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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Auslandsschäden

Unter dem Begriff Auslandsschäden versteht man Schäden jeglicher Art, die ein Hund während eines Aufenthaltes im Ausland verursacht. Ob und inwieweit diese Schäden im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung finanziell abgedeckt sind, hängt von der jeweiligen Assekuranz und dem gewählten Versicherungstarif ab.

Einige Versicherungsgesellschaften offerieren zusätzlich zum Haftpflichtschutz im Inland auch Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte . Für Reisen innerhalb Europas besteht in der Regel unbegrenzter Haftpflichtschutz. Für Aufenthalte im nichteuropäischen Ausland ist die Gültigkeit des Versicherungsschutzes oftmals auf ein Jahr begrenzt.

Inwieweit beziehungsweise in welchem Zeitraum und Umfang die Hundehaftpflichtversicherung Auslandsschäden abdeckt, kann den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens entnommen werden. Wer mit seinem Hund des Öfteren Reisen ins Ausland unternimmt, sollte darauf achten, dass in den Versicherungsleistungen der Hundehaftpflicht auch Auslandsschäden mit inbegriffen sind. Sonst kann es im Zweifelsfall sehr teuer für den Hundebesitzer werden, denn auch beim gehorsamsten Hund kann die Verursachung von Schäden nie vollständig ausgeschlossen werden.

In manchen Versicherungstarifen ist ein Auslandsschutz bereits automatisch mit inbegriffen. Bei manchen Versicherern ist es jedoch auch erforderlich, beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung einen zusätzlichen Auslandsschutz extra abzuschließen, sofern dieser gewünscht wird.

Günstige Hundehalterhaftpflicht kinderleicht finden! Kostenlosen Preisvergleich der Hundehaftpflichtversicherung nutzen und im Inland und Ausland gegen Haftpflichtschäden abgesichert sein!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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