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Rürup-Rente kündigen

Die Kündigung einer staatlich geförderten Rürup-Rente ist gesetzlich ausgeschlossen. Wir erklären Ihnen, welche Alternativen zur Kündigung eines solchen Vertrags es gibt.

Kündigung gesetzlich ausgeschlossen

Die Rürup-Rente (Basisrente) gehört wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Mit einer Rürup-Rente können vor allem Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer für das Alter vorsorgen und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren. An das angesparte Guthaben kommt man allerdings nicht vorzeitig heran.

Es wird erst zum vereinbarten Rentenbeginn mit frühestens 62 Jahren als lebenslange Rente ausgezahlt. Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, ist ein Rentenbeginn bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich.

Eine Rürup-Rente lässt sich zudem nicht beleihen oder kündigen. Eine Kündigung ist gesetzlich ausgeschlossen, da die Verträge allein für die Absicherung im Alter gedacht sind.

Vertrag innerhalb von 30 Tagen widerrufen

Haben Sie eine Rürup-Rente erst vor kurzem abgeschlossen, können Sie den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Widerruf in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) an den Versicherer senden. Entscheidend ist hierbei das Datum, an dem der Widerruf abgeschickt wird.

Beitragsfrei stellen statt kündigen

Können oder wollen Sie eine Basisrente nicht weiter besparen, lässt sich ein Vertrag alternativ beitragsfrei stellen. Dann werden keine Beiträge mehr fällig, die spätere Rente berechnet sich nach dem bislang angesparten Guthaben und der Wertentwicklung bis zum Renteneintritt. Es ist meist auch möglich, die Beitragszahlung nur für eine begrenzte Zeit auszusetzen und den Vertrag später wieder zu besparen.

Sind Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag unzufrieden, lässt sich der Anbieter unter Umständen wechseln. Dabei wird das angesparte Guthaben auf die Rürup-Rentenversicherung eines anderen Versicherers übertragen.

Je nach Anbieter ist ein Wechsel möglich

Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine gesetzlichen Regelungen für einen Wechsel. Es gibt daher auch einige Anbieter, die einen Vertrags­wechsel gar nicht erlauben. Zudem verlangen die Versicherer in der Regel eine Gebühr für den Wechsel.

Prüfen, ob ein Anbieterwechsel möglich ist

Nicht alle Anbieter einer Rürup-Rente erlauben einen Vertrags­wechsel. Prüfen Sie in den Versicherungs­bedingungen Ihres Vertrags, ob ein Wechsel des Anbieters möglich ist und welche Kosten dafür anfallen.

Der Renten-Vergleich von CHECK24

Sie möchten eine staatlich geförderte Rürup-Rente (Basisrente) für Ihre Altersvorsorge abschließen oder zu einem besseren Anbieter wechseln? Nutzen Sie den Online-Renten-Vergleich von CHECK24. Bei uns vergleichen Sie insgesamt 136 Tarife von 21 Anbietern. Bei Fragen zur Rürup-Rente helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter. Rufen Sie uns ganz einfach an unter der 089 - 24 24 12 65 oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

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