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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Anzeigepflicht

Unter dem Begriff Anzeigepflicht versteht man die Pflicht des potenziellen Versicherungsnehmers, bei der Einreichung des Versicherungsantrages wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. Diese Auskünfte nehmen Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages und können in manchen Fällen dafür entscheidend sein, ob der Versicherungsantrag überhaupt angenommen wird.

Im Falle einer Hundeversicherung können beispielsweise die genaue Rasse und das Alter des Hundes relevante Auskünfte sein. So weigern sich manche Versicherer mitunter, Hunde bestimmter Rassen zu versichern, wenn sie bereits ein gewisses Alter überschritten haben. Überdies kann auch die Größe beziehungsweise die Schulterhöhe des Hundes ein relevanter Faktor für die Berechnung der Versicherungsprämie sein. .

Anhand der Angaben des Hundebesitzers wird dann von der Assekuranz die Höhe des Versicherungsbeitrages für die Hundeversicherung berechnet. Somit ist die Einhaltung der Anzeigepflicht ein wichtiges Kriterium bei der Ermittlung des passenden Versicherungstarifes für den jeweiligen Hund. .

Wenn der Hundebesitzer bei der Einreichung des Versicherungsantrages nachweislich vorsätzliche Falschangaben macht, hat die Assekuranz das Recht, innerhalb eines Monats vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Zur Beachtung der Anzeigepflicht gehört überdies auch, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsanbieter umgehend über Veränderungen informiert, die sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrages für die Hundeversicherung auswirken könnten.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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