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Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Nein, es ist grundsätzlich verboten, mit einem E-Scooter den Gehweg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Motor des Rollers ausgeschaltet ist. Ebenso sind Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für die elektrischen Roller tabu.

Bußgelder für das Fahren auf dem Gehweg

Wer trotz der Vorschriften mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro rechnen.

Eine Ausnahme sind lediglich gemeinsame Geh- und Radwege. Diese müssen von den elektrischen Rollern mitbenutzt werden, da diese auch nicht uneingeschränkt auf der Straße fahren dürfen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht die folgenden Bedingungen für die Nutzung von Verkehrsflächen vor:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen benutzt werden. Ebenso ist die Nutzung von Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn all diese Wege nicht vorhanden sind, darf mit dem E-Scooter auf die Straße ausgewichen werden. Hierbei müssen sich die Fahrer möglichst weit rechts halten.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Auch außerhalb von Ortschaften müssen E-Scooter-Fahrer Radwege, Radfahrstreifen und getrennte Geh-und Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Auch der Seitenstreifen darf befahren werden. Ist keiner dieser Wege vorhanden, dürfen Fahrer elektrischer Tretroller auch außerorts auf die Fahrbahn ausweichen.

Verkehrsschild "E-Scooter frei"Ausnahmen zu den genannten Regeln werden durch das Verkehrsschild „E-Scooter frei” angezeigt. Ist dieses Schild vorhanden, dürfen E-Scooter zum Beispiel auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden.

 

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