Alter, Größe & Strafe
Kindersitzpflicht
aktualisiert am 27.05.2024 10:41Inhalt
Seit wann gibt es die Kindersitzpflicht?
Seit 1993 ist die Kindersitzpflicht gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung StVO §2 121 (1a) geregelt.
Wann brauchen Kinder einen Kindersitz?
Das hängt von der Größe beziehungsweise dem Alter des Kindes ab. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, müssen im Auto auf einem geeigneten Kindersitz sitzen.
Was gilt im Ausland?
Viele Länder haben ähnliche Regeln wie in Deutschland.
Land | Kindersitzpflicht |
---|---|
Belgien | Bis 135 cm Körpergröße |
Dänemark | Bis 135 cm Körpergröße |
Frankreich | Bis 10 Jahre |
Griechenland |
Unter 3 Jahren Kindersitz Bis einschl. 11 Jahre und unter 135 cm Körpergröße geeignete Rückhaltevorrichtung |
Italien | Bis 150 cm Körpergröße und 36 Kg. |
Spanien | Bis 135 cm Körpergröße und 12 Jahre |
Kroatien | Bis 12 Jahre |
Niederlande | Unter 13 Jahre und 135 cm Körpergröße |
Österreich | Bis 150 cm Körpergröße und 14 Jahre |
Polen | Unter 135 cm Körpergröße oder 12 Jahre |
Schweiz | Bis 150 cm Körpergröße oder 12 Jahre |
Tschechien | Unter 150 cm Körpergröße und bis 12 Jahre |
Türkei | Unter 150 cm Körpergröße und 36 Kg. |
Wo sitzt mein Kind am sichersten?
Am sichersten sitzen Kinder im Auto auf der Rücksitzbank (im Fond). Hier ist es der Mittelplatz, der am sichersten ist.
Wie den Kindersitz befestigen?
Befestigen Sie den Kindersitz wie in seiner Anleitung beschrieben. Manche Kindersitze zeigen nach vorne in Fahrtrichtung, manche nach hinten (Reboarder).
Fahren ohne Kindersitz – welche Strafe?
Sind Kinder im Auto nicht korrekt gesichert, ist ein Verwarngeld oder Bußgeld fällig. In einigen Fällen kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu.
Vergehen | Strafe |
---|---|
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert | 30 € Verwarngeld |
Mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert | € Verwarngeld |
Kind gar nicht gesichert |
60 € Bußgeld 1 Punkt in Flensburg |
Mehrere Kinder gar nicht gesichert |
70 € Bußgeld 1 Punkt in Flensburg |
Kind in Reboarder auf Beifahrersitz mit aktiviertem Airbag | 25 € Verwarngeld |
In welchen Fahrzeugen sind Kindersitze Pflicht?
In Pkw und Lkw gilt die Kindersitzpflicht. Das schließt auch Taxis ein.
In öffentlichen Linienbussen gibt es oft keine Gurte, die Kindersitzpflicht gilt dort nicht. Auch in den meisten Reisebussen können keine Kindersitze fixiert werden. Hier müssen sich Kinder anschnallen.
Welcher Kindersitz passt für mein Kind?
Kindersitze sind nach der Größe des Kindes eingeteilt (i-size). Es gibt 6 Kindersitz-Größen:
Kindersitzgröße (Alter) | Größe Kind |
---|---|
Q0 | Bis 60 cm |
Q1 | 60 cm-75 cm |
Q1,5 | 75-87 cm |
Q3 | Bis 105 cm |
Q6 | 105 cm-125 cm |
Q10 | Bis 125 cm |
Grundsätzlich gilt zudem:
- Eine Babyschale brauchen Babys.
- Einen Kindersitz mit Seitenhalt und Kopfstütze brauchen Kleinkinder. Hier gibt es auch mitwachsende Kindersitz-Modelle.
- Eine Sitzerhöhung eignet sich für ältere Kinder.