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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Ihr Auto privat verleihen, sollten Sie die Tipps in unserer Checkliste berücksichtigen:
Die Person, der Sie das Auto ausleihen, muss als Fahrer versichert sein. Prüfen Sie, welche Zusatzfahrer in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag enthalten sind und melden Sie wenn nötig den neuen Fahrer.
Begrenzte Ausleihe |
Zusatzfahrer oft kostenfrei mitversichert Wird nicht dauerhaft in Fahrerkreis aufgenommen |
Regelmäßige / längere Ausleihe |
Zusatzfahrer wird in Fahrerkreis der Kfz-Versicherung aufgenommen Eventuell Beitragsanpassung |
Info: Strafen
Verursacht ein nicht gemeldeter Fahrer einen Schaden, droht eine Beitragsnachzahlung und Vertragsstrafe.
Klären Sie im Vorfeld, wer eventuelle Kosten trägt, wenn mit dem verliehenen Auto ein Unfall passiert.
Das betrifft sowohl eine Beitragssteigerung in der Kfz-Haftpflicht beziehungsweise Vollkasko als auch die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Vollkasko oder Teilkasko.
Info: Haftung
Es haftet die Kfz-Versicherung des verliehenen Autos. Im Schadensfall werden Sie in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und die Prämie erhöht sich.
Als Halter haften Sie für alle Schäden und Verkehrsverstöße, die der Entleiher begeht. Sorgen Sie deshalb vor:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Auto verkehrssicher ist. Ansonsten können Sie bei einem Schaden haftbar gemacht werden.
Sie können ein Übergabeprotokoll mit dem Ausleiher anfertigen. Das kennen Sie wahrscheinlich auch so von professionellen Mietwagen-Leihfirmen. Gibt es bei der Rückgabe des Autos neue Beschädigungen, ist dann klar, dass der Schaden während des Ausleih-Zeitraumes entstanden ist.
Auto privat verleihen | Auto gewerblich vermieten |
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Fahrer sind Familienmitglieder, Freunde und Bekannte | Fahrer sind fremde Personen |
Nutzungsdauer begrenzt | Nutzungsgebühr |
Nutzung kostenlos | Mietvertrag erforderlich |
Die gewerbliche Nutzung müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen (Vertrags-und Beitragsanpassung) | |
Einnahmen müssen versteuert werden (Freigrenze 256 € im Jahr) |
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Fahrerschutzversicherung
Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall ist der Fahrer nicht über die eigene Kfz-Versicherung geschützt. Dies wird über eine separate Fahrerschutzversicherung abgedeckt.
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