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Pflegeversicherung kündigen

Sie möchten Ihre aktuelle Pflegeversicherung kündigen und einen anderen Tarif abschließen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es bei der Kündigung Ihrer alten Pflegeversicherung zu beachten gibt. Wenn Sie sich im Anschluss neu versichern möchten, hilft Ihnen unser kostenloser Vergleich für Pflegeversicherungen.

Pflegeversicherung kündigen: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihre Pflegeversicherung mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht, das es erlaubt, auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen.
  • Um Ihre Pflegeversicherung zu kündigen, sollten Sie ein formgerechtes Kündigungsschreiben an Ihren Versicherungsanbieter senden. Es wird empfohlen, dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken.
  • Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter sollten Sie die Konditionen genau vergleichen. Beachten Sie, dass Alterungsrückstellungen nur innerhalb desselben Versicherungsanbieters übertragen werden können.
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 15.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann Sie kündigen können
  2. So können Sie kündigen
  3. Deshalb ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll
  4. Das ist bei einem Wechsel der Versicherung zu beachten

Wann Sie Ihre Pflegeversicherung kündigen können

Ihre bestehende Pflegeversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Versicherungen ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr. Sollten Sie diese Frist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in vielen Fällen automatisch um ein weiteres Jahr.

Zudem gilt meist eine Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung erst nach dem Ablauf dieser Laufzeit kündigen können. Sollte Ihre Versicherung die Beiträge erhöhen, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Versicherung auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Das Gleiche gilt, wenn die Versicherung Ihre Leistungen kürzen sollte, ohne gleichzeitig den Beitrag zu senken.

Nachdem Ihre Versicherung Sie über die Beitragserhöhung oder Leistungskürzung informiert hat, haben Sie in der Regel zwei Monate Zeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten gilt in diesem Fall nicht.

Für online abgeschlossene Verträge gilt zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Übersicht: Kündigungsmöglichkeiten einer Pflegezusatzversicherung

Art

Kündigungsfrist

Ordentliche Kündigung

3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

Außerordentliche Kündigung

Beitragserhöhung / Leistungskürzung

2 Monate nach Erhalt der Mitteilung

Widerruf

Nur bei Online-Abschluss

Bis zu 14 Tage nach Abschluss des Tarifs

Nach Kündigung nicht mehr abgesichert

Bedenken Sie bei der Kündigung Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung, dass Sie im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit nicht abgesichert sind. Die eingezahlten Beiträge bekommen Sie nicht zurückerstattet. Eine Kündigung sollte daher genau überlegt sein.

So kündigen Sie Ihre Pflegeversicherung

Um Ihre Pflegeversicherung zu kündigen, senden Sie ein Kündigungsschreiben an Ihren Versicherungsanbieter. Das Kündigungsschreiben sollte die wichtigsten Daten zu Ihrer Person und Ihrem Vertrag sowie den Wunsch der Kündigung beinhalten. Falls Sie das Schreiben nicht selbst erstellen möchten, können Sie online mehrere Musterkündigungen finden. Vereinzelt bieten die Versicherungsgesellschaften solche Kündigungsschreiben direkt an.

Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, um im Zweifelsfall eine rechtliche Absicherung darüber zu haben, dass die Versicherung Ihre Kündigung auch erhalten hat. Alternativ können Sie sich auch telefonisch mit Ihrem Versicherungsanbieter in Verbindung setzen. Dieser kennt die spezifischen Details und Anforderungen Ihres Versicherungsvertrags am besten und kann Ihnen genau sagen, was es für Ihre Kündigung zu beachten gibt.

Ist eine Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine Pflegeversicherung zu besitzen, kann für Personen jeder Altersgruppe sinnvoll sein. Die Gründe, warum eine Pflegeversicherung sinnvoll sein kann, sind vielseitig. Die finanzielle Absicherung wird dabei am häufigsten genannt. Denn wenn der Pflegefall eintritt, reichen die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung meist nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Außerdem sind durch die alternde Gesellschaft immer mehr Menschen von einer finanziellen Pflegelücke betroffen.

Eine Pflegeversicherung dient dazu diese Lücke zu schließen. Sie ist daher sinnvoll, wenn Sie im Pflegefall eine Versorgung sicherstellen möchten, ohne dadurch Ersparnisse aufbrauchen oder Angehörige finanziell belasten zu müssen.

Sie sollten sich daher die Kündigung Ihrer Pflegeversicherung gut überlegen. Falls Sie mit Ihrer Versicherung unzufrieden sind, bietet sich ein Wechsel der Pflegeversicherung möglicherweise eher an.

Pflegeversicherung wechseln – Darauf sollten Sie achten

Sie können Ihre bestehende Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vor Abschluss einer neuen Police müssen Sie allerdings wieder Gesundheitsfragen beantworten. Zudem können angesparte Alterungsrückstellungen nur bei einem Wechsel innerhalb eines Versicherungsanbieters übertragen werden.

Sie sollten daher genau überprüfen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Dazu vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter miteinander. Nutzen Sie dafür bequem den kostenlosen Versicherungsvergleich von CHECK24. Bei Fragen stehen Ihnen die CHECK24-Experten der Pflegeversicherung gerne zur Verfügung.

Sollten Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, lässt sich Ihr alter Vertrag in der Regel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Wir empfehlen einen nahtlosen Übergang zwischen der alten und neuen Versicherung, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. Sie sollten daher erst kündigen, wenn Sie eine verbindliche Zusage der neuen Versicherung vorliegen haben.

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