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13. Dezember 2024

Alter, Größe & Strafe

Kindersitzpflicht

aktualisiert am 27.05.2024 10:41

Seit wann gibt es die Kindersitzpflicht?

Seit 1993 ist die Kindersitzpflicht gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung StVO §2 121 (1a) geregelt.

Wann brauchen Kinder einen Kindersitz?

Das hängt von der Größe beziehungsweise dem Alter des Kindes ab. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, müssen im Auto auf einem geeigneten Kindersitz sitzen.

Was gilt im Ausland?

Viele Länder haben ähnliche Regeln wie in Deutschland.

Land Kindersitz­pflicht
Belgien Bis 135 cm Körpergröße
Dänemark Bis 135 cm Körpergröße
Frankreich Bis 10 Jahre
Griechenland Unter 3 Jahren Kindersitz
Bis einschl. 11 Jahre und unter 135 cm Körpergröße geeignete Rückhaltevorrichtung
Italien Bis 150 cm Körpergröße und 36 Kg.
Spanien Bis 135 cm Körpergröße und 12 Jahre
Kroatien Bis 12 Jahre
Niederlande Unter 13 Jahre und 135 cm Körpergröße
Österreich Bis 150 cm Körpergröße und 14 Jahre
Polen Unter 135 cm Körpergröße oder 12 Jahre
Schweiz Bis 150 cm Körpergröße oder 12 Jahre
Tschechien Unter 150 cm Körpergröße und bis 12 Jahre
Türkei Unter 150 cm Körpergröße und 36 Kg.

Wo sitzt mein Kind am sichersten?

Am sichersten sitzen Kinder im Auto auf der Rücksitzbank (im Fond). Hier ist es der Mittelplatz, der am sichersten ist.

Wie den Kindersitz befestigen?

Befestigen Sie den Kindersitz wie in seiner Anleitung beschrieben. Manche Kindersitze zeigen nach vorne in Fahrtrichtung, manche nach hinten (Reboarder).

Fahren ohne Kindersitz – welche Strafe?

Sind Kinder im Auto nicht korrekt gesichert, ist ein Verwarngeld oder Bußgeld fällig. In einigen Fällen kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu.

Vergehen Strafe
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert 30 € Verwarngeld
Mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert € Verwarngeld
Kind gar nicht gesichert 60 € Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
Mehrere Kinder gar nicht gesichert 70 € Bußgeld
1 Punkt in Flensburg
Kind in Reboarder auf Beifahrersitz mit aktiviertem Airbag 25 € Verwarngeld

In welchen Fahrzeugen sind Kindersitze Pflicht?

In Pkw und Lkw gilt die Kindersitzpflicht. Das schließt auch Taxis ein.

In öffentlichen Linienbussen gibt es oft keine Gurte, die Kindersitzpflicht gilt dort nicht. Auch in den meisten Reisebussen können keine Kindersitze fixiert werden. Hier müssen sich Kinder anschnallen.

Welcher Kindersitz passt für mein Kind?

Kindersitze sind nach der Größe des Kindes eingeteilt (i-size). Es gibt 6 Kindersitz-Größen:

Kindersitzgröße (Alter) Größe Kind
Q0 Bis 60 cm
Q1 60 cm-75 cm
Q1,5 75-87 cm
Q3 Bis 105 cm
Q6 105 cm-125 cm
Q10 Bis 125 cm

Grundsätzlich gilt zudem:

  • Eine Babyschale brauchen Babys.
  • Einen Kindersitz mit Seitenhalt und Kopfstütze brauchen Kleinkinder. Hier gibt es auch mitwachsende Kindersitz-Modelle.
  • Eine Sitzerhöhung eignet sich für ältere Kinder.
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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.