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Sie lassen sich gerade scheiden oder trennen sich von Ihrem Partner?
Dann müssen Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen – unsere Services helfen Ihnen dabei.

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Eine kurze Erläuterung für Sie:

Warum sollten Sie, Ihre Versicherungen nach einer Trennung anpassen?

Die meisten Paare, egal ob verheiratet oder zusammenlebend, haben gemeinsame Versicherungspolicen abgeschlossen. Somit kann sich eine Trennung oder Scheidung direkt auf den Versicherungsschutz beider Parteien auswirken. Oftmals gelten abgeschlossene Versicherungen dann nur noch für einen Partner: den eingetragenen Versicherungsnehmer. Die mitversicherte Person büßt  wichtigen Schutz ein, im schlimmsten Fall kommt es zu existenziell bedrohlichen Absicherungslücken.

Private Haftpflichtversicherung:

Es ist gängig, dass Ehe- oder Lebenspartner über eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind. Ab dem Moment der Scheidung bzw. der räumlichen Trennung (Auszug aus der gemeinsamen Wohnung) erlischt für einen der Partner der Versicherungsschutz. Sind Sie nicht der Versicherungsnehmer, sondern als „versicherte Person“ in der Haftpflicht Ihres Partners oder Ihrer Partnerin mitversichert, deckt die Versicherung von Ihnen versursachte Schäden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ab. Schließen Sie daher schnellstmöglich eine eigene Privathaftpflichtversicherung ab, um vor existentiellen Risiken abgesichert zu sein. Auch der Versicherungsnehmer sollte dem Versicherungsunternehmen die Änderung mitteilen, da dies direkten Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben kann. Stellen Sie zudem sicher, dass gemeinsame Kinder – wenn vorhanden – ebenfalls abgesichert sind.

Wir empfehlen Ihnen, folgende Schritte in die Wege zu leiten:

Als Versicherungsnehmer:

  1. Adressdaten, Bankverbindung und Lebenssituation beim bisherigen Versicherer aktualisieren
  2. Prüfen, ob eine Tarifumstellung sinnvoll ist

Als bisher mitversicherte Person:

  1. Eine eigene Versicherung abschließen

Falls Sie Kinder haben:

  1. Stellen Sie sicher, dass diese beim Sorgeberechtigte mitversichert sind

Hausratversicherung:

Während des Zusammenlebens versichert die Hausratversicherung Ihren gemeinsamen Hausrat. Dies ändert sich, wenn Sie nicht mehr zusammenleben. Der Versicherungsnehmer sollte daher die Versicherungssumme entsprechend anpassen, um nicht zu viel zu zahlen. Falls Sie im Rahmen der Trennung den Wohnort wechseln, sollten Sie Ihren Versicherer zeitnah darüber informieren. War Ihr Hausrat in der Versicherung bisher lediglich mitversichert, sollten Sie sich zeitnah um eine neue Versicherung bemühen.

Wir empfehlen Ihnen, folgende Schritte in die Wege zu leiten:

Als Versicherungsnehmer:

  1. Adressdaten, Bankverbindung und Versicherungssumme beim bisherigen Versicherer prüfen und bei Bedarf aktualisieren

Als bisher mitversicherte Person:

  1. Eine eigene Versicherung abschließen

KFZ-Versicherung:

Wenn Sie während oder nach der Trennung oder der Scheidung ein eigenes Fahrzeug erwerben oder sich künftig selbst versichern müssen, sollten Sie klären, was mit den Schadenfreiheitsklassen des bisher gemeinsam genutzten Fahrzeugs passiert. Wenn Sie belegen können, dass das Fahrzeug hauptsächlich durch Sie gefahren wurde, kann es sein, dass die Schadenfreiheitsklassen auf Sie übertragen werden können. Dies kann finanziell eine große Entlastung sein.

Wir empfehlen Ihnen, folgende Schritte in die Wege zu leiten:

Als Versicherungsnehmer:

  1. Adressdaten und Bankverbindung beim bisherigen Versicherer aktualisieren
  2. Prüfen, ob eine Umstellung auf einen neuen, der Lebenssituation angepassten Tarif sinnvoll ist (Beispiel: Änderung des Fahrerkreises oder der jährlichen Fahrleistung)

Als bisher mitversicherte Person:

  1. Prüfen, ob Sie den Schadenfreiheitsrabatt für sich übernehmen können

Risikolebensversicherung:

Ist Ihr ehemaliger Partner namentlich als die bezugsberechtigte Person in Ihrer Lebensversicherung hinterlegt? Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihrem ehemaligen Partner im Falle Ihres Ablebens die Versicherungssumme ausbezahlt wird, sollten Sie Ihre Versicherungspolice anpassen. Eine Änderung der Bezugsperson kann im Normalfall mit wenig Aufwand beim Versicherer veranlasst werden.

Wir empfehlen Ihnen, folgende Schritte in die Wege zu leiten:

Als Versicherungsnehmer:

  1. Adressdaten und Bankverbindung beim bisherigen Versicherer aktualisieren
  2. Prüfen, ob die Versicherungssumme noch Ihrer Lebenssituation entspricht und passen Sie die bezugsberechtigte Person an

Rechtsschutzversicherung:

Wurde bisher eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung genutzt, so besteht diese bis zur rechtsgültigen Scheidung für beide Ehepartner und eventuell mitversicherte Kinder weiter. Nach der Scheidung ist nur noch der Versicherungsnehmer versichert. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass Sie als bisher mitversicherte Person eine eigene Versicherung abschließen und eventuell vorhandene Kinder mitversichern.

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