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Wildunfall - Welche Versicherung zahlt?

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Wildunfall - Welche Versicherung zahlt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wildunfall mit dem Auto? Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten.
  • Wählen Sie bei der Teilkasko einen Tarif, der Unfälle mit „Tieren aller Art” abdeckt.
  • Ihrer Kfz-Versicherung müssen Sie einen Wildschaden innerhalb von 7 Tagen melden.

Zahlt die Teilkasko bei Wildunfall?

Ja. Ein Wildschaden an Ihrem Auto wird von der Teilkasko-Versicherung bezahlt.

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Die Kfz-Versicherung bezahlt bei einem Wildunfall die Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich oder das Auto nach dem Wildunfall ein Totalschaden, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert (bei Gebrauchtwagen) oder den Neuwert (bei Neuwagen) erstattet.

Von der Summe wird immer noch Ihre Selbstbeteiligung abgezogen, die Sie mit der Versicherung in der Teilkasko für den Schadensfall vereinbart haben.

Info: Meldung an Versicherung

Melden Sie den Wildschaden Ihrer Versicherung innerhalb von 7 Tagen. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen wie die Polizeimeldung bei.

Wann zahlt die Teilkasko nicht?

In diesen Fällen zahlt die Teilkasko nur bedingt oder gar nicht:

  • Kleinem Wildtier ausgewichen:
    Wenn Sie einem Kleintier wie einem Hasen oder Eichhörnchen ausweichen und dabei Ihr Auto beschädigen, kann die Teilkasko die Zahlung verweigern.
  • Wildschaden am stehenden Auto:
    Wenn Ihr geparktes Auto von einem Wildtier beschädigt wird, ist das nicht über die Teilkasko gedeckt. Denn diese Kaskoversicherung haftet nur bei Wildschäden am fahrenden Auto. In diesem Fall greift nur die Vollkasko.
  • Unfall selbst verschuldet:
    Ihre Teilkasko ist von der Haftung und damit Zahlung befreit, wenn Sie nachgewiesenermaßen den Unfall selbst verschuldet haben – etwa wegen überhöhter Geschwindigkeit. Die Beweispflicht liegt aber beim Kfz-Versicherer.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht einen Wildunfall?

Ihre Kfz-Haftpflicht kommt bei einem Wildunfall nur ins Spiel, wenn hierbei andere Verkehrsteilnehmer (Dritte) geschädigt werden.

Was ist ein Wildunfall?

Wildunfall Schaden Kfz-Versicherung

Ein Wildunfall liegt vor, wenn Sie mit Ihrem fahrenden Auto mit Haarwild zusammenstoßen. Der Schaden am Auto bezeichnet man als Wildschaden.

Zum Haarwild nach dem Bundesjagd-Gesetz zählen diese Tiere:

  • Wildschwein
  • Rotwild
  • Damwild
  • Rehwild
  • Fuchs
  • Hase
  • Murmeltier
  • Luchs
  • Elch
  • Wisent
  • Fischotter
  • Seehund

Bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Tier spricht man dagegen nicht von einem Wildunfall.

Um auch bei anderen Tieren – etwa Hunde, Katzen, Kuh und Pferd – versichert zu sein, empfiehlt es sich eine Erweiterung der Wildschadendeckung abzuschießen.

Ein solcher Schutz, der alle Tierarten einschließt, kostet bei CHECK24 im Schnitt nur 2 Prozent Aufpreis.

Was tun nach einem Wildunfall?

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Vorgehen Wildschaden Tier nicht anfassen

Unfallstelle sichern

Polizei Förster Jagdpächter verständigen

Wildbescheinigung ausstellen lassen

Unfallfotos machen

Wildunfall Kaskoversicherung melden

Nach einem Wildunfall sollten Sie diese Schritte beachten:

  1. Ruhig bleiben, Warnblinker einschalten und Warndreieck aufstellen.
  2. Polizei unter 110 anrufen, Unfall melden, genaue Position und Fahrtrichtung angeben.
  3. Vom verletzten Tier Abstand halten. Förster oder Jäger wird informiert.
  4. Lassen Sie sich den Wildunfall von Polizei und Jäger/Förster bestätigen. Schäden am Auto dokumentieren lassen. Die Unfallbescheinigung kann bei der Kaskoversicherung eingereicht werden.
  5. Polizeibericht, Unfallbescheinigung, Fotos und Zeugen bei der Kfz-Versicherung einreichen.
  6. Wagen erst nach Rücksprache mit der Versicherung reinigen – evtl. benötigt ein Gutachter Beweise.

Welche Strafen drohen bei Wildunfall?

Wildunfälle sollten immer gemeldet werden – in vielen Bundesländern besteht Meldepflicht bei Zusammenstößen mit großen Wildtieren. Verstöße kosten bis zu 5.000 Euro.
Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gilt als Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz – Geldstrafen bis zu 50.000 Euro möglich.

Das Mitnehmen des toten Wildtiers ist Wilderei und wird ebenfalls mit hohen Geldstrafen geahndet.

Wie vermeide ich einen Wildunfall?

Sehen Sie ein Tier am Fahrbahnrand oder auf der Straße, bremsen Sie vorsichtig. Schalten Sie das Fernlicht aus und hupen Sie, um das Tier zu vertreiben. Rechnen Sie mit weiteren Tieren im Rudel, die ebenfalls die Straße überqueren könnten.

Ist ein Wildunfall nicht mehr zu vermeiden, reagieren Sie folgendermaßen:

Richtiges Verhalten bei großem Wildtier (z.B. Wildschwein, Reh):

  • Vollbremsung, Lenkrad mit beiden Händen festhalten, Auto in der Spur halten
  • Wichtig: Nicht ausweichen; So verhindern Sie, ins Schleudern zu geraten und in den Gegenverkehr zu kommen oder gegen einen Baum zu prallen

Richtiges Verhalten bei kleinem Wildtier (z.B. Hase, Marder):

  • Keine Vollbremsung, Lenkrad gut festhalten, Auto gerade steuern

Wildschaden: Statistik

Wildschäden kommen in Deutschland sehr oft vor – rund 750 mal am Tag. Im Jahr 2023 wurden rund 282.000 Wildschäden gemeldet, die von der Teilkaskoversicherung bezahlt wurden.

Die Gesamtkosten lagen bei 1.085 Milliarden Euro – das sind fast 3 Millionen Euro jeden Tag. Jeder regulierte Wildschaden kostet also durchschnittlich 3.850 Euro.

Jahr Anzahl Wildschäden
2023 282.000
2022 265.000
2021 284.000
2020 272.000
2019 295.000
2018 268.000
2017 275.000

Fragen & Antworten (FAQ)

Habe ich eine Selbstbeteiligung bei Wildschaden?

Ja, wenn Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart haben. Der Kaskoversicherer zieht die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung von den Schadenskosten ab.

Was zählt alles unter Wildschaden?

Ein Wildschaden am Auto liegt laut Gesetz dann vor, wenn es zu einem Unfall mit sogenanntem Haarwild kommt – zum Beispiel mit einem Reh oder Wildschwein. Damit Ihre Teilkaskoversicherung nicht nur bei Haarwild greift, sondern auch bei Unfällen mit anderen großen Tieren, sollten Sie auf eine erweiterte Wildschadendeckung achten – idealerweise mit dem Zusatz „Tiere aller Art”.

Wie wird ein Wildunfall abgerechnet?

Ein Wildunfall wird über 2 Arten abgerechnet.

  1. Abrechnung nach Gutachten
    Oft beauftragt Ihre Versicherung einen Gutachter, um die Schäden am Wagen zu untersuchen. Die Schadensumme richtet sich dann nach dem Gutachten.
  2. Abrechnung nach Kostenvoranschlag/Werkstattrechnung
    Alternativ wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlages beziehungsweise der Werkstattrechnung abgerechnet.

Wenn Sie einen Kaskotarif mit Werkstattbindung haben, übernimmt Ihre Versicherung den Wildschaden nur, wenn Sie das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen. 

Wildschaden – Werde ich anschließend hochgestuft?

Nein. Wildunfälle sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.

 

 

 

 

 

 

 

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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