekt geltend:
Fahrtenbuch führen
Wird das Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, müssen die jeweiligen Fahrten in der Steuererklärung getrennt eingetragen werden. Um den Überblick über die Fahrten zu behalten, sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.
Bei CHECK24 können Sie eine Mopedhaftpflichtversicherung bereits ab 14,80 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten) abschließen. Dieser Preis gilt für ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, Alter des jüngsten Fahrers ab 23 Jahre. Der Anbieter ist die WGV.
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Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der Mopedversicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!