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Nachversicherungsgarantie

Mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie die versicherte Rente bei der Berufsunfähigkeits­versicherung nachträglich erhöhen. Wir erklären, welche Arten einer Nachversicherungs­garantie es gibt und wie Sie eine Nachversicherung beantragen.

Was eine Nach­versicherungs­garantie ist

Nachversicherungsgarantie: Eltern mit Kleinkind und NeugeborenemMit einer Nachversicherungs­garantie können Sie die versicherte Rente einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich erhöhen, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Dies gilt ebenfalls für die Grundfähigkeitsversicherung.

Anders als beim Abschluss eines neuen Vertrags fragt der Versicherer bei einer Nachversicherung nicht nach gesundheitlichen Beschwerden. Das heißt, die versicherte Rente lässt sich auch dann problemlos erhöhen, wenn seit Versicherungs­beginn Gesundheitsprobleme aufgetreten sind.

Einige Tarife verzichten sogar ganz auf eine Risikoprüfung. Dann überprüft der Versicherer auch nicht, ob Sie mittlerweile in einem anderen Beruf arbeiten oder ein gefährliches Hobby wie Klettern oder Kampfsport angefangen haben.

Eine Nachversicherung kann sinnvoll sein, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf nach einigen Jahren erhöht hat – etwa nach der Gründung einer Familie oder dem Kauf einer Immobilie.

Nachversicherungsgarantie bei der Risikolebensversicherung

Auch bei der Risikolebensversicherung gibt es die Möglichkeit einer Nachversicherung. Je nach Tarif können Sie hier die versicherte Todesfallsumme nachträglich erhöhen.

Die zwei Arten der Nachversicherungsgarantie

Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Nachversicherungsgarantie:

  1. Nachversicherung zu besonderen Anlässen
  2. Nachversicherung ohne Anlass

Am häufigsten gibt es Tarife, die eine Nachversicherung zu besonderen Anlässen erlauben. Dann können Sie die Rente einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeits­versicherung anheben, wenn Sie etwa ein Kind bekommen oder den Kredit für eine Immobilie aufnehmen.

Meist ist eine Erhöhung zu diesen Anlässen möglich:

  • Heirat / Scheidung
  • Geburt /Adoption eines Kindes
  • Abschluss einer Ausbildung
  • Deutliche Gehaltssteigerung
  • Beginn einer Selbstständigkeit
  • Aufnahme eines Immobiliendarlehens

Bei einigen Tarifen ist es auch möglich, die Rente ohne einen besonderen Anlass anzuheben. Meist können Sie diese Option nur in den ersten fünf Versicherungsjahren ausüben und dies nur ein einziges Mal.

Bei beiden Varianten einer Nach­versicherungs­garantie ist die maximale Rente zudem gedeckelt – beispielsweise auf das Doppelte der ursprünglich vereinbarten Summe – und auf ein Höchst­alter begrenzt. Arbeiten Sie mittlerweile in einem Beruf, der wegen seines Risikos nicht versicherbar ist, können Sie die Rente in der Regel nicht erhöhen.

Für die Aufstockung der Berufsunfähigkeits­rente müssen Sie einen höheren Beitrag zahlen. Um wie viel der monatliche Beitrag ansteigt, hängt dabei von Ihrem aktuellen Alter und der entsprechenden Erhöhung ab. Mit zunehmendem Alter kostet eine Erhöhung der Rente mehr. Trotzdem bleibt es auch im fortgeschrittenen Alter wichtig, die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit an einen gestiegenen Lebensstandard anzupassen.

Wie Sie eine Nachversicherung beantragen

Um eine Nachversicherungsgarantie Ihrer Versicherung zu nutzen, müssen Sie aktiv werden. Beim Versicherer müssen Sie die Nach­versicherung beantragen – bei einer ereignis­abhängigen Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist von meist einigen Monaten nach dem Ereignis wie einer Geburt oder Gehaltserhöhung. In der Regel müssen Sie dafür ein Formular einreichen.

Haben Sie Ihre Versicherung bei CHECK24 abgeschlossen, können Sie sich direkt an uns wenden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Kontaktbox oder schreiben Sie uns eine E-Mail – einer unserer Kundenberater wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, um alles in die Wege zu leiten!

Beitragsdynamik zum Ausgleich der Inflation

Um der Inflation entgegenzuwirken, können Sie bei Abschluss einer BU-Versicherung oder Grundfähigkeits­versicherung auch eine Beitragsdynamik vereinbaren. Dann erhöht sich der monatliche Beitrag und damit die versicherte Rente in regelmäßigen Abständen – zum Beispiel jedes Jahr um zwei Prozent.

Sie haben dabei das Recht, eine anstehende Beitrags­erhöhung abzulehnen. Je nach Tarif verliert man jedoch nach mehreren Ablehnungen den Anspruch auf künftige Erhöhungen.

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