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Geschichte der Einlagensicherung in Deutschland

Im Jahr 2008 gab der deutsche Staat erstmals eine umfassende Garantie für alle Einlagen auf deutschen Konten. Bis zu diesem historischen Schritt war es ein langer Weg: Die Geschichte der Einlagensicherung in Deutschland kann bis zum Jahr 1896 zurückverfolgt werden. Damals forderte der Reichstag den Reichskanzler auf, die Sicherheit von Bankdepositen zu erhöhen, was letztlich jedoch ohne rechtliche Folgen blieb. Es bedurfte spektakulärer Bankenpleiten, bis die entsprechenden Lehren gezogen wurden und die Einlagensicherung endlich Einzug ins deutsche Gesetzbuch hielt.

  • » 1966

    Einer der ersten Fonds, die in Deutschland gegründet wurden, war der sogenannte Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds im Jahr 1937. Doch erst lange Zeit später – im Jahr 1966 - entstand die erste bundesweite Sicherungseinrichtung privater Banken. Einmalig wurden damals zehn Millionen Deutsche Mark in einem sogenannten Feuerwehrfonds gesammelt. Die Einlagen auf Spar- und Lohnkonten waren dadurch bis zu einem Betrag von 10.000 DM geschützt – sofern die Personen ihr Geld bei Mitgliedsbanken dieses Fonds angelegt hatten. Insgesamt half dieser Fonds bis zum Jahr 1968 in sieben Bankenpleiten aus - Im Jahr 1969 wurde diese Sicherungsgrenze auf 20.000 Deutsche Mark angehoben und auf Sicht- sowie Termineinlagen ausgeweitet. Doch erst die Pleite der Herstatt-Bank befeuerte die Diskussion um eine umfassendere Einlagensicherung erneut.

  • » 1974

    Als eines der wichtigsten Ereignisse auf dem Weg zur Einlagensicherung in Deutschland gilt die Pleite der Herstatt-Bank, einem privatwirtschaftlichen Kreditinstitut mit Sitz in Köln. Gegründet wurde das Unternehmen von Iwan David Herstatt, der aus einer Kölner Unternehmerdynastie stammte. Die Insolvenz der Herstatt-Bank war die größte Bankenpleite in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg und setzte ganz neue Maßstäbe – in negativer Hinsicht. Der Devisenhandel brachte das Geldinstitut zu Fall: Immer höhere Risiken wurden eingegangen, bis die Bank am Ende einen Verlust von 500 Millionen Mark (heute etwa 256 Millionen Euro) hatte – einem Vielfachen ihres Eigenkapitals, das mit nur 77 Millionen Mark zu Buche schlug. Das Unternehmen hatte bis dahin einen Kundenstamm von 52.000 Personen aufgebaut, rund 36.000 von ihnen waren Sparer. Am 26. Juni 1974 um 16:15 Uhr entzog das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen dem Geldhaus die Banklizenz. Die Anleger bangten nach der Insolvenz um ihre Einlagen. Dank geschickter Verhandlungen erhielten Privatkunden immerhin etwa 80 Prozent ihres Vermögens zurück erstattet – der Weg dahin war jedoch mit großen Unsicherheiten gepflastert. Die Entschädigungen einiger Herstatt-Kunden zogen sich nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln bis ins Jahr 2009.

    Eine positive Auswirkung hatte die Insolvenz dennoch: Im Zuge dieser Bankenpleiten gründeten Deutschlands Privatbanken den Einlagensicherungsfonds. Aufgrund der Herstatt-Pleite drohte die damalige Bundesregierung mit der Einführung einer gesetzlichen Einlagensicherung, sofern die privaten Banken nicht zu einer befriedigen Lösung kämen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) beschloss daher auf einer Versammlung am 28. November 1975 die Einrichtung eines Einlagensicherungsfonds. Dieser hat bis heute Bestand.

  • » 1976

    Im Jahr 1976 schließlich gründen Deutschlands Banken den Einlagensicherungsfonds, eine freiwillige Einlagensicherung privater Banken. Deutschland ist damit eines jener Länder, in denen die freiwillige Einlagensicherung vor der gesetzlichen Einlagensicherung eingeführt wurde. Es wurde festgelegt, dass der Einlagensicherungsfonds Einlagen in Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals schützt.

  • » 1993

    Während die freiwillige Einlagensicherung also bereits Realität war, beginnt die Diskussion um eine gesetzliche Einlagensicherung erst im Jahr 1993 langsam wieder aufzukeimen. Die Europäische Kommission verabschiedete in diesem Jahr eine Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Wie die einzelnen Länder die Richtlinie umsetzen, blieb ihnen selbst überlassen. Deutschland transformierte die Richtlinie im Jahr 1998 in Form des sogenannten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in nationales Recht.

  • » 1998

    Im Jahr 1998 gibt es damit erstmals in Deutschland eine gesetzliche Einlagensicherung. Alle Banken und Wertpapierfirmen sind seitdem gesetzlich verpflichtet, Mitglied des Einlagensicherungsfonds zu werden – sofern sie nicht wie beispielsweise Sparkassen oder Raiffeisenbanken über eine sogenannte Institutssicherung verfügen. Die Höhe der Einlagensicherung beläuft sich zunächst auf maximal 20.000 European Currency Unit (ECU). Bis zum 30.06.2009 beläuft sich die Sicherungsgrenze auf 90 Prozent der Einlagen oder maximal 20.000 Euro. Das bedeutet, dass im Fall einer Einlage von Beispielsweise 10.000 Euro lediglich 90 Prozent, also 9.000 Euro geschützt waren. Am 1. Juli 2009 wird die Sicherungsgrenze auf 50.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höchstgrenze sind ab sofort Hundert Prozent der Einlagen sicher. Hat der Kunde etwa einen Betrag von 10.000 Euro auf dem Konto angespart, erhält er ab sofort 10.000 Euro zurück. Hat er hingegen 100.000 gespart, sind lediglich 50.000 Euro geschützt.

  • » Heute

    Seit dem Jahr 2011 liegt die Sicherungsgrenze bei 100.000 Euro. Einlagen bis zu dieser Höhe sind heute demnach gesetzlich geschützt.

    Darüber hinausgehende Einlagen werden - wie bereits seit 1976 der Fall – vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals geschützt. Kunden sollten dabei beachten, dass bis zum Jahr 2025 die Sicherungsgrenze stufenweise abgesenkt wird.

    Herabsetzung der Sicherungsgrenze:

    ab 1. Januar 2015 20%
    ab 1. Januar 2020 15%
    ab 1. Januar 2025 8,75%

    Mehr Informationen zum Status Quo der deutschen Einlagensicherung.

Quellenverzeichnis:

Kaserer, Christoph (2000): Der Fall der Herstatt-Bank 25 Jahre danach, in: VSWG (Vierteljahrschrift für Sozial und Wirtschaftsgeschichte), Franz Steiner Verlag, Stuttgart.

Thieme, Matthias (2013): Die Herstatt-Pleite, in: Online Ausgabe des Capital

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.