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Das Wichtigste in Kürze
Eine Handyversicherung sichert Smartphones – unsere alltäglichen Begleiter – ab. Doch Handys sind ebenso nützlich wie fragil. Beinahe jeder kennt es – das Smartphone rutscht aus der Tasche oder der Hand, landet auf dem Boden und schon ist das Display kaputt. Selbst ein Sturz aus geringer Höhe kann großen Schaden an der Technik verursachen.
Möchten Sie Ihre Handyversicherung dennoch kündigen – weil Sie sich beispielsweise ein neues Modell gekauft haben? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, wenn Sie Ihre Handyversicherung kündigen oder wechseln möchten.
Die meisten Tarife der Handyversicherung sehen eine Mindestvertragslaufzeit vor. In der Regel beträgt diese Laufzeit ein bis zwei Jahre. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie die Versicherung ordentlich und fristgerecht kündigen.
Nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sehen die Versicherungen meist nur eine kurze Kündigungsfrist vor. Häufig beträgt diese einen Monat.
Maximallaufzeit
Viele Tarife sehen zudem eine maximale Vertragslaufzeit vor. Ist diese Zeit abgelaufen, endet der Vertrag automatisch – ohne dass eine Kündigung nötig ist. Häufig beträgt die Maximallaufzeit drei oder vier Jahre. Grund hierfür ist, dass Smartphones bereits nach wenigen Jahren enorm an Wert verlieren und sich die Leistung für Schäden an alten Geräten in der Regel nicht mehr lohnt.
Haben Sie eine Handyversicherung abgeschlossen, können Sie unter bestimmten Umständen Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen. In den folgenden Fällen greift das Sonderkündigungsrecht:
Ist ein Schadensfall eingetreten, besteht die Möglichkeit, bereits vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Versicherung zu kündigen. Nach dem Versicherungsfall hat der Versicherte einen Monat Zeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Auch wenn Sie Ihr versichertes Smartphone verschenken oder verkaufen, kann der Vertrag gekündigt werden. In der Regel geht der Vertrag in diesen Fällen zunächst auf den neuen Besitzer des Smartphones über. Ab dem Tag des Besitzerwechsels besteht meist eine Frist von einem Monat, innerhalb welcher der Vertrag beidseitig gekündigt werden kann.
Besitzerwechsel des versicherten Handys
Verkaufen oder verschenken Sie Ihr versichertes Smartphone, sollten Sie den Versicherer unverzüglich über den Besitzerwechsel informieren. Teilen Sie Ihrer Versicherung die Daten des neuen Besitzers nicht mit, gehen manche Versicherer von einer sofortigen Kündigung des Vertrags aus.
Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn das versicherte Handy verloren geht oder einen Totalschaden erleidet.
Finden Sie einen besseren Vertrag bei einem anderen Anbieter, haben aber bereits eine Handyversicherung abgeschlossen, können Sie den Vertrag in der Regel nicht wechseln. Erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und Einhaltung der Kündigungsfrist kann der bestehende Vertrag gekündigt werden.
Theoretisch ist es möglich, zwei Handyversicherungen parallel abzuschließen. Da Sie einen Schaden aber nur einmal erstattet bekommen können, ist das nicht sinnvoll.
Nur wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, können Sie bereits vorher Ihren bestehenden Tarif kündigen und einen neuen Tarif abschließen.
Tarife vergleichen
Kaufen Sie sich ein neues Handy, müssen Sie für das neue Modell eine eigene Versicherung abschließen. Jede Handyversicherung ist immer an ein Gerät gebunden. Bei CHECK24 können Sie Tarife verschiedener Handyversicherungen miteinander vergleichen und so das beste Angebot für Ihr Smartphone finden.
Eine Handyversicherung können Sie in der Regel in Textform kündigen – also zum Beispiel per E-Mail, Fax, WhatsApp oder Brief. Bei Kündigungen in Textform ist keine Unterschrift nötig. Achten Sie dennoch darauf, dass die Kündigung die wichtigsten Daten zu Ihrer Person sowie zum Vertrag enthält. Entscheiden Sie sich für eine Kündigung per Post, sollten Sie ein Einschreiben mit Rückschein versenden – nur so haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung auch wirklich bei der Versicherung eingegangen ist.
Verträge, die seit dem 1. Juli 2022 online abgeschlossen wurden, müssen darüber hinaus auch per Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters kündbar sein.
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