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Vollkasko von der Steuer absetzen: Das gilt

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Vollkasko von der Steuer absetzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für die Vollkasko von der Steuer absetzen: Nur für Selbstständige und Gewerbetreibende möglich.
  • So geben Sie die Kosten für die Vollkasko richtig in der Steuererklärung an.
  • Bei privater Nutzung des Fahrzeugs kann die Vollkasko nur anteilig angesetzt werden.

Kann ich die Vollkasko von der Steuer absetzen?

Diese Personengruppen können die Beiträge zur Vollkaskoversicherung nicht von der Steuer absetzen. Die Vollkasko ist eine Sachversicherung, die keine persönlichen Lebensrisiken abdeckt.

  • Angestellte
  • Beamte 
  • Rentner

Gewerbetreibende und Selbstständige können die Kosten für eine Vollkasko als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Sie müssen jedoch gleichzeitig Halter und Versicherungsnehmer des Fahrzeuges sein.

Info: Nachweis

Ihre Beitragsrechnung für das jeweilige Versicherungsjahr gilt für das Finanzamt als Nachweis für die Ausgaben.

Wo trage ich die Kosten für die Vollkasko ein?

Bei Eintrag in die Steuererklärung kommt darauf an, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht.

Fahrzeug ist Betriebsvermögen Fahrzeug ist nicht Betriebsvermögen
Eintrag in Einnahmenüberschuss­rechnung (Anlage EÜR) in Zeile 59 Eintrag als Nutzungseinlage

 

Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, kann der Beitrag für die Vollkasko nur anteilig als Betriebskosten steuerlich angesetzt werden. Die Kosten für die private Nutzung des Fahrzeuges geben Sie als Sonderausgaben an.

Tipp: Fahrtenbuch

Nutzen Sie ein Fahrtenbuch, um das Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung aufzuzeigen. Bei einer Steuerprüfung weisen Sie damit nach, wie Sie Ihren Pkw genutzt haben.

Weitere Infos zum Thema lesen Sie hier: Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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