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mehr erfahrenManche Verbraucher fürchten, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall möglicherweise nicht zahlt und zögern daher, das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Dazu tragen nicht zuletzt Medienberichte bei, die mitunter einzelne, besonders strittige Fälle herausstellen.
Die Vorwürfe lauten, dass die Versicherungen bei einer Berufsunfähigkeit häufig Gegengutachten erstellen, Zahlungen verweigern oder hinauszögern und es im Zweifel auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen würden. Doch ist diese Kritik wirklich berechtigt? Antworten liefert eine aktuelle Studie von Franke & Bornberg – die BU-Leistungsstudie.
Die Vorurteile |
Die Tatsachen |
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Versicherer verweigern oft die Leistung. |
Rund 75 Prozent aller Anträge auf eine BU-Rente werden anerkannt. |
Versicherer lassen es häufig auf eine Klage ankommen. |
Die Prozessquote beträgt nur drei Prozent. |
Versicherer schalten gerne einen Gutachter ein. |
Gutachten werden nur in sechs Prozent aller Fälle erstellt. |
Die unabhängige Produktratingagentur hat sieben Versicherungsgesellschaften daraufhin untersucht, wie diese über Anträge auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheiden. Hierbei wertete Franke & Bornberg insgesamt 24.600 Anträge aus dem Jahr 2016 aus, eine Stichprobe von mindestens 125 Fällen je Versicherer wurde näher untersucht.
Die Studie zeigt, dass die Gesellschaften rund 75 Prozent aller Anträge auf eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente bewilligen. Damit ist die Quote höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Schnitt nur jeden zweiten Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird, liegt dies in knapp der Hälfte aller Fälle (48,5 Prozent) daran, dass aus medizinischer Sicht keine Berufsunfähigkeit vorliegt. In weniger als einem Drittel (30,5 Prozent) aller abgelehnten Anträge tritt der Versicherer tatsächlich vom Vertrag zurück. Hier hat der Kunde – alleine oder nach fehlerhafter Beratung durch seinen Vermittler – beim Antrag nachweislich falsche Angaben gemacht. Daher ist es wichtig, den Versicherungsantrag mit allen Fragen zur Gesundheit und zur beruflichen Tätigkeit äußerst genau und wahrheitsgemäß zu beantworten. Gesundheitliche Beschwerden zu beschönigen oder ganz zu verschweigen zahlt sich nicht aus und gefährdet nur den Versicherungsschutz.
Ein Gutachten verlangen die Gesellschaften vergleichsweise selten. In weniger als jedem zehnten Fall holen die Versicherungen ein medizinisches Gutachten ein – davon zum überwiegenden Teil bei orthopädischen oder psychischen Beschwerden, die oftmals nur schwierig zu bestimmen sind.
Auch der Vorwurf, dass Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente von den Versicherungsgesellschaften häufig erst einmal abgelehnt werden, um dann vor Gericht zu enden, lässt sich nicht belegen. Im Gegenteil: Nach den Daten von Franke & Bornberg kommt es nur in äußerst wenigen Fällen zu einem Gerichtsprozess. Von den untersuchten Fällen verklagten nur 589 Kunden ihren Versicherer – im Schnitt der drei Jahre von 2014 bis 2016 beträgt die Prozessquote knapp drei Prozent.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger finanzieller Schutz für den Fall, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Damit Sie sich auf diese Existenzsicherung im Fall der Fälle verlassen können, sollten Sie beim Abschluss einer Police allerdings diese Punkte beachten: