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Das Wichtigste in Kürze
Mit einer Mietkautionsversicherung können sich Mieter die Zahlung hoher Kautionssummen sparen. Wollen die Mieter von einer solchen Bürgschaft Gebrauch machen, kann dies zunächst abschreckend für Vermieter klingen – schließlich geht das Geld der Kaution nicht in die eigenen Hände über – doch die Versicherung bietet auch Vermietern viele Vorteile!
Eine Mietkautionsversicherung wird meist mit großen Vorteilen für Mieter verbunden. Doch die Bürgschaft bietet auch Vermietern viele Vorteile:
Mietkautionsversicherung für Vermieter keine Pflicht
Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, Mietkautionsversicherungen als Bürgschaft zu akzeptieren. Sollte ein potenzieller Mieter mit dem Vorschlag für eine Versicherung auf Sie zukommen, können Sie dies ablehnen und auf einer Barkaution bestehen.
Manche Versicherungen bieten die Mietkautionsversicherung nicht als Bürgschaft auf erstes Anfordern an. Das bedeutet, der Mieter wird über die Forderungen des Vermieters unterrichtet und kann diesen widersprechen. Im Falle eines solchen Widerspruchs wird die Kaution von der Versicherung erst an den Vermieter ausgezahlt, wenn nachgewiesen ist, dass die Forderungen auch berechtigt sind. Allerdings liegt es am Mieter, zu beweisen, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist.
Bei dieser Art der Bürgschaft kann es somit zu Klärungsbedarf zwischen Mieter und Vermieter kommen und etwas länger dauern, bis Vermieter den Kautionsbetrag auch wirklich erhalten. Dafür wird der Sachverhalt auch gegenüber einem Dritten – der Versicherung – geprüft und dokumentiert.
Die Nachteile für Vermieter sind somit überschaubar – bei Bürgschaften auf erstes Anfordern gibt es sogar überhaupt keine Nachteile.
Bürgschaft auf erstes Anfordern bei CHECK24
Die Mietkautionsversicherungen im Online-Vergleich von CHECK24 sind fast ausnahmslos Bürgschaften auf erstes Anfordern. Das bedeutet, die Versicherung zahlt das geforderte Geld direkt an den Vermieter aus, der Mieter kann keinen Einspruch erheben.
Die Beiträge für eine Mietkautionsversicherung leistet allein der Mieter. Auf den Vermieter kommen hierbei keine Kosten zu – auch keine versteckten.
Möchten Sie als Vermieter auf die Kaution Ihres Mieters zugreifen, weil etwa Nebenkosten nicht bezahlt wurden oder Mietrückstände vorliegen, wenden Sie sich direkt an den Versicherer. Die Kontaktdaten für einen solchen Fall werden im Regelfall direkt auf der Bürgschaftsurkunde ausgewiesen. Viele Anbieter stellen für solche Schadensfälle Formulare bereit, welche die wichtigsten Angaben zur Schadensursache und Höhe der Kosten abfragen. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zahlt die Versicherung den geforderten Betrag direkt an den Vermieter aus. Die Versicherung holt sich danach das Geld vom Mieter zurück.
Bei Bürgschaften „nicht auf erstes Anfordern” wird zunächst der Mieter informiert und das Geld erst dann ausbezahlt, wenn dieser keine standhaften Einwände äußert.
Nein, der Mieter kann die Versicherung nicht einfach so kündigen. Die Versicherung kann zwar zu jedem Zeitpunkt gekündigt und dann in eine Barkaution umgewandelt werden. Allerdings muss der Vermieter der Kündigung der Versicherung zustimmen und die Bürgschaftsurkunde zurückgeben.
Nein, eine Mietkautionsversicherung ist immer an einen Mietvertrag gebunden.
Haben Sie als Vermieter nach Ende des Mietvertrags keine Schadensansprüche, dann endet nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde auch die Versicherung.
Müssen Sie nach Auszug des Mieters allerdings auf die Kaution zugreifen, wenden Sie sich einfach an die Versicherung. Ihre Ansprüche werden als Schadesnfall behandelt und die Versicherung wird sich um die Auszahlung der Kaution kümmern.
Im Online-Vergleich von CHECK24 können Sie sich einen Überblick über verschiedene Mietkautionsversicherungen machen und sich im Detail über die Leistungen der einzelnen Anbieter informieren. Gerne schlagen Sie Ihren künftigen Mietern Ihren bevorzugten Tarif vor.
„Sie sind noch unsicher was Ihre Vorteile als Vermieter sind und wünschen dazu eine kompetente Beratung? Dann sind sie bei mir genau richtig! Mit 15 Jahren Erfahrung beantworte ich all Ihre Fragen.”