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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Ausfertigungsgebühr

Die sogenannte Ausfertigungsgebühr ist ein Betrag, den viele Versicherungsgesellschaften beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung oder sonstigen Versicherungstarifen vom Versicherungsnehmer einfordern. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen fünfzig Cent und vier Euro und muss einmalig bei Vertragsabschluss gezahlt werden.

Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung stellen die meisten Assekuranzen eine Ausfertigungsgebühr für die Erstellung und den Versand des Versicherungsscheines in Rechnung. Ob eine solche Gebühr gezahlt werden muss und wie hoch der Betrag genau ausfällt, muss bereits im Versicherungsangebot eindeutig zu erkennen sein.

Falls Unklarheit über potenziell anfallende Gebühren besteht, empfiehlt ist es ratsam, sich bei der Assekuranz im Vorhinein diesbezüglich zu erkundigen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Neben der Ausfertigungsgebühr werden für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung im Normalfall keine weiteren Gebühren veranschlagt.

Mittlerweile verzichten viele Anbieter von Online-Hundehaftpflichtversicherungen auf die Ausfertigungsgebühr, da der Großteil der Unterlagen ohnehin vom Versicherungsnehmer selbst ausgedruckt werden muss. Außerdem wird bei einer beantragten Änderung des Versicherungstarifes im Regelfall die Ausfertigungsgebühr nicht erneut erhoben.

Tipp: Eine preiswerte Hundeversicherung ist nicht schwer zu finden. Jetzt vergleichen und bei der Hundehaftpflichtversicherung bares Geld sparen!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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