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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Lehrer (Dienstunfähigkeitsversicherung) zahlt eine monatliche Rente aus, wenn Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können und dienstunfähig sind.
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können. Dies ist bereits der Fall, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten drei Monate lang nicht arbeiten können und auch in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich nicht wieder vollkommen dienstfähig sein werden.
Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Dienstherr. Bei Lehrern ist in der Regel das jeweilige Bundesland der Dienstherr.
Da die meisten Lehrer in Deutschland verbeamtet sind oder eine Verbeamtung anstreben, benötigen sie eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung – eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Als Dienstunfähigkeitsversicherung werden Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer DU-Klausel bezeichnet.
Durch die DU-Klausel erhalten sie von ihrer Versicherung ohne weitere Prüfung die vereinbarte Rente, sobald sie von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel ist für Lehrer und Referendare aus diesen Gründen sinnvoll:
Lehrer und Referendare sind einem größeren Risiko ausgesetzt, nicht mehr arbeiten zu können als andere Erwerbstätige – etwa Psychotherapeuten oder Architekten. Dies liegt insbesondere am beruflichen Umfeld von Lehrern, das geprägt ist von:
Immer häufiger führt ein Zusammenspiel dieser Faktoren zu Burn-Out, Stress, Schlafstörungen oder Depressionen: Zwischen 2019 und 2023 haben immer mehr Schulleiter einen Anstieg psychischer Erkrankungen bei ihren Lehrern wahrgenommen. Während 2019 noch 37 Prozent der Schulleiter angaben, dass die langfristigen Ausfälle wegen psychischer Erkrankungen in den letzten Jahren zugenommen haben, sagten dies 2023 bereits 60 Prozent (Verband Bildung und Erziehung (VBE), 2023).
Neben den psychischen sind auch die körperlichen Belastungen nicht zu unterschätzen. Rückenprobleme durch langes Sitzen oder Stimm- und Kehlkopfprobleme können ebenfalls dazu führen, dass Lehrer eine Klasse nicht mehr unterrichten können.
Die Konsequenz: Viele Lehrer arbeiten nicht bis zum gesetzlichen Ruhealter, sondern gehen frühzeitig in den Ruhestand. Nur etwa 20 Prozent aller Lehrkräfte arbeiten bis zum gesetzlichen Pensionsalter oder darüber hinaus, wie eine Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie vom Februar 2025 berichtet.
Auch für Referendare ist eine DU-Versicherung bereits sinnvoll, da sie als Beamte auf Probe bei einer Dienstunfähigkeit oftmals überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung haben.
Um das erhöhte Risiko, dienstunfähig zu werden, abzusichern, sollten Beamte sowie Referendare daher eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Mit der versicherten DU-Rente gleicht die Versicherung im Leistungsfall den Verlust der Bezüge aus. Zudem profitieren junge Lehrer in der Regel von günstigeren Beiträgen, da sie meist noch keine gesundheitlichen Beschwerden haben.
Integrierte DU-Klausel für Lehramtsanwärter
Auch wenn es zur Zeit noch nicht sicher ist, ob Sie verbeamtet werden, sollten Sie eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Dann müssen Sie bei einer späteren Verbeamtung Ihren Tarif nicht abändern oder neu abschließen. So vermeiden Sie Ausschlüsse durch bereits vorhandene Erkrankungen und gestiegene Beiträge durch das höhere Eintrittsalter.
Hartnäckig hält sich die Annahme, dass Beamte in jeder Lebenslage ausreichend über ihren Dienstherrn versorgt seien. Dabei reicht die Versorgung im Fall einer Dienstunfähigkeit selbst für verbeamtete Lehrer vor allem zu Beginn ihrer Laufbahn nicht aus.
Referendare und Lehrer sind in der Regel Beamte auf Probe und haben bei einer Dienstunfähigkeit oftmals überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung. Wer als Beamter auf Probe dienstunfähig wird, wird aus dem Dienst entlassen. Sie werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente jedoch erst nach einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren gibt, erhalten Referendare häufig keine Leistung.
Eine Ausnahme stellen lediglich Dienst- und Wegeunfälle dar. Wer während der Ausübung des Dienstes, auf dem Weg dorthin oder auf dem Weg nach Hause einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf Unfallfürsorge. Diese Regelung gilt auch für Referendare: Können sie aufgrund eines Dienstunfalls nicht mehr arbeiten, haben diese daher ebenfalls Anspruch auf eine Versorgung durch den Dienstherrn.
Lehrer, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, haben bei einer Dienstunfähigkeit zwar einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, allerdings wird dieses erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren gezahlt. Die Höhe des Ruhegehalts berechnet sich anhand der bisher geleisteten Dienstzeit.
Insbesondere bei Lehrern, die nur wenige Dienstjahre vorweisen können, ist das Ruhegehalt daher eher gering oder entspricht sogar nur der gesetzlichen Mindestversorgung.
Auch bei langjährig verbeamteten Lehrern ist das Ruhegehalt nie so hoch wie die aktuellen Bezüge. Erst nach 40 Jahren im Dienst erreichen Beamte die höchste Versorgungsstufe und haben damit ein Anrecht auf ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent der letzten Bezüge. Bei einer Dienstunfähigkeit kann also auch bei Beamten eine finanzielle Lücke entstehen.
Angestellte Lehrer im öffentlichen Dienst erhalten bei einer Dienstunfähigkeit eine Leistung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die Höhe dieser Leistung ist an die Erwerbsminderungsrente gekoppelt und reicht in der Regel nicht zum Leben aus. Außerdem gibt es die volle Erwerbsminderungsrente erst, wenn sie in keinem Beruf mehr für mehr als drei Stunden täglich arbeiten können – also auch nicht als Putzkraft, am Empfang oder im Büro. Für angestellte Lehrer ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher besonders sinnvoll.
Beim Abschluss einer speziellen Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer sollten Sie die folgenden Punkte beachten, um optimal abgesichert zu sein:
Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält. Diese Klausel ist wichtig, da als dienstunfähig eingestufte Beamte nicht automatisch auch für die Versicherung als berufsunfähig gelten. Mit einer echten DU-Klausel erhalten sie aber bei einer Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung eine Leistung.
Achten Sie unbedingt auf die Formulierung der DU-Klausel. Bei einer „unechten“ DU-Klausel behält sich der Versicherer das Recht vor, die Dienstunfähigkeit des Versicherten selbst zu prüfen. Die Einschätzung durch den Dienstherrn reicht in diesem Fall nicht aus. Bei einer echten DU-Klausel ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn ausreichend, um die Rente zu erhalten.
Eine Teildienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihrem Dienst nicht mehr in vollem Umfang nachgehen können. Gute Tarife zahlen Ihnen einen Teil der versicherten Rente, wenn Sie zu mindestens 20 Prozent dienstunfähig sind. Oftmals müssen Sie bei einer Teildienstunfähigkeit zudem keine Beiträge mehr zahlen. Dadurch können Sie Einkommensverluste ausgleichen, die durch die eingeschränkte Dienstfähigkeit entstehen.
Im Rahmen der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen. Wenn Sie also nicht mehr unterrichten, aber beispielsweise noch als Aushilfe im Supermarkt oder Büro arbeiten könnten, würden Sie keine Leistung erhalten. Ihr Tarif sollte daher auf die abstrakte Verweisung verzichten. Bei aktuellen Tarifen ist der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung jedoch Standard.
Ihr Tarif sollte es ermöglichen, dass Sie die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen wie einer Heirat oder der Geburt eines Kindes erhöhen können. Sie müssen dann nicht erneut die Gesundheitsprüfung durchlaufen. Bei einigen Tarifen können Sie den Versicherungsschutz auch unabhängig von besonderen Anlässen erhöhen.
Die festgelegte Rente, die Sie im Leistungsfall erhalten, sollte so hoch sein, dass Sie davon alle laufenden Ausgaben bezahlen können. Wir empfehlen, die höchstmögliche Absicherung zu wählen.
Die Versicherer geben hier je nach Besoldungsgruppe entweder verschiedene Höchstbeträge vor – beispielsweise 1.600 Euro – oder legen einen maximalen Prozentsatz der letzten Bezüge fest – etwa 30 Prozent. Unsere Experten beraten Sie gerne, welcher Anbieter Ihnen die höchstmögliche Absicherung bietet.
Schließen Sie möglichst früh eine Dienstunfähigkeitsschutz ab! Bereits Lehramtsstudierende und Referendare können eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Sollten Studenten noch während des Studiums berufsunfähig werden, greift der BU-Schutz, später im Beamtenverhältnis die Dienstunfähigkeitsklausel.
Entscheiden Sie sich für eine ausreichend lange Vertragslaufzeit. Sie sollten so lange einen Dienstunfähigkeitsschutz haben, bis Sie das gesetzliche Pensionsalter erreichen und in den Ruhestand treten können.
Bei einer kürzeren Laufzeit müssen Sie unter Umständen eine Lücke von mehreren Jahren überbrücken und diese selbst finanzieren.
Die exakte Beitragshöhe ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich und hängt immer von individuellen Faktoren ab. Die folgenden Faktoren beeinflussen die Höhe des Beitrags:
Für einen 30-jährigen Hauptschullehrer, der seit fünf Jahren verbeamtet ist und 1.500 Euro monatlich absichern möchte, gibt es sehr gute BU-Tarife mit Dienstunfähigkeitsklausel bereits ab etwa 73 Euro im Monat. Für eine 24-jährige Referendarin gibt es Tarife ab 64 Euro im Monat.
Mit dem Laufbahnretter bietet CHECK24 Beamten eine Möglichkeit, zu jeder Zeit bedarfsgerecht abgesichert zu sein. Im Gegensatz zu einer normalen Dienstunfähigkeitsversicherung passt der Laufbahnretter bei einer Dienstunfähigkeit die versicherte Rente stets dem tatsächlichen Bedarf an.
Da das Ruhegehalt, auf das Beamte bei einer Dienstunfähigkeit Anspruch haben, kontinuierlich ansteigt, sinkt im Laufe der Zeit der Bedarf an einer zusätzlichen privaten Absicherung. Wer vor der Verbeamtung auf Lebenszeit dienstunfähig wird, erhält vom Versicherer zudem einmalig eine größere Summe ausgezahlt, die bei der beruflichen Neuorientierung unterstützen soll.
Besonders für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe, die noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, ist diese Option daher sehr empfehlenswert. Für Beamtenanwärter gibt es den Laufbahnretter schon ab etwa fünf Euro monatlich.
Tipp: Früh abschließen und sparen
Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Das liegt vor allem daran, dass Sie in jungen Jahren meist noch keine gesundheitlichen Probleme haben und Ihr Risiko, berufs- oder dienstunfähig zu werden, relativ gering ist.
Im CHECK24-Tarifrechner können Sie zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit DU-Klausel für Lehrer kostenlos und unverbindlich miteinander vergleichen. Geben Sie dazu einfach bei den persönlichen Angaben einige Informationen zu Ihrem Beruf und Ihrer Beamtenlaufbahn ein. Der Rechner zeigt Ihnen dann Tarife an, mit denen Lehrer sich optimal absichern können.
Die CHECK24-Tarifnote bietet Ihnen zusätzlich eine Orientierung, um die Qualität und den Leistungsumfang der angezeigten Tarife einzuordnen.
Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer? Unsere Experten für die Arbeitskraftabsicherung beraten Sie gerne persönlich. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an! Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, stehen wir Ihnen von der Antragstellung bis zum Abschluss zur Seite.
Bis 31.12. abschließen – Preise erhöhen sich zum Jahreswechsel
Ihr Alter beeinflusst beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Höhe Ihres Beitrags.
Bei den meisten Versicherern werden Sie am 1. Januar ein Jahr älter – unabhängig davon, ob Ihr Geburtstag im Januar oder August ist.
Nicht alle Versicherer nehmen jedoch bis zum Ende des Jahres Anträge an. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch bis zum 31.12.2024 abschließen, sichern Sie sich damit ein günstigeres Eintrittsalter und somit dauerhaft günstigere Beiträge
Bis 31.12. abschließen – Preise erhöhen sich zum Jahreswechsel
Ihr Alter beeinflusst beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Höhe Ihres Beitrags.
Bei den meisten Versicherern werden Sie am 1. Januar ein Jahr älter – unabhängig davon, ob Ihr Geburtstag im Januar oder August ist.
Nicht alle Versicherer nehmen jedoch bis zum Ende des Jahres Anträge an. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch bis zum 31.12.2024 abschließen, sichern Sie sich damit ein günstigeres Eintrittsalter und somit dauerhaft günstigere Beiträge