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Ihre Kfz-Versicherungsberatung

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Schäden in der Kfz-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre Kfz-Versicherung deckt eine Vielzahl von Schadens-Szenarien ab.
  • Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die mit einem Auto Dritten zugefügt wurden.
  • Sind die Schäden an Ihrem Auto anders entstanden, greift nur eine Kaskoversicherung.

Steinschlagschaden

Steinschlagschaden Motorhaube: Welche Versicherung zahltSteinschlagschäden kann es an der Karosserie oder am Glas geben. Bei einem (Lack)Schaden an der Karosserie durch einen Stein hilft meist nur eine Vollkakoversicherung weiter.

Beschädigt ein hochgewirbelter Stein eine Autoscheibe oder die Lichtanlage, ist es hingegen ein Fall für Ihre Teilkasko.

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Parkschaden

Parkschaden am eigenen Auto: Welche Versicherung zahltFür Parkschäden gibt es in manchen Tarifen eine Erweiterung der Teilkasko. Versichert sind dann durch Unbekannte und/oder selbst verursachte Parkschäden an Ihrem Pkw.

Beschädigen hingegen Sie mit Ihrem Wagen ein anderes Fahrzeug auf einem Parkplatz, ist das ein Fall für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Wirtschaftlicher Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto: Wer zahltBei einem Totalschaden ist die Frage wichtig, wie es dazu gekommen ist. Je nach Verursacher bezahlt den Totalschaden Ihre beziehungsweise die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers, Ihre Teilkasko oder Ihre Vollkasko.

Außerdem ist es bei einem Totalschaden relevant, ob es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden handelt.

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Bagatellschaden

Bagatellschaden am Auto: Was ist dasEin Bagatellschaden am Auto ist immer nur ein kleiner Sachschaden. Bagatellschäden können beispielsweise ein Kratzer im Lack oder eine kleine Beule im Blech der Karosserie sein.

Die finanzielle Obergrenze eines Bagatellschadens liegt bei 715 Euro. Mehr darf die Reparatur nicht kosten.

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Brandschaden

Brandschaden am Auto: Wann zahlt die VersicherungBei Brandschaden am Auto zahlt nur eine zusätzliche Kaskoversicherung, wenn der Schaden im versicherten Pkw selbst entstanden ist.

Lesen Sie, in welchen Fällen die Teilkaskoversicherung zahlt, wann nur eine Vollkaskoversicherung greift und was von der Kfz-Versicherung ersetzt wird.

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Fragen & Antworten (FAQ)

Was ist bei der Unfallmeldung wichtig?

Einen Unfall beziehungsweise einen Schaden und damit einen Versicherungsfall melden Sie Ihrer Kfz-Versicherung umgehend - spätestens binnen sieben Tage.

  • Machen Sie detaillierte und korrekte Angaben zum Unfallhergang.
  • Fotos erleichtern die Einschätzung des Schadens. Machen Sie Bilder sowohl von den Schäden selbst als auch von der Unfallstelle – etwa der Position der Unfallfahrzeuge.
  • Damit die Versicherung den Schadensfall zügig bearbeiten kann, hilft es, die Daten der Unfallbeteiligten sowie deren Kfz-Versicherung zu haben.
  • Wurde der Unfall/Schaden von der Polizei aufgenommen, geben Sie Ihrer Versicherung das entsprechende Aktenzeichen.

Wie funktioniert die Schadensregulierung?

Bei der Schadensregulierung prüft die Kfz-Versicherung einen Versicherungsschaden.

  • Schäden anderer übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht.
  • Schäden an Ihrem Auto dagegen sind Sache der optionalen Teilkasko oder Vollkasko.

Im Rahmen einer Schadensregulierung übernimmt eine Kfz-Versicherung den gesamten Ablauf, unter anderem:

  • Sachverhalt prüfen
  • Kontakt mit Polizei, Unfallbeteiligten und Zeugen aufnehmen
  • Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung der Fahrzeugschäden beauftragen

Bei berechtigten Ansprüchen bezahlt die Versicherung einen entsprechenden Schadenersatz an die Geschädigten. Sie wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab.

Unfälle im Ausland

Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland bekommen Sie als Geschädigter Ihr Geld durch eine Direktregulierung schneller. Dabei geht Ihre eigene Kfz-Haftpflicht in Vorleistung und bezahlt Ihnen den Schaden. Die Gesellschaft holt sich das Geld dann später vom Kfz-Versicherer des Unfallverursachers zurück.

Welche Frist gilt beim Schadenrückkauf?

Die Frist für einen Schadenrückkauf beträgt ja nach Kfz-Versicherer zwischen 6 und 12 Monate.

Die Frist beginnt, sobald die Gesellschaft Ihnen die Regulierung und die Höhe des beglichenen Schadens mitteilt.

Ob sich die Bezahlung eines Versicherungsschadens aus der eigenen Tasche lohnt, ist eine individuelle Abwägung. Hier spielen die Höhe des Schadens ebenso eine Rolle wie Ihr aktuelles Beitragsniveau und die Auswirkungen der Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Ein Schadenrückkauf ist vor allem bei geringen Schadenssummen bis zu einer Höhe von etwa 1.000 Euro empfehlenswert.

Durch einen Schadenrückkauf bezahlen Sie Ihrer Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko) die Schadenssumme komplett zurück.

Damit vermeiden Sie eine Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse und daraus resultierende höhere Beiträge in den Folgejahren.

Was ist ein Vermögensschaden?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es zwei Arten von Vermögensschäden:

  • unechten Vermögenschaden
  • echten Vermögensschaden

Vermögensschäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung bis 50.000 Euro gedeckt.

Unechter Vermögensschaden

Bei einem unechten Vermögensschaden gibt es einen direkten Zusammenhang mit einem Personen- und Sachschaden aufgrund eines Verkehrsunfalles.

Beispiel unechter Vermögensschaden

Ein Unfallbeteiligter muss seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Er kann deshalb einen wichtigen Geschäftstermin nicht wahrnehmen. Das Geschäft kommt nicht zustande. Den dadurch erlittenen finanziellen Verlust gleicht Ihre Kfz-Haftpflicht aus.

Echter Vermögensschaden

Ein echter Vermögensschaden resultiert NICHT aus einem Personen- oder Sachschaden.

Beispiel echter Vermögensschaden

Sie parken mit Ihrem Auto die Garage eines Nachbarn zu. Dieser erwischt deshalb seinen gebuchten Flug nicht mehr. Daraus folgenden Mehrkosten trägt Ihre Kfz-Haftpflicht.

Wer zahlt bei Personenschaden?

Bei Personenschäden durch einen mit Ihrem Pkw verschuldeten Verkehrsunfall ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Die Kfz-Haftpflicht bezahlt Schadensersatz für:

  • die Insassen Ihres Autos (außer dem Fahrer)
  • alle anderen Unfallbeteiligten

Bei Personenschäden liegt die Versicherungssumme bei mindestens 7,5 Millionen Euro. Viele Tarife haben jedoch höhere Deckungssummen. Diese können bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person und maximal 100 Millionen Euro insgesamt betragen (Stand Juni 2019).

Bei einem Personenschaden können verschiedene Kosten entstehen, unter anderem:

  • Heilbehandlungskosten (zum Beispiel Arzt- und Krankenhauskosten, Reha-Maßnahmen, Pflegekosten und Hilfsmittel)
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Unterhalt (wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann)
  • Begräbniskosten (bei Todesfall)
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.