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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Vollkasko sichert ein Auto ab bei:
In beiden Fällen gilt: Übernimmt, also bezahlt Ihre Vollkasko für Sie einen Schaden am versicherten Auto, wird in jedem Fall eine vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. CHECK24 empfiehlt hier eine Höhe von 500 Euro.
Zudem wird die Vollkasko in der Regel für Sie im folgenden Versicherungsjahr teurer, da es hier eine Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt gibt.
Info: Teilkasko
Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkasko. Hierfür gilt die Selbstbeteiligung der Teilkasko, und im Schadensfall gibt es keine Hochstufung.
Felgen müssen bei einem Vollkasko-Schaden meist ersetzt werden. Eine Reparatur ist nur selten möglich.
Die Vollkasko übernimmt bei einem Schaden durch Fahrerflucht alle Kosten am versicherten Auto.
Die Vollkasko übernimmt alle Kosten, die wegen Vandalismus am versicherten Auto entstehen.
Die Vollkasko ist ein freiwilliger Rundumschutz für Ihr Auto und deckt mehrere Schadensarten ab.
Ob die Vollkasko bei einem Motorschaden zahlt, hängt davon ab, wie der Motorschaden entstanden ist.
Lackschäden durch Eigenverschulden oder Vandalismus sind durch die Vollkasko abgedeckt.
Ob Sie Kratzer über die Vollkasko abrechnen können, hängt davon ab, wie diese entstanden sind.
Bei Totalschaden macht es einen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder um einen Gebrauchtwagen handelt.
Die Vollkasko übernimmt die Kosten für jeden Schaden durch Eigenverschulden am versicherten Auto.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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