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Parkscheibe einstellen & benutzen

Parkscheibe - die Regeln

aktualisiert am 23.02.2021 14:07

Parkscheibe – Wie einstellen?

Die (analoge) Parkscheibe stellen Sie immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft ein.

Beispiel

Sie stellen Ihr Auto um 11.16 Uhr ab. Dann stellen Sie die Parkscheibe auf 11.30 Uhr ein.

Die Parkscheibe muss von außen gut zu sehen sein. Geeignete Stellen sind:

  • Auf dem Armaturenbrett
  • Unten an der Windschutzscheibe
  • In den Seitenscheiben
  • Auf der Hutablage

Wo benutze ich eine Parkscheibe?

Auf vielen öffentlichen Parkplätzen ist eine Parkscheibe vorgeschrieben. Denn oft ist dort die Parkdauer beschränkt – etwa auf 1 Stunde.

Defekter Parkautomat

 

 

Eine Parkscheibe können Sie auch als Ersatz verwenden, wenn Parkscheinautomat oder Parkuhr defekt sind.

Haben Sie vergessen, eine Parkscheibe auszulegen, wird dies als illegales Parken gewertet. Ein selbstgeschriebener Zettel als Ersatz bringt nichts.

Bis wann muss ich eine Parkscheibe benutzen?

Es gibt Parkplätze, auf denen eine Parkscheibe nur zu bestimmten Zeiten notwendig ist – beispielsweise werktags von 8 bis 16 Uhr. Dies steht dann auf einem eigenen Schild.

  • Parken außerhalb der Beschränkung:
    Parken Sie nach dieser Uhrzeit dort, brauchen Sie keine Parkscheibe auszulegen. Das gilt auch für „freie” Tage, im Beispielsfall Sonn- und Feiertage.
  • Parken vor der Beschränkung:
    Sollten Sie allerdings kurz VOR dem Beginn des Zeitfensters dort, gilt: Stellen Sie die Parkscheibe eine halbe Stunde nach Beginn des Zeitfensters ein. Im Beispielfall auf 8.30 Uhr.

Wie lange darf ich parken?

Sie dürfen maximal die erlaubte Höchstparkdauer auf dem Parkplatz stehen.

Die Parkscheibe danach einfach weiterzudrehen ist verboten. Sie müssen stattdessen wegfahren – mindestens einmal um den Block. Erst dann dürfen Sie sich wieder auf den hoffentlich noch freien Parkplatz stellen und die Parkscheibe neu einstellen.

Wenn Sie die Parkdauer überziehen, bekommen Sie dafür bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Gemessen wird ab dem Moment, ab dem der Verstoß bemerkt und festgehalten wird.

Elektronische Parkscheibe – Erlaubt?

Ja, eine elektronische beziehungsweise digitale Parkscheibe ist erlaubt – wenn sie den Kriterien des Kraftfahrt-Bundesamtes entspricht:

  • Typgenehmigung
  • Einstellung darf sich nach dem Abstellen des Motors nicht ändern
  • Gegen äußere Eingriffe gesichert
  • Abbildung eines blauen Parkplatzschildes (Verkehrszeichen 314)
  • Über dem Display steht „Ankunftszeit”
  • Display hat eine 24-Stunden-Zeitangabe (Zahlenhöhe mindestens 2 cm)
  • Von außen gut lesbar angebracht

Eine automatische Parkscheibe stellt sich selbst ein, sobald Sie geparkt haben – das Auto sich also nicht mehr bewegt. Dies erkennt ein Bewegungssensor in der Parkscheibe.

Die korrekte Ankunftszeit wird automatisch nach 20 Sekunden eingestellt.

Welches Bußgeld droht?

Die Strafe richtet sich nach dem Verstoß beziehungsweise nach der Dauer der Parkzeitüberschreitung.

Verstoß Strafe
Parkscheibe entspricht nicht den Vorschriften / ist falsch ausgelegt 5 €
Parkdauer bis 30 Minuten abgelaufen 20 €
Parkdauer bis 1 Stunde abgelaufen 25 €
Parkdauer bis 2 Stunden abgelaufen 30 €
Parkdauer bis 3 Stunden abgelaufen 35 €
Parkdauer über 3 Stunden abgelaufen 40 €

Antworten auf Ihre Fragen

Brauche ich eine Parkscheibe beim Motorrad?

Ja – Parken Sie mit einem Motorrad auf einem Parkplatz, auf dem eine Parkscheibe verlangt wird, müssen Sie das befolgen. Sie können eine Parkscheibe beispielsweise lochen und diese mit einem Kabelbinder am Lenkrad festmachen.

Wie muss eine Parkscheibe aussehen?

Die Vorgaben für eine Parkscheibe sind genau definiert.

  • Maße: 15 Zentimeter hoch, 11 Zentimeter breit
  • Farbe: Verkehrsblau oder Signalblau (andere Farben – etwa Pink – sind verboten)
  • Schriftart: DIN-Norm 1451 (Schriften für den Straßenverkehr)
  • P auf der Vorderseite
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Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.