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Rürup-Rente und Steuern

Der Staat fördert die Rürup-Rente mit Steuervorteilen. Wie erklären, wie vor allem gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte von dieser Vorsorgeform profitieren können und wie eine Rente im Alter besteuert wird.

Mit der Rürup-Rente (Basisrente) können Selbstständige sowie gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte steuerlich gefördert für das Alter vorsorgen. In der Auszahlungs­phase muss eine Rürup-Rente dafür versteuert werden.

Wir erklären, wie die steuerliche Förderung funktioniert und was für die Steuer auf die spätere Rente gilt.

Steuerliche Förderung der Beiträge

Der Staat fördert die Rürup-Rente mit hohen Steuervorteilen während der Ansparphase. Die Rürup-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Schicht der Altersvorsorge (Basisvorsorge). Daher lassen sich die Beiträge wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen. Die Beiträge können als Sonder­ausgaben bei der Einkommen­steuererklärung angegeben werden.

Dabei lassen sich alle Beiträge bis zu einem Maximalbetrag von 27.565 Euro (Stand: 2024) absetzen. Für Ehe- oder Lebens­partner, die steuerlich zusammen veranlagt sind, gilt insgesamt der doppelte Betrag – unabhängig davon, wie er auf die beiden Partner verteilt wird.

Steuerlicher Höchstbetrag bei der Rürup-Rente

So wird der Höchstbetrag ermittelt

Welche Beiträge in einem Jahr maximal vom Finanzamt berück­sichtigt werden, richtet sich nach dem Höchst­beitrag in der knapp­schaftlichen Renten­versicherung West. Dieser errechnet sich aus dem jeweils gültigen Beitrags­satz der Renten­versicherung sowie der Beitrags­bemessungs­grenze.

Maximalbetrag gilt für alle Beiträge zur ersten Schicht

Der Maximalbetrag gilt für alle Formen der Altersvorsorge der ersten Schicht zusammen. Neben der Rürup-Rente damit auch für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke – etwa für Ärzte oder Steuerberater.

Arbeitnehmer müssen daher die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen, der Arbeitgeber-Anteil zählt hierbei mit. Der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil müssen vom Maximal­betrag abgezogen werden, daraus ergibt sich der maximale Rürup-Beitrag, der steuerlich berücksichtigt werden kann.

Die Beiträge zu einem Rürup-Vertrag werden seit 2023 bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben vollständig steuerlich berücksichtigt.

Steuerliche Förderung der Beiträge

Jahr Steuerlich
geförderter Anteil
2019  88 %
2020  90 %
2021  92 %
2022  94 %
seit 2023  100 %


Bei Arbeitnehmern zieht das Finanzamt vom ermittelten Wert noch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ab, da dieser steuerfrei bezogen wurde.
 

Beispiel Arbeitnehmer:
In welcher Höhe eine Rürup-Rente berücksichtigt wird

  Betrag
Gesetzliche Rentenversicherung
(Anteil Arbeitnehmer)
6.000 €
Gesetzliche Rentenversicherung
(Anteil Arbeitgeber)
6.000 €
Beiträge Rürup-Rente 5.000 €
Insgesamt 17.000 €
100 % davon 17.000 €
- Arbeitgeber-Anteil 6.000 €
Steuerlich abzugsfähig 11.000 €

Rürup-Rechenbeispiele

Steuern auf die spätere Rente

Im Alter muss eine Rürup-Rente versteuert werden. Es gelten hierbei die gleichen Regeln wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie viel der monatlichen Rente versteuert werden muss, richtet sich danach, in welchem Jahr die Rentenzahlung beginnt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 müssen 84 Prozent der Rürup-Rente versteuert werden. Dieser Prozentwert erhöht sich jedes Jahr bis zum Jahr 2040.

Ab dem Jahr 2040 müssen Rürup-Sparer ihre monatliche Rente dann zu 100 Prozent versteuern.
 

Steuerpflichtiger Anteil einer Rürup-Rente

Jahr
Rentenbeginn
Steuerpflichtiger
Anteil
2019 78 %
2020 80 %
2021 81 %
2022 82 %
2023 83 %
2024 84 %
2025 85 %
2037  97 %
2038  98 %
2039  99 %
2040 100 %

Geringerer Steuersatz im Alter

Im Alter wird das Einkommen und damit der Steuersatz für die meisten geringer aus. Daher werden voraussichtlich auch weniger Steuern auf eine Rürup-Rente fällig.

 

Persönliche Beratung

Sie haben eine Frage zu Rürup oder zur steuerlichen Förderung eines Vertrags? Unsere Experten für die Altersvorsorge helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie persönlich – per E-Mail oder Telefon unter der 089 - 24 24 12 65!

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