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Flottenversicherung für Unternehmen

Firmenfahrzeuge sind häufig – oft fast täglich – im Einsatz. Entsprechend hoch ist die Unfallgefahr. Eine Flottenversicherung ist daher der passende Versicherungsschutz für Unternehmen, die auf ihre Firmenfahrzeuge angewiesen sind.

Unternehmen, Betriebe und Selbstständige können mit einer Kfz-Flottenversicherung ihren kompletten Fuhrpark mit nur einem Vertrag absichern. Das reduziert nicht nur den bürokratischen Aufwand, auch die Beiträge und Sondereinstufungen sind in der Regel günstiger als bei einzelnen Kfz-Versicherungen.

Die Grundlage der Flottenversicherung bildet die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Auf Wunsch kann diese um eine Kaskoversicherung erweitert werden. Zudem gibt es auf gewerblich genutzte Fahrzeuge abgestimmte Zusatzbausteine, die den Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.

Leistungen der Flottenversicherung

Eine Flottenversicherung schützt sämtliche Fahrzeuge eines Betriebs. Der Versicherungsschutz der grundlegenden Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei

  • Unfällen
  • Diebstählen
  • Pannen

mit oder an den Firmenfahrzeugen. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für Pkw als auch für Lkw und deckt auch Schäden an Hybrid- und Elektrofahrzeugen ab. Dabei sind neben Fahrzeugdefekten auch Verletzungen, die der Fahrer davonträgt, mitversichert.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann optional dazu gewählt werden.

Unterschiede zwischen den Kfz-Versicherungen

Kfz-Haftpflichtversicherung: Absicherung bei Schadensersatzansprüchen, die von Dritten aufgrund des Betriebes des versicherten Fahrzeuges gestellt werden

Kfz-Teilkaskoversicherung: Absicherung gegen nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug

Kfz-Vollkaskoversicherung: Absicherung gegen selbst verschuldete Schäden oder Vandalismus am eigenen Fahrzeug

Zusatzleistungen der Flottenversicherung

Neben den allgemeinen Leistungen können – je nach Bedarf – weitere Zusatzbausteine abgeschlossen werden. Dazu gehören etwa:

  • Auslandsschutz

    In anderen Ländern gelten andere Gesetze und somit auch ein anderes Versicherungsrecht. Mit dem Auslandsschutz in der Flottenversicherung werden Schadensfälle im Ausland nach deutschem Versicherungsrecht reguliert. Dies gilt allerdings nur für Staaten der EU. Für Fahrten außerhalb dieser Staaten muss ein gesonderter Auslandsschutz beim Versicherer angefragt werden.

  • Ausnahmegenehmigung für besondere Fahrzeuge im Fuhrpark

    Für bestimmte Fahrzeuge wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies betrifft vor allem große Fahrzeuge, deren Maße durch ihre Bauweise von den üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweichen, etwa Mähdrescher.

    Auch Schwertransporte und deren Ladung benötigen häufig eine Ausnahmegenehmigung aufgrund von außergewöhnlichen Dimensionen, welche die normalerweise zulässigen Maße sprengen.

    Eine Ausnahmegenehmigung muss grundsätzlich vor Beginn einer Fahrt vorliegen.

  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

    • Bremsschäden

    Bremsschäden sind Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben – zum Beispiel Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.

    Beispiel: Auf der Autobahn muss eine plötzliche Vollbremsung vorgenommen werden. Dabei verrutscht die Ladung und beschädigt das Führerhaus oder die Ladebordwand.

    • Betriebsschäden

    Betriebsschäden sind Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten – zum Beispiel durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder eine verrutschende Ladung.

    Beispiel: Bei der Ursachenuntersuchung stellt sich heraus, dass keine äußeren Ursachen, etwa ein spitzer Gegenstand auf der Fahrbahn, Ursache für das Platzen eines Reifens waren. Vielmehr war das abgenutzte Reifenprofil die Ursache.

    • Bruchschäden

    Bruchschäden sind Schäden am Fahrzeug, die durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung entstehen.

    Beispiel: Ein Anhänger wird über die angegebene Höchstlast hinaus beladen, wodurch der Boden des Anhängers bricht.

  • GAP-Deckung bei Leasingverträgen

    Bei Totalschäden oder Diebstählen wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert des Leasingvertrages ersetzt.

  • Rabattschutz

    Nach einem Unfall wird die Schadenfreiheitsklasse beibehalten.

  • Schutzbrief

    Ein Kfz-Schutzbrief bietet zum Beispiel Pannen- oder Abschlepphilfe bei Unfällen oder wenn das Fahrzeug liegen bleibt.

  • Versicherung verschiedener Einsätze

    Auf Wunsch können besonders risikobehaftete Einsatzbereiche versichert werden, etwa Einsätze im Winterdienst oder Lohnbetrieb.

Schadensbeispiele: Welche Schäden versichert eine Flottenversicherung?

Firmen- und Unternehmensfahrzeuge können in eine Vielzahl von Unfällen und Schäden verwickelt werden. Die folgenden Beispiele verdeutlichen mögliche Arten von Schadensfällen.

 

Beispiel Kfz-Haftpflichtversicherung: Selbst verschuldeter Unfall

Beim Rangieren streift der Lkw eines Betriebes einen geparkten Pkw. Dabei wird dieser stark beschädigt. Der Besitzer des Wagens macht nun den ihm entstandenen Schaden bei der Firma geltend.

 

Beispiel Kfz-Teilkaskoversicherung: Hagelschaden

Durch einen heftigen Sturm mit Hagelschlag werden drei der geparkten Firmenwagen beschädigt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die entstandenen Schäden.

 

Beispiel Kfz-Vollkaskoversicherung: Selbst verschuldeter Schaden

Beim Verlassen einer Einfahrt streift ein Lkw-Fahrer den Begrenzungspfosten und zerkratzt dabei die Seite seines Lkws. Es handelt sich bei dem Schaden um einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug, den die Vollkaskoversicherung übernimmt.

Das kostet eine Flottenversicherung

Die Kosten einer Flottenversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören etwa:

  • die Anzahl und Art der Fahrzeuge
  • der gewählte Leistungsumfang (z.B. Teil- oder Vollkaskoversicherung, gewünschte Zusatzbausteine)
  • die Kennzeichenart (normal oder z.B. Saisonkennzeichen)
  • die Erstzulassung der Fahrzeuge
  • die Erstzulassung der Fahrzeuge auf den Halter
  • der Wohnort des Halters
  • die Deckungssumme und Selbstbeteiligung
  • die jährliche Fahrleistung
 

Beispielrechnung: Kfz-Flotte

  • Fuhrpark: 1 Pkw, 1 Lkw und 4 Anhänger
  • Deckungsschutz: Vollkaskoversicherung für Pkw und Lkw. Teilkaskoversicherung für die Anhänger
  • Selbstbeteiligung: 300 € in der Vollkasko, 150 € in der Teilkasko

Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Kfz-Flotte von 3.169,81 €.

Häufige Fragen

  • Greift die Versicherung auch bei Fahrten ins Ausland?

    Im Ausland greift die Versicherung nur, sofern ein Auslandsschutz vereinbart wurde. Weil in anderen Ländern anderes Recht gilt, kann ein Schadensfall im Ausland nur mit der Vereinbarung des Auslandsschutzes nach deutschem Versicherungsrecht reguliert werden.

  • Können auch Anhänger versichert werden?

    Ja, es können auch Anhänger versichert werden. Auch hier können – je nach Bedarf – die verschiedenen Varianten der Versicherung – Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko – gewählt werden. Für Anhänger sind keine Schadenfreiheitsklassen vorgesehen. Demnach erfolgt im Schadensfall auch keine Hochstufung.

  • Was ist der Unterschied zwischen Fuhrpark und Flotte?

    Die Begriffe Fuhrpark und Flotte werden häufig synonym verwendet. Der wichtigste Unterschied besteht jedoch darin, dass eine Flotte in der Regel eine größere Anzahl Fahrzeuge sowie oft verschiedene Fahrzeugarten umfasst. So kann eine Flotte aus Wasser- oder Luftfahrzeugen bestehen, während sich ein Fuhrpark aus klassischen Landfahrzeugen zusammensetzt.

  • Wird ein Geschäftsführer anders eingestuft?

    Je nach Versicherer gelten für Geschäftsführer-Fahrzeuge besonders attraktive Konditionen.

  • Können die Schadenfreiheitsrabatte bei Ausscheiden aus dem Unternehmen übertragen werden?

    Ja, dies kann bei der Antragsstellung vereinbart werden. Ebenso können SF-Rabatte des Privatfahrzeuges auf den Firmenwagen übertragen werden.

  • Sind immer alle Fahrer abgesichert?

    Dies hängt vom versicherten Personenkreis ab, der bei Vertragsabschluss festgelegt werden kann. Je nach Vereinbarung kann der Versicherungsschutz ausschließlich den Halter oder einen beliebig großen Fahrerkreis umfassen.