Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 – 24 24 12 52

Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:

e-scooter-versicherung@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Nein, es ist grundsätzlich verboten, mit einem E-Scooter den Gehweg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Motor des Rollers ausgeschaltet ist. Ebenso sind Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für die elektrischen Roller tabu.

Bußgelder für das Fahren auf dem Gehweg

Wer trotz der Vorschriften mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro rechnen.

Eine Ausnahme sind lediglich gemeinsame Geh- und Radwege. Diese müssen von den elektrischen Rollern mitbenutzt werden, da diese auch nicht uneingeschränkt auf der Straße fahren dürfen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht die folgenden Bedingungen für die Nutzung von Verkehrsflächen vor:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen benutzt werden. Ebenso ist die Nutzung von Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn all diese Wege nicht vorhanden sind, darf mit dem E-Scooter auf die Straße ausgewichen werden. Hierbei müssen sich die Fahrer möglichst weit rechts halten.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Auch außerhalb von Ortschaften müssen E-Scooter-Fahrer Radwege, Radfahrstreifen und getrennte Geh-und Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Auch der Seitenstreifen darf befahren werden. Ist keiner dieser Wege vorhanden, dürfen Fahrer elektrischer Tretroller auch außerorts auf die Fahrbahn ausweichen.

Verkehrsschild "E-Scooter frei"Ausnahmen zu den genannten Regeln werden durch das Verkehrsschild „E-Scooter frei” angezeigt. Ist dieses Schild vorhanden, dürfen E-Scooter zum Beispiel auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden.

 

E-Scooter-Versicherung

  • Passende E-Scooter-Versicherung ab 10,00
  • Automatisches Vertragsende am 28.02.2025
  • Einfacher Wiederabschluss im Folgejahr
    Bitte Umfang wählen

E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:

Preis: 10,00 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 3 Monaten); Berechnung von 11/2024

E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!