Alter, Größe & Strafe
Kindersitzpflicht
aktualisiert am 27.08.2021 14:22
Inhalt
Seit wann gibt es die Kindersitzpflicht?
Seit 1993 ist die Kindersitzpflicht gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung StVO §2 121 (1a) geregelt.
Wann brauchen Kinder einen Kindersitz?
Das hängt von der Größe beziehungsweise dem Alter des Kindes ab.
- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren müssen im Auto auf einem geeigneten Kindersitz sitzen.
- Kinder bis 150 Zentimeter müssen im Auto auf einem geeigneten Kindersitz sitzen.
Was gilt im Ausland?
Viele Länder haben ähnliche Regeln wie in Deutschland.
In manchen Ländern – etwa Spanien und Schweden – dürfen Kinder nur auf der Rückbank sitzen.
Land | Kindersitzpflicht |
---|---|
Belgien | Bis 135 cm Körpergröße |
Dänemark | Bis 135 cm Körpergröße |
Frankreich | Bis 10 Jahre |
Griechenland | Bis 150 cm Körpergröße oder 12 Jahre |
Italien | Bis 150 cm Körpergröße oder 12 Jahre |
Spanien | Bis 135 cm Körpergröße |
Kroatien | Bis 12 Jahre |
Niederlande | Bis 135 cm Körpergröße oder 18 Jahre |
Österreich | Bis 150 cm Körpergröße oder 14 Jahre |
Polen | Bis 150 cm Körpergröße oder 12 Jahre |
Schweiz | Bis 150 cm Körpergröße oder 12 Jahre |
Tschechien | Bis 150 cm Körpergröße |
Türkei | Bis 150 cm Körpergröße |
Wo sitzt mein Kind am sichersten?
Am sichersten sitzen Kinder im Auto auf der Rücksitzband (im Fond). Hier ist es der Mittelplatz, der am sichersten ist.
Wie den Kindersitz befestigen?
Befestigen Sie den Kindersitz wie in seiner Anleitung beschrieben. Manche Kindersitze zeigen nach vorne in Fahrtrichtung, manche nach hinten (Reboarder).
Fahren ohne Kindersitz – welche Strafe?
Sind Kinder im Auto nicht korrekt gesichert, ist immer ein Bußgeld fällig. In einigen Fällen kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu.
Vergehen | Strafe |
---|---|
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert | 30 € Bußgeld |
Kind gar nicht gesichert | 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg |
Kind in Reboarder auf Beifahrersitz mit aktiviertem Airbag | 25 € Bußgeld |
In welchen Fahrzeugen sind Kindersitze Pflicht?
In Pkw und Lkw gilt die Kindersitzpflicht immer. Das schließt auch Taxis ein.
In öffentlichen Linienbussen gibt es oft keine Gurte, die Kindersitzpflicht gilt dort nicht. Auch in den meisten Reisebussen können keine Kindersitze fixiert werden. Hier müssen sich Kinder anschnallen.
Weitere Regeln zum Kindersitz
In manchen Ländern – etwa Spanien und Schweden – dürfen Kinder nur auf der Rückbank sitzen.
Welcher Kindersitz passt für mein Kind?
Kindersitze sind nach der Größe des Kindes eingeteilt (i-size). Es gibt 6 Kindersitz-Größen:
Kindersitzgröße (Alter) | Größe Kind |
---|---|
Q0 | Bis 60 cm |
Q1 | 60 cm-75 cm |
Q1,5 |
75-87 cm |
Q3 | Bis 105 cm |
Q6 | 105 cm-125 cm |
Q10 | Bis 125 cm |
Grundsätzlich gilt zudem:
- Eine Babyschale brauchen Babys.
- Einen Kindersitz mit Seitenhalt und Kopfstütze brauchen Kleinkinder. Hier gibt es auch mitwachsende Kindersitz-Modelle.
- Eine Sitzerhöhung eignet sich für ältere Kinder.