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Staatliche Berufsunfähigkeits­rente

Seit dem 1. Januar 2001 erhalten nur noch Personen, die vor 1961 geboren sind, eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Zudem erhält jeder, der bereits vor dem 1. Januar 2001 diese staatliche Leistung bezogen hat, diese auch weiterhin.

Alle anderen Personen haben bei einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Rente hängt von der Höhe des vorangegangen Bruttoeinkommens, den Beitragszeiten und ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung des gesetzlich Versicherten vorliegt. Um den Lebensstandard, den eine Person durch ihren vorangegangen Nettoverdienst hatte, zu erhalten, reicht diese staatliche Unterstützung in den meisten Fällen nicht aus.

Erwerbstätige sollten deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Bei einer Berufsinvalidität, bedingt durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall (das Nachlassen der physischen oder mentalen Kräfte oder eine geringere Belastbarkeit, die über den altersentsprechenden Zustand hinausgeht), ist die BU verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen (private Berufsunfähigkeitsrente). Auf diese Weise können Sie sich, Ihren Partner und Kinder vor finanziellen Risiken schützen.

Private BU-Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft

Um sich gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern, sollten Sie eine private Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen.

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