Unternehmen, Betriebe und Selbstständige können mit einer Kfz-Flottenversicherung ihren kompletten Fuhrpark mit nur einem Vertrag absichern. Das reduziert nicht nur den bürokratischen Aufwand, auch die Beiträge und Sondereinstufungen sind in der Regel günstiger als bei einzelnen Kfz-Versicherungen.
Die Grundlage der Flottenversicherung bildet die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auf Wunsch kann diese um eine Kaskoversicherung erweitert werden. Zudem gibt es auf gewerblich genutzte Fahrzeuge abgestimmte Zusatzbausteine, die den Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.
Eine Flottenversicherung schützt sämtliche Fahrzeuge eines Betriebs. Der Versicherungsschutz der grundlegenden Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei
mit oder an den Firmenfahrzeugen. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für Pkw als auch für Lkw und deckt auch Schäden an Hybrid- und Elektrofahrzeugen ab. Dabei sind neben Fahrzeugdefekten auch Verletzungen, die der Fahrer davonträgt, mitversichert.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann optional dazu gewählt werden.
Unterschiede zwischen den Kfz-Versicherungen
Kfz-Haftpflichtversicherung: Absicherung bei Schadensersatzansprüchen, die von Dritten aufgrund des Betriebes des versicherten Fahrzeuges gestellt werden
Kfz-Teilkaskoversicherung: Absicherung gegen nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug
Kfz-Vollkaskoversicherung: Absicherung gegen selbst verschuldete Schäden oder Vandalismus am eigenen Fahrzeug
Neben den allgemeinen Leistungen können – je nach Bedarf – weitere Zusatzbausteine abgeschlossen werden. Dazu gehören etwa:
In anderen Ländern gelten andere Gesetze und somit auch ein anderes Versicherungsrecht. Mit dem Auslandsschutz in der Flottenversicherung werden Schadensfälle im Ausland nach deutschem Versicherungsrecht reguliert. Dies gilt allerdings nur für Staaten der EU. Für Fahrten außerhalb dieser Staaten muss ein gesonderter Auslandsschutz beim Versicherer angefragt werden.
Für bestimmte Fahrzeuge wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies betrifft vor allem große Fahrzeuge, deren Maße durch ihre Bauweise von den üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweichen, etwa Mähdrescher.
Auch Schwertransporte und deren Ladung benötigen häufig eine Ausnahmegenehmigung aufgrund von außergewöhnlichen Dimensionen, welche die normalerweise zulässigen Maße sprengen.
Eine Ausnahmegenehmigung muss grundsätzlich vor Beginn einer Fahrt vorliegen.
Bremsschäden sind Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben – zum Beispiel Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
Beispiel: Auf der Autobahn muss eine plötzliche Vollbremsung vorgenommen werden. Dabei verrutscht die Ladung und beschädigt das Führerhaus oder die Ladebordwand.
Betriebsschäden sind Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten – zum Beispiel durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder eine verrutschende Ladung.
Beispiel: Bei der Ursachenuntersuchung stellt sich heraus, dass keine äußeren Ursachen, etwa ein spitzer Gegenstand auf der Fahrbahn, Ursache für das Platzen eines Reifens waren. Vielmehr war das abgenutzte Reifenprofil die Ursache.
Bruchschäden sind Schäden am Fahrzeug, die durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung entstehen.
Beispiel: Ein Anhänger wird über die angegebene Höchstlast hinaus beladen, wodurch der Boden des Anhängers bricht.
Bei Totalschäden oder Diebstählen wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert des Leasingvertrages ersetzt.
Nach einem Unfall wird die Schadenfreiheitsklasse beibehalten.
Ein Kfz-Schutzbrief bietet zum Beispiel Pannen- oder Abschlepphilfe bei Unfällen oder wenn das Fahrzeug liegen bleibt.
Auf Wunsch können besonders risikobehaftete Einsatzbereiche versichert werden, etwa Einsätze im Winterdienst oder Lohnbetrieb.
Firmen- und Unternehmensfahrzeuge können in eine Vielzahl von Unfällen und Schäden verwickelt werden. Die folgenden Beispiele verdeutlichen mögliche Arten von Schadensfällen.
Beispiel Kfz-Haftpflichtversicherung: Selbst verschuldeter Unfall
Beim Rangieren streift der Lkw eines Betriebes einen geparkten Pkw. Dabei wird dieser stark beschädigt. Der Besitzer des Wagens macht nun den ihm entstandenen Schaden bei der Firma geltend.
Beispiel Kfz-Teilkaskoversicherung: Hagelschaden
Durch einen heftigen Sturm mit Hagelschlag werden drei der geparkten Firmenwagen beschädigt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die entstandenen Schäden.
Beispiel Kfz-Vollkaskoversicherung: Selbst verschuldeter Schaden
Beim Verlassen einer Einfahrt streift ein Lkw-Fahrer den Begrenzungspfosten und zerkratzt dabei die Seite seines Lkws. Es handelt sich bei dem Schaden um einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug, den die Vollkaskoversicherung übernimmt.
Die Kosten einer Flottenversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören etwa:
Beispielrechnung: Kfz-Flotte
Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Kfz-Flotte von 3.169,81 €.
Im Ausland greift die Versicherung nur, sofern ein Auslandsschutz vereinbart wurde. Weil in anderen Ländern anderes Recht gilt, kann ein Schadensfall im Ausland nur mit der Vereinbarung des Auslandsschutzes nach deutschem Versicherungsrecht reguliert werden.
Ja, es können auch Anhänger versichert werden. Auch hier können – je nach Bedarf – die verschiedenen Varianten der Versicherung – Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko – gewählt werden. Für Anhänger sind keine Schadenfreiheitsklassen vorgesehen. Demnach erfolgt im Schadensfall auch keine Hochstufung.
Die Begriffe Fuhrpark und Flotte werden häufig synonym verwendet. Der wichtigste Unterschied besteht jedoch darin, dass eine Flotte in der Regel eine größere Anzahl Fahrzeuge sowie oft verschiedene Fahrzeugarten umfasst. So kann eine Flotte aus Wasser- oder Luftfahrzeugen bestehen, während sich ein Fuhrpark aus klassischen Landfahrzeugen zusammensetzt.
Je nach Versicherer gelten für Geschäftsführer-Fahrzeuge besonders attraktive Konditionen.
Ja, dies kann bei der Antragsstellung vereinbart werden. Ebenso können SF-Rabatte des Privatfahrzeuges auf den Firmenwagen übertragen werden.
Dies hängt vom versicherten Personenkreis ab, der bei Vertragsabschluss festgelegt werden kann. Je nach Vereinbarung kann der Versicherungsschutz ausschließlich den Halter oder einen beliebig großen Fahrerkreis umfassen.