Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren

Brillenversicherung kündigen

  • Günstiger und besser versichern
  • Nutzen Sie den CHECK24 Kündigungsservice
    1. Passenden neuen Tarif in unserem Vergleich finden
    2. Online wechseln und dabei den Kündigungsservice auswählen
    3. Den Rest erledigen wir
  • ×
Versicherer nicht gefunden? Prüfen Sie auf Schreibfehler oder laden Sie sich den Mustervordruck für Kündigungsschreiben herunter.
Bitte geben Sie einen Anbieter ein.
Sie möchten Ihre bestehende Versicherung nicht kündigen, sondern wechseln?

CHECK24 Bewertungen

CHECK24 Versicherungen
4,9 / 5
27003 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Brillenversicherung kündigen

Eine Brillenversicherung kann sich für Menschen mit Sehschwierigkeiten lohnen, denn sie bezuschusst den Kauf von Brillen und Kontaktlinsen. Möchten Sie dennoch Ihren Vertrag kündigen oder haben Sie ein besseres Angebot gefunden und möchten den Anbieter wechseln, können Sie den kostenlosen CHECK24 Kündigungsservice nutzen!

Eine Brillenversicherung kann frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich – meist liegt sie aber bei einem oder zwei Jahren.

Manche Versicherer gehen dabei von Kalenderjahren aus, andere von Versicherungsjahren. Ein Versicherungsjahr entspricht zwölf Monaten und kann zum Ende jedes Monats auslaufen. Ein Kalenderjahr hingegen endet immer zum 31.12. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Kalenderjahren endet der Vertrag somit zum 31.12. des Folgejahres.

In der Regel besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch. Um welchen Zeitraum ein Vertrag verlängert wird, ist dabei abhängig vom Anbieter.

Sonderkündigungsrecht

Wenn die Versicherung die Beiträge zur Brillenversicherung erhöht oder die Leistungen vermindert, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann dann auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

Wechsel der Brillenversicherung

Möchten Sie Ihre Brillenversicherung wechseln, sollten Sie zwei Dinge beachten: Eine eventuelle erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

  • Gesundheitsprüfung

Vor dem Wechsel in einen neuen Vertrag müssen Sie eventuell eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei stellt Ihnen die Versicherung Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Unter Umständen kann die Versicherung dann teurer oder der Antrag komplett abgelehnt werden.

Ihre bestehende Versicherung sollten Sie daher erst kündigen, wenn Sie einen neuen Tarif abgeschlossen haben. Es gibt jedoch auch Tarife mit vereinfachter oder ohne Gesundheitsprüfung.

  • Wartezeit

Manche Verträge sehen eine Wartezeit vor. Während dieser Zeit können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen.

Sowohl eine eventuelle Gesundheitsprüfung als auch Wartezeiten sollten Sie vor einem Vertragswechsel berücksichtigen!

Tarife vergleichen mit CHECK24

Mit dem CHECK24 Vergleichsrechner können Sie unkompliziert viele Tarife der Brillenversicherung miteinander vergleichen. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie beim Online-Abschluss auch Ihren bestehenden Vertrag über CHECK24 kündigen. Um alles Weitere kümmern wir uns!

CHECK24 Kündigungsservice

Um Ihre Brillenversicherung zu kündigen, können Sie einfach den CHECK24 Kündigungsservice nutzen. Dieser kostenlose Service ermöglicht Ihnen eine bequeme Kündigung ohne großen Aufwand!

Möchten Sie dennoch ein eigenes Kündigungsschreiben verfassen, sollte dies die wichtigsten Informationen zu Ihrer Person sowie zum Vertrag enthalten. Zudem sollte eine Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Nur so haben Sie einen Nachweis, dass die Versicherung die Kündigung auch erhalten hat.

Beratung durch CHECK24-Experten

Sie haben noch Fragen zur Kündigung oder zum Wechsel Ihrer Brillenversicherung? Die CHECK24-Experten helfen Ihnen gerne weiter – per E-Mail oder telefonisch.