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Hauptfälligkeit Kfz-Versicherung: Kündigen & ändern

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung markiert den Beginn des Versicherungsjahres.
  • Häufig fällt dieser Termin auf den 1. Januar, sodass der Vertrag dem Kalenderjahr folgt.
  • ei unterjährigen Verträgen bestimmt der Kfz-Versicherer das Datum individuell.

 

Wann ist die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung?

Die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung ist das Datum, an dem Ihr Versicherungsvertrag beginnt und der erste Beitrag fällig wird.

  1. Hauptfälligkeit 1. Januar:

Meist ist die Hauptfälligkeit am 1. Januar.

Beispiel:

Kfz-Versicherung beginnt am 10. Oktober. Verkürzte Laufzeit bis zur ersten Hauptfälligkeit 1. Januar. Danach startet das erste volle Versicherungsjahr.

  1. Unterjährige Hauptfälligkeit:

In der Kfz-Versicheurng nehmen sogenannte unterjährige Verträge seit Jahren zu. 

Beispiel:

Hauptfälligkeit ist nicht das Kalenderjahresende, sondern bezieht sich auf den Abschlusstag, z.B. 15. März

Kündigung zur Hauptfälligkeit?

Zur Hauptfälligkeit können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen – unter Einhaltung der Frist von 1 Monat.  

Beispiele:

  • Hauptfälligkeit 1. Januar – Kündigung zum 31. Dezember
  • Hauptfälligkeit unterjährig (z.B. 1. Mai) – Kündigung zum 30. April
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Kann ich die Hauptfälligkeit ändern?

Sie als Kunde können die Hauptfälligkeit nicht ändern. Denn diese legt der Kfz-Versicherer fest.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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