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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ja. Ein Wildschaden an Ihrem Auto wird von der Teilkasko-Versicherung bezahlt.
Die Kfz-Versicherung bezahlt bei einem Wildunfall die Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich oder das Auto nach dem Wildunfall ein Totalschaden, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert (bei Gebrauchtwagen) oder den Neuwert (bei Neuwagen) erstattet.
Von der Summe wird immer noch Ihre Selbstbeteiligung abgezogen, die Sie mit der Versicherung in der Teilkasko für den Schadensfall vereinbart haben.
Info: Meldung an Versicherung
Melden Sie den Wildschaden Ihrer Versicherung innerhalb von 7 Tagen. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen wie die Polizeimeldung bei.
In diesen Fällen zahlt die Teilkasko nur bedingt oder gar nicht:
Ihre Kfz-Haftpflicht kommt bei einem Wildunfall nur ins Spiel, wenn hierbei andere Verkehrsteilnehmer (Dritte) geschädigt werden.
Ein Wildunfall liegt vor, wenn Sie mit Ihrem fahrenden Auto mit Haarwild zusammenstoßen. Der Schaden am Auto bezeichnet man als Wildschaden.
Zum Haarwild nach dem Bundesjagd-Gesetz zählen diese Tiere:
Bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Tier spricht man dagegen nicht von einem Wildunfall.
Um auch bei anderen Tieren – etwa Hunde, Katzen, Kuh und Pferd – versichert zu sein, empfiehlt es sich eine Erweiterung der Wildschadendeckung abzuschießen.
Nach einem Wildunfall sollten Sie diese Schritte beachten:
Wildunfälle sollten immer gemeldet werden – in vielen Bundesländern besteht Meldepflicht bei Zusammenstößen mit großen Wildtieren. Verstöße kosten bis zu 5.000 Euro.
Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gilt als Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz – Geldstrafen bis zu 50.000 Euro möglich.
Das Mitnehmen des toten Wildtiers ist Wilderei und wird ebenfalls mit hohen Geldstrafen geahndet.
Sehen Sie ein Tier am Fahrbahnrand oder auf der Straße, bremsen Sie vorsichtig. Schalten Sie das Fernlicht aus und hupen Sie, um das Tier zu vertreiben. Rechnen Sie mit weiteren Tieren im Rudel, die ebenfalls die Straße überqueren könnten.
Ist ein Wildunfall nicht mehr zu vermeiden, reagieren Sie folgendermaßen:
Richtiges Verhalten bei großem Wildtier (z.B. Wildschwein, Reh):
Richtiges Verhalten bei kleinem Wildtier (z.B. Hase, Marder):
Wildschäden kommen in Deutschland sehr oft vor – rund 750 mal am Tag. Im Jahr 2023 wurden rund 282.000 Wildschäden gemeldet, die von der Teilkaskoversicherung bezahlt wurden.
Die Gesamtkosten lagen bei 1.085 Milliarden Euro – das sind fast 3 Millionen Euro jeden Tag. Jeder regulierte Wildschaden kostet also durchschnittlich 3.850 Euro.
Jahr | Anzahl Wildschäden |
---|---|
2023 | 282.000 |
2022 | 265.000 |
2021 | 284.000 |
2020 | 272.000 |
2019 | 295.000 |
2018 | 268.000 |
2017 | 275.000 |
Ja, wenn Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart haben. Der Kaskoversicherer zieht die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung von den Schadenskosten ab.
Ein Wildschaden am Auto liegt laut Gesetz dann vor, wenn es zu einem Unfall mit sogenanntem Haarwild kommt – zum Beispiel mit einem Reh oder Wildschwein. Damit Ihre Teilkaskoversicherung nicht nur bei Haarwild greift, sondern auch bei Unfällen mit anderen großen Tieren, sollten Sie auf eine erweiterte Wildschadendeckung achten – idealerweise mit dem Zusatz „Tiere aller Art”.
Ein Wildunfall wird über 2 Arten abgerechnet.
Wenn Sie einen Kaskotarif mit Werkstattbindung haben, übernimmt Ihre Versicherung den Wildschaden nur, wenn Sie das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen.
Nein. Wildunfälle sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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