Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum ist die Zeitdauer, für die eine versicherte Person voraussichtlich berufsunfähig sein wird.

In den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist festgelegt, wie lange der Prognosezeitraum sein muss, damit die Versicherung leistet. Bei den meisten BU-Versicherungen ist der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt.

Das heißt, die Berufsunfähigkeitsrente wird bereits ausgezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauert.

Wenn die Berufsunfähigkeit kürzer oder länger ausfällt

Sollte der Versicherte vor Ablauf der prognostizierten Dauer wieder berufsfähig werden, muss er unter Umständen zu Unrecht bezogene Rentenzahlungen zurückerstatten.

Andererseits kann auch der Fall eintreten, dass eine Berufsunfähigkeit tatsächlich länger andauert als ursprünglich prognostiziert. Sollte dadurch der erforderliche Prognosezeitraum erreicht werden, würde der Versicherer in der Regel die Rente rückwirkend zahlen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

  • Deutschlands größter Online-Tarifvergleich
  • Über 100 Tarife unverbindlich und kostenlos vergleichen
  • Geburtsdatum