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Wann sind Streitigkeiten mit Behörden versichert?

Ob und in welchem Umfang Streitigkeiten mit Behörden über die Rechtsschutzversicherung versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Herausfinden können Sie diese Informationen für die Angebote Ihrer Wahl ganz einfach über unseren Detailvergleich oder die jeweiligen Vertragsbedingungen, die Sie im Vergleichsrechner als PDF aufrufen können.
 
Grundsätzlich können über den Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz folgende Streitigkeiten mit Behörden versichert sein:
 

  • Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht: Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten, wenn Sie beispielsweise einen Kindergartenplatz einklagen möchten
  • Gerichtsverfahren im Verwaltungsrecht: Übernahme der Verfahrenskosten, wenn Sie beispielsweise mit einer Verwaltungsbehörde wegen eines Kindergartenplatzes streiten
  • Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten, wenn Sie zum Beispiel einem Rentenbescheid widersprechen möchten
  • Gerichtsverfahren im Sozialrecht: Übernahme der Verfahrenskosten, wenn Sie etwa vor einem Sozialgericht eine Erwerbsunfähigkeitsrente durchsetzen möchten
  • Widerspruchsverfahren im Steuerrecht: Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten, wenn Sie beispielsweise Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen wollen
  • Gerichtsverfahren im Steuerrecht: Übernahme der Verfahrenskosten bei einem Streit vor einem Finanzgericht, zum Beispiel weil das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkennt
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