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089 - 24 24 12 49hkv@check24.deHunde lieben es, ausgelassen herumzutollen. Dabei vergessen sie – wie auch ihre Besitzer – schnell die Welt um sich herum. Ein Augenblick der Unachtsamkeit genügt und schon ist es passiert: Das geliebte Tier erleidet einen Unfall.
Nicht selten laufen Hunde vor ein Auto und verletzen sich dabei schwer. Doch auch unter anderen Umständen kann es schnell zu einem Unfall kommen – beispielsweise, wenn der Hund im Wald in eine durch Laub verdeckte Grube fällt oder auf der Wiese in eine Glasscherbe tritt.
Häufig erleiden die Hunde dabei so schwere Verletzungen, dass sie entsprechende Behandlungen oder sogar eine Operation benötigen. Eine Hundeunfallversicherung ist in solchen Notfällen eine große finanzielle Hilfe. Die Versicherung übernimmt die Kosten für sämtliche Behandlungen und Operationen für die vierbeinigen Begleiter, die aus den Folgen eines Unfalls resultieren.
Neben den Kosten einer Operation, die infolge eines Unfalls notwendig ist, kommt die Hundeunfallversicherung für verschiedene weitere Leistungen auf. Dazu zählen unter anderem
Diese Leistungen werden auch dann übernommen, wenn sich der Unfall im Ausland, beispielsweise während eines Urlaubs, ereignet hat. Wichtig ist lediglich, dass alle Leistungen in Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Unfall stehen.
Ein Unfall kündigt sich nicht an und auch den aufmerksamsten Vierbeiner kann es schnell erwischen. Die häufigste Unfallursache für Hunde sind Autounfälle. Doch auch Fahrradunfälle sind nicht selten, beispielsweise wenn der Hund an der Langlaufleine das Rad seines Herrchens oder Frauchens kreuzt. Darüber hinaus entstehen Unfälle häufig beim Spielen. Im Eifer des Gefechts kann sich der Hund schnell einen schmerzhaften Kreuzbandriss zuziehen – eine Verletzung, die einer dringenden Behandlung bedarf.
Die Kosten für Operationen, die aus solchen Unfällen resultieren, werden von der Hundeunfallversicherung übernommen. Nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind dagegen Behandlungen und Operationen, die aufgrund von Krankheiten notwendig sind. Für derartige Fälle wird eine Hundekrankenversicherung benötigt.
Tipp für Jäger
Jagdhunde sind einem besonders hohen Unfallrisiko ausgesetzt: Beim fokussierten Stöbern nach Wild bleibt oft keine Aufmerksamkeit für andere Dinge. Unfälle in der Natur, beim Überqueren von Straßen oder sogar durch Angriffe von Wildschweinen oder anderen Wildtieren sind häufig die Folge. Besonders für Jäger und ihre Hunde ist eine Unfallversicherung daher dringend zu empfehlen.
Die Hundeunfallversicherung übernimmt die Kosten für
die infolge eines Unfalls notwendig sind.
Nicht im Versicherungsschutz der Hundeunfallversicherung eingeschlossen sind Behandlungen und Operationen, die notwendig werden, wenn der Hund eine Krankheit entwickelt hat. Hierzu zählen unter anderem Diabetes, Magendrehung und Parasitenbefall.
Läuft der Hund auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, übernimmt die Versicherung dennoch die Kosten für die Behandlung der dabei entstandenen Verletzungen des Tieres. Dasselbe gilt für Unfälle mit Fahrrädern oder anderen Fortbewegungsmitteln.
Ja! Wenn Sie sich einen Rundumschutz für Ihren treuen Vierbeiner wünschen, lässt sich der Hundeunfallschutz gemeinsam mit der Hundekrankenversicherung abschließen. Wählen Sie hierfür im CHECK24-Vergleich einfach die Option „Vollschutz” aus. So sind Sie stets auf sämtliche Eventualitäten vorbereitet und können das Leben mit Ihrem quirligen Gefährten unbeschwert genießen!
Um den felligen Begleiter gegen die Folgen eines Unfalls abzusichern, müssen Hundehalter nicht tief in die Tasche greifen! Eine Hundeunfallversicherung können Sie bereits ab 11,94 Euro im Monat abschließen. Der kostenlose Online-Tarifvergleich von CHECK24 bietet Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Tarife schnell und einfach miteinander zu vergleichen und den Wunschtarif direkt abzuschließen. Wählen Sie einfach die Option „Unfallschutz” aus und finden Sie die passende Hundeunfallversicherung für Ihren Hund!
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Die Abrechnungshöhe wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ermittelt. Dort sind die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen festgelegt. In vielen Fällen ist der Tierarzt auch berechtigt, den drei- oder vierfachen Satz abzurechnen, zum Beispiel in Notfällen, nachts und bei erhöhtem Aufwand.
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Für ausgewählte attraktive Tarife können Sie den Vertrag jederzeit unkompliziert kündigen. Daher können Sie ohne Risiko abschließen.
Bei ausgewählten Tarifen räumt Ihnen der Versicherer eine längere Widerrufsfrist ein. Sie können in den Fällen Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten widerrufen.
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