Unter dem Begriff Auslandsschäden versteht man Schäden jeglicher Art, die ein Hund während eines Aufenthaltes im Ausland verursacht. Ob und inwieweit diese Schäden im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung finanziell abgedeckt sind, hängt von der jeweiligen Assekuranz und dem gewählten Versicherungstarif ab.
Einige Versicherungsgesellschaften offerieren zusätzlich zum Haftpflichtschutz im Inland auch Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte . Für Reisen innerhalb Europas besteht in der Regel unbegrenzter Haftpflichtschutz. Für Aufenthalte im nichteuropäischen Ausland ist die Gültigkeit des Versicherungsschutzes oftmals auf ein Jahr begrenzt.
Inwieweit beziehungsweise in welchem Zeitraum und Umfang die Hundehaftpflichtversicherung Auslandsschäden abdeckt, kann den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens entnommen werden. Wer mit seinem Hund des Öfteren Reisen ins Ausland unternimmt, sollte darauf achten, dass in den Versicherungsleistungen der Hundehaftpflicht auch Auslandsschäden mit inbegriffen sind. Sonst kann es im Zweifelsfall sehr teuer für den Hundebesitzer werden, denn auch beim gehorsamsten Hund kann die Verursachung von Schäden nie vollständig ausgeschlossen werden.
In manchen Versicherungstarifen ist ein Auslandsschutz bereits automatisch mit inbegriffen. Bei manchen Versicherern ist es jedoch auch erforderlich, beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung einen zusätzlichen Auslandsschutz extra abzuschließen, sofern dieser gewünscht wird.
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