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Ordentliche Kündigung

Die Pflegeversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Versicherungen ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr. Sollten Sie diese Frist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in vielen Fällen automatisch um ein weiteres Jahr.

Zudem gilt meist eine Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung erst nach dem Ablauf dieser Laufzeit kündigen können.

Nach Kündigung nicht mehr abgesichert

Bedenken Sie bei der Kündigung Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung, dass Sie im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit nicht abgesichert sind. Die eingezahlten Beiträge bekommen Sie nicht zurückerstattet. Eine Kündigung sollte daher genau überlegt sein.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Sollte Ihre Versicherung die Beiträge erhöhen, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Versicherung auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung ihre Leistungen kürzen sollte, ohne gleichzeitig den Beitrag zu senken.

Nachdem Ihre Versicherung Sie über die Beitragserhöhung oder Leistungskürzung informiert hat, haben Sie in der Regel zwei Monate Zeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten gilt in diesem Fall nicht.

Übersicht: Kündigungsmöglichkeiten Pflegezusatzversicherung

Art Kündigungsfrist

Ordentliche Kündigung

3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres,
frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

Außerordentliche Kündigung
Beitragserhöhung /
Leistungs­kürzung

2 Monate nach Erhalt der Mitteilung

Wechsel der Pflegeversicherung

Sie können Ihre bestehende Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vor Abschluss einer neuen Police müssen Sie allerdings wieder Gesundheitsfragen beantworten. Zudem können bestehende Alterungsrückstellungen nicht übertragen werden.

Tarife vergleichen

Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, sollten Sie daher genau überprüfen. Dazu vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter miteinander. Bei Fragen stehen Ihnen die CHECK24-Experten der Pflegeversicherung gerne zur Verfügung. 

Sollten Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, lässt sich Ihr alter Vertrag in der Regel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Wir empfehlen dabei einen nahtlosen Übergang zwischen der alten und neuen Versicherung, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. Sie sollten daher erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage der neuen Versicherung vorliegen haben.

Versicherung kündigen mit dem Kündigungsservice von CHECK24

Wenn Sie Ihre Pflegeversicherung kündigen möchten, können Sie den kostenlosen CHECK24 Kündigungsservice nutzen. Dieser ermöglicht Ihnen eine bequeme Online-Kündigung direkt von zu Hause aus.

Auch bei einem Versicherungswechsel unterstützt Sie der Kündigungsservice. Wählen Sie einfach bei Online-Abschluss des neuen Vertrags den Kündigungsservice aus – wir kündigen dann Ihren alten Vertrag für Sie!

Möchten Sie dennoch ein eigenes Kündigungsschreiben verfassen, sollten die wichtigsten Daten zu Ihrer Person sowie zum Vertrag enthalten sein. Die Kündigung sollten Sie am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer schicken. Dadurch haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung wirklich bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.