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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Krankenschwestern und Krankenpfleger leisten einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft. Die Arbeit in der Pflege entscheidet häufig über Erfolg oder Misserfolg der medizinischen Behandlung eines Patienten und verlangt den Pflegekräften einiges ab – die physische und psychische Belastung im Klinik-Alltag ist immens.
Doch was passiert, wenn eine Pflegekraft selbst krank wird oder einen schweren Unfall erleidet? Pflegekräfte erleben mitunter selbst, welche finanziellen Schwierigkeiten auf Patienten mit schweren Erkrankungen zukommen. Die staatliche Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist lückenhaft und fast immer nicht ausreichend.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt lediglich eine Erwerbsminderungsrente, wenn man in überhaupt keinem Beruf mehr arbeiten kann.
Nur wer nicht einmal drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann – etwa als Pförtner – würde die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen. Die eigene Qualifikation als Pflegekraft zählt hierbei nicht.
Daher ist eine private Absicherung nötig, um für den Fall vorzusorgen, dass man nicht mehr in seinem erlernten Beruf als Krankenschwester oder -pfleger arbeiten kann. Hierfür bietet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) an.
Die Versicherung zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr ausüben kann. Mit dieser Absicherung kann man laufende Ausgaben bestreiten und den gewohnten Lebensstandard halten.
Wie viel eine BU-Versicherung kostet, hängt neben dem Alter bei Vertragsabschluss vor allem auch vom Beruf ab. Arbeitnehmer, die fast ausschließlich am Schreibtisch sitzen, wie etwa Buchhalter oder Software-Entwickler, zahlen deutlich weniger als etwa Handwerker.
Auch Pflegekräfte, die meist im Schichtdienst arbeiten und körperlich anstrengende Aufgaben verrichten, zahlen vergleichsweise viel. Allerdings ist auch ihr Risiko, im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, entsprechend hoch. Sie sollten daher trotzdem – oder gerade deswegen – diesen wichtigen Risikoschutz abschließen.
Pflegekräfte sollten darauf achten, dass ihre Versicherung eine Infektionsklausel beinhaltet. Dann zahlt die Versicherung selbst dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn man zwar noch arbeiten könnte, dies jedoch aufgrund einer ansteckenden Krankheit nicht mehr darf. In der Regel verhängt die zuständige Behörde in solchen Fällen ein Tätigkeitsverbot. Würde die Tätigkeit vollständig oder zu mindestens 50 Prozent untersagt, leistet die BU-Versicherung die vereinbarte Rente.
So früh wie möglich absichern
Um von möglichst günstigen Beiträgen zu profitieren, sollten Pflegekräfte so früh wie möglich eine BU-Versicherung abschließen – am besten noch während der Ausbildung zum Krankenpfleger oder gleich im Anschluss daran. Denn je jünger man beim Abschluss der Versicherung ist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge.