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Veranstaltungshaftpflicht­versicherung für Unternehmen

Von kleinen Sportveranstaltungen über Konzerte bis hin zu riesigen Messen mit mehreren tausend Besuchern – jeden Tag finden hunderte von Veranstaltungen statt. An der Durchführung einer Veranstaltung ist regelmäßig eine Vielzahl von Menschen und Organisationen beteiligt.

Wo so viele Menschen und teure Geräte zusammenkommen, besteht ein permanentes Risiko, dass Personen oder Sachen zu Schaden kommen und dabei sogar Vermögensschäden entstehen. Als Veranstalter haften Sie für alle Schäden, die Sie selbst, Ihre Mitarbeitenden oder die von Ihnen beauftragten Unternehmen im Rahmen einer Veranstaltung verursachen.

Die Schadenssummen, insbesondere für Personenschäden, können schnell existenzgefährdend für den jeweiligen Veranstalter sein. Für die Organisatoren und ausführenden Gewerke bei Veranstaltung empfiehlt sich daher eine Veranstaltungshaftpflicht­versicherung. Diese schützt Sie vor hohen Schadensersatz­ansprüchen und wehrt unberechtigte Vorwürfe ab. Aufgrund des hohen Schadenrisikos bei allen Events ist die Veranstaltungshaftpflicht ein unverzichtbarer Schutz.

In diesen Fällen leistet eine Veranstaltungshaftpflicht­versicherung

Kommt es während einer Veranstaltung zu einem Schaden, prüft Ihre Versicherung, ob Sie tatsächlich der Haftung unterliegen und die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist. Ist der Anspruch unberechtigte oder überhöht wehrt der Versicherer diesen ab.

Sind die Ansprüche hingegen berechtigt, zahlt Ihre Versicherung bis zu der vereinbarten Deckungssumme. Bei den folgenden Schäden springt die Versicherung ein:

  • Personenschäden (z. B. Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld)
  • Sachschäden (z. B. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)

Je nach Versicherer können zusätzliche Aktivitäten und Equipment versichert werden. Dazu zählen etwa:

  • Die Ausgabe von Speisen und Getränken
  • Die Verwendung von Tribünen, die von Zuschauern oder Gästen genutzt werden
  • Auf- und Abbau eines geliehenen Restaurationszeltes durch einen gestellten Richtmeister
  • Amtlich genehmigtes Abbrennen von Feuerwerken

Schadenbeispiele: Welche Schäden versichert eine Veranstaltungshaftpflicht­versicherung?

Bei Veranstaltungen lauert für die Besucher und Gäste eine Vielzahl von Risiken, gegen die sich der Veranstalter schützen sollte. Die folgenden Beispiele veranschaulichen dies.

 

Beispiel 1: Unfall auf einem Konzert

Bei einem Musikkonzert stürzt ein Besucher über ein mangelhaft am Boden verlegtes Stromkabel und erleidet schwere Prellungen. Der Besucher erhebt Schadensersatzansprüche – und die Veranstaltungshaftpflicht greift.

 

Beispiel 2: Salmonellenvergiftung auf einem Kongress

Auf einem Kongress im August steht das bereitgestellte Buffet zu lange in der Sonne. Zahlreiche Teilnehmer müssen daraufhin wegen einer Salmonellenvergiftung stationär behandelt werden. Der Veranstalter wird für die Behandlungs- und Ausfallkosten der Erkrankten haftbar gemacht. Die Veranstaltungshaftpflicht springt ein.

 

Beispiel 3: Hitzeschock auf einer Sportveranstaltung

Während eines Stadtlaufes im Juli werden trotz hoher Temperaturen nicht genügend Trinkmöglichkeiten für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Ein Läufer dehydriert und erleidet einen Hitzeschock. Gegen den Veranstalter werden Ansprüche gestellt. Die Veranstaltungshaftpflicht prüft die Ansprüche.

 

Beispiel 4: Unfall auf einem Karnevalsumzug

Bei einem Karnevalsumzug bricht ein Pferd aus und verletzt einen Zuschauer. Der Zuschauer erhebt Schadensersatz­ansprüche. Die Veranstaltungshaftpflicht greift.

 

Beispiel 5: Schlüsselverlust nach Konzert

Ein Veranstalter mietet eine Räumlichkeit zur Durchführung eines Konzertes. Nach der Veranstaltung sind die ihm vom Vermieter überlassenen Schlüssel nicht mehr auffindbar. Eine Objektsicherung muss durchgeführt und Schlösser ausgetauscht werden. Es entsteht ein Sachschaden, den die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt.

Das kostet eine Veranstaltungshaftpflicht

Die Kosten einer Veranstaltungshaftpflich­tversicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu gehören:

  • die Deckungssumme
  • der Leistungsumfang
  • die Selbstbeteiligung
  • die Art, Größe und Dauer der Veranstaltung
 

Berechnungsbeispiel Veranstalterhaftpflicht

  • Art der Veranstaltung: Flohmarkt
  • Anzahl Aussteller: 100
  • Anzahl Besucher: 2.000
  • Veranstaltungsbeginn: 30.Juli (Aufbau am Vortag)
  • Veranstaltungsende: 31.Juli
  • Vertragslaufzeit: 30.Juli – 31.Juli (zwei Tage)
  • Deckungssumme: 5 Millionen Euro

Daraus ergeben sich folgende Kosten für die Veranstalterhaftpflicht: ab 160,65 Euro Einmalbeitrag (kein Jahresbeitrag) zur Absicherung der konkreten Veranstaltung.

Häufige Fragen

  • Für wen ist eine Veranstaltungshaftpflicht­versicherung sinnvoll?

    Eine Veranstaltungshaftpflicht ist für alle Unternehmen und Vereine sinnvoll, die regelmäßig an der Durchführung von Veranstaltungen beteiligt sind oder diese selbst ausrichten. Dazu gehören etwa:

    • Konzertveranstalter
    • Sportveranstalter
    • Messeveranstalter
    • Bühnen- und Messebauer
    • Tontechniker
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

    Insbesondere Personenschäden und die daraus resultierenden Schadensersatz­forderungen können schnell in die Millionen gehen und Unternehmen schwer belasten. Die Deckungssumme – häufig auch Versicherungssumme genannt – sollte deshalb so gewählt werden, dass sie vom größtmöglichen Schaden ausgeht. Vonseiten der Versicherer liegen die Deckungssummen in der Regel zwischen zwei und zehn Millionen Euro.

  • Was versichert eine Veranstaltungshaftpflicht?

    Die Veranstaltungshaftpflicht gilt in der Regel für den Versicherungsnehmer sowie für die verschiedenen Dienstleister und Gewerke, die rund um eine Veranstaltung im Einsatz sind.

    Daneben kann meist individuell bestimmt werden, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein sollen. Zu diesen Leistungen gehören etwa:

    • Auf- und Abbau von Veranstaltungen
    • Achtung der Verkehrssicherung auf dem Veranstaltungsgelände
    • Bewachung und Sicherung
    • Einsatz von Hebefahrzeugen, wie etwa Kräne, Hebebühnen oder Feldbahnen zum Transport