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Konkrete Verweisung

Die sogenannte konkrete Verweisung ist ein möglicher Vertragsinhalt. Wenn eine solche Klausel in den Versicherungsvertrag integriert ist, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente unter bestimmten Bedingungen zu verweigern oder abzubrechen.

Ein möglicher Fall, in dem die Assekuranz sich auf die konkrete Verweisung berufen kann, liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zwar seinen erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber aktuell einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht, welche seinen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein im Außendienst tätiger Vertriebsmitarbeiter berufsunfähig wird, eine Umschulung macht und fortan im Innendienst arbeitet. In einer solchen Situation kann das Versicherungsunternehmen den Versicherten auf den tatsächlich ausgeübten, neuen Beruf verweisen und die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.

Die konkrete Verweisung stellt für den Versicherungsnehmer im Unterschied zur abstrakten Verweisung somit keinen gravierenden Nachteil dar. Im Idealfall sollte man sich jedoch für einen Anbieter entscheiden, der auf beide Arten der Verweisung verzichtet.

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