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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Hauptfälligkeit ist das Datum, an dem ein Vertrag in der Kfz-Versicherung beginnt und somit auch der Versicherungsbeitrag fällig wird.
Der Termin der Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung ist weitgehend noch der 1. Januar.
Wird eine neue Kfz-Versicherung etwa ab dem 10. Oktober benötigt, so berechnen diese Kfz-Versicherer den Beitrag zunächst bis zum Termin der Hauptfälligkeit, also dem 1. Januar.
Erst im folgenden Jahr wird der Versicherungsbetrag in der Kfz-Versicherung dann für das komplette Kalenderjahr berechnet.
Info: Unterjährige Verträge
Unterjährige Verträge nehmen in der Kfz-Versicherung zu. Die Hauptfälligkeit ist dann nicht das Kalenderjahresende, sondern z.B. der 15. März.
Der Termin der Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung bedeutet auch, dass ein laufender Kfz-Versicherungsvertrag zum Tag vorher fristgerecht gekündigt werden kann.
Sie müssen bei fristgerechter Kündigung in der Kfz-Versicherung allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat beachten.
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Sie als Kunde können die Hauptfälligkeit nicht ändern. Denn das legt der Kfz-Versicherer fest.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Kfz-Versicherungsjahr & Unterjährige Laufzeit
In der Autoversicherung orientiert sich das Kfz-Versicherungsjahr oftmals noch am Kalenderjahr
Kfz-Versicherungsjahr & Unterjährige LaufzeitBeitragsrechnung der Kfz-Versicherung
Ob sich der Beitrag in der Kfz-Versicherung erhöht, erkennen Sie in der Rechnung am Vergleichsbeitrag.
Beitragsrechnung der Kfz-VersicherungVersicherungsschein Auto
Der Versicherungsschein fürs Auto ist auch unter dem Begriff Police bekannt.
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* berechnet am 02.06.2025
Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: Juni 2006, Versicherungsbeginn: Juni 2025, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42), monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf