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Auto verleihen: Versicherung & Tipps zum Ausleihen

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Melden Sie die Person, der Sie Ihr Auto verleihen, Ihrer Kfz-Versicherung als Zusatzfahrer.
  • Achten Sie als Halter darauf, dass Ihr Auto verkehrssicher ist.
  • Setzen Sie sicherheitshalber einen Leihvertrag auf.
  • Erstellen Sie vor dem Auto ausleihen ein Übergabeprotokoll.

Auto privat verleihen: Was ist wichtig?

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Ihr Auto privat verleihen, sollten Sie die Tipps in unserer Checkliste berücksichtigen:

Zusatzfahrer melden

Die Person, der Sie das Auto ausleihen, muss als Fahrer versichert sein. Prüfen Sie, welche Zusatzfahrer in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag enthalten sind und melden Sie wenn nötig den neuen Fahrer.
 

Begrenzte Ausleihe Zusatzfahrer oft kostenfrei mitversichert
Wird nicht dauerhaft in Fahrerkreis aufgenommen
Regelmäßige / längere Ausleihe Zusatzfahrer wird in Fahrerkreis der Kfz-Versicherung aufgenommen
Eventuell Beitragsanpassung

Info: Strafen

Verursacht ein nicht gemeldeter Fahrer einen Schaden, droht eine Beitragsnachzahlung und Vertragsstrafe.

Haftung und Kostenübernahme bei Schaden/Unfall regeln

Klären Sie im Vorfeld, wer eventuelle Kosten trägt, wenn mit dem verliehenen Auto ein Unfall passiert.

Das betrifft sowohl eine Beitragssteigerung in der Kfz-Haftpflicht beziehungsweise Vollkasko als auch die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Vollkasko oder Teilkasko.

Info: Haftung

Es haftet die Kfz-Versicherung des verliehenen Autos. Im Schadensfall werden Sie in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und die Prämie erhöht sich.

Leihvertrag aufsetzen

Als Halter haften Sie für alle Schäden und Verkehrsverstöße, die der Entleiher begeht. Sorgen Sie deshalb vor:

  • Mehrkosten sollte die Person bezahlen, der Sie das Auto ausleihen.
  • Idealerweise regeln Sie dies in einem schriftlichen Leihvertrag.

Kfz-Papiere mitgeben

  • Geben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit. Das ist für den Fahrer bei einer Polizeikontrolle wichtig.
  • Überprüfen Sie, ob der Entleiher mit Ihrem Auto fahren darf – also den entsprechenden Führerschein hat.
  • Außerdem muss der Fahrer fahrtüchtig sein – also keinen Alkohol oder Drogen konsumiert haben.

Auto muss verkehrssicher sein

Stellen Sie sicher, dass Ihr Auto verkehrssicher ist. Ansonsten können Sie bei einem Schaden haftbar gemacht werden.

Übergabeprotokoll erstellen

Sie können ein Übergabeprotokoll mit dem Ausleiher anfertigen. Das kennen Sie wahrscheinlich auch so von professionellen Mietwagen-Leihfirmen. Gibt es bei der Rückgabe des Autos neue Beschädigungen, ist dann klar, dass der Schaden während des Ausleih-Zeitraumes entstanden ist.

Auto verleihen oder vermieten: Was ist der Unterschied?

Stand 07.2025
Auto privat verleihen Auto gewerblich vermieten
Fahrer sind Familienmitglieder, Freunde und Bekannte Fahrer sind fremde Personen
Nutzungsdauer begrenzt Nutzungsgebühr
Nutzung kostenlos Mietvertrag erforderlich
  Die gewerbliche Nutzung müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen (Vertrags-und Beitragsanpassung)
  Einnahmen müssen versteuert werden (Freigrenze 256 € im Jahr)

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall ist der Fahrer nicht über die eigene Kfz-Versicherung geschützt. Dies wird über eine separate Fahrerschutzversicherung abgedeckt.

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