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Wichtige Versicherungen für Paare

Sie haben den richtigen Partner fürs Leben gefunden? Beim Weg in eine glückliche gemeinsame Zukunft sollte auch das Thema gemeinsame Absicherung nicht zu kurz kommen. Der Abschluss von Partnertarifen lohnt sich, denn diese Tarife sind meist günstiger als zwei separate Versicherungsverträge. Welche Versicherungen Sie und Ihre bessere Hälfte zum Start in den neuen Lebensabschnitt brauchen, erfahren Sie hier.

Wechsel in den Partnertarif

Bei vielen Versicherungsprodukten können Sie sich über Partnertarife gemeinsam versichern und dadurch sparen. Um sich den Versicherungsschutz mit Ihrem Lebensgefährten zu teilen, haben Sie bei diesen Produkten grundsätzlich die folgenden Optionen:

  • Hat bereits einer von Ihnen eine Versicherung, kann der andere oft gegen einen geringen Aufpreis in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.
  • Haben Sie beide eine eigene Police, kann der jüngere Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden und die bleibende Versicherung auf den Partner erweitert werden.
  • Sind bereits Verträge bei Ihnen und Ihrem Partner vorhanden und diese jedoch veraltet oder überteuert, kann es sich lohnen, beide Versicherungen zu kündigen und einen günstigeren, leistungsstärkeren Partnertarif abzuschließen.
  • Falls noch kein Versicherungsschutz besteht, schließen Sie direkt für sich und Ihren Partner eine neue Versicherung ab.

Absolut notwendige Versicherungen für Paare

Im Folgenden erfahren Sie, welche Versicherungen für Paare absolut notwendig sind. Aufgeführt sind sowohl Partner- als auch Einzelabsicherungen, um im neuen Lebensabschnitt rundum versorgt zu sein.

  • Privathaftpflichtversicherung

    Sie und Ihr Lebenspartner können sich bei der Privathaftpflicht gemeinsam absichern. Hat bereits einer von Ihnen einen Single-Tarif, kann der Partner gegen einen geringen Aufpreis mitversichert werden.

    Haben Sie beide einen eigenen Tarif, kann der jüngere Vertrag ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden. Hierzu teilen Sie dem Versicherer einfach mit, wie lange der ältere Vertrag bereits besteht. Der Schutz des bleibenden Versicherungsvertrags sollte dann auf den Partner erweitert werden.

    Haftpflichtschäden, die Sie und Ihr Partner einander versehentlich verursachen, sind meist nicht über die Privathaftpflicht versichert. In wenigen Tarifen sind lediglich Personenschäden innerhalb des versicherten Personenkreises abgesichert, Sachschäden jedoch generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Kfz-Versicherung

    In der Kfz-Versicherung ist es wichtig, dass der Partner als Fahrer des Autos in der Police mit aufgeführt ist. Ist der Partner ein Fahranfänger, also ein echter Führerscheinneuling mit wenig Fahrerfahrung oder generell unter 25 Jahre alt, wird die Kfz-Versicherung den Beitrag erhöhen.

    Ist auf beide Partner ein Auto zugelassen, bietet sich eine Familienversicherung an. Sie können hierüber alle Privatfahrzeuge eines Haushalts bei einem Kfz-Versicherer versichern, egal ob nur mit der Kfz-Haftpflicht oder zusätzlich mit einer Kaskoversicherung. Jeder erhält für seinen Wagen eine eigene Police, profitiert beim Beitrag aber jeweils vom Mengenrabatt.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört ebenfalls zu den wichtigsten Versicherungen für jeden, der erwerbstätig und auf seinen Lebensunterhalt angewiesen ist. Im Unterschied zu einigen anderen Versicherungen kann hierbei kein Partnertarif abgeschlossen werden.

    Bei Paaren mit gemeinsamem Haushalt sollte mindestens der Hauptverdiener seine Arbeitskraft mit einer BU absichern beziehungsweise die Berufsunfähigkeitsrente beim Zusammenziehen entsprechend anpassen. Dadurch wird sichergestellt, dass beispielsweise die gemeinsame Miete im Ernstfall weiter gezahlt werden kann, die von einem alleine mitunter nicht zu stemmen ist. Eine Versorgungslücke kann so vermieden werden.

Sinnvolle Versicherungen für Paare

Neben den absolut notwendigen gibt es weitere empfehlenswerte Versicherungen für Paare. Mit diesen können Sie Ihren gemeinsamen Schutz sinnvoll erweitern, um rundum bestens abgesichert zu sein. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, was sich bei diesen Versicherungen in der neuen Lebenssituation ändert.

  • Rechtsschutzversicherung

    Leben Sie und Ihr Partner zusammen, können Sie sich eine Rechtsschutzversicherung teilen. Ebenso wie bei der Privathaftpflicht kann auch hier der jüngere Vertrag aufgelöst werden, sollten Sie beide bereits jeweils eine eigene Police besitzen. Der Partner kann dann gegen einen geringen Aufpreis in den bleibenden – oder auch einzigen bisher vorhandenen – Rechtsschutztarif mit aufgenommen werden.

    Bei manchen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung gibt es Wartezeiten, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese Wartezeiten sind vertrags- und nicht personenbezogen. Wird der Partner in einen bestehenden Vertrag aufgenommen, fällt daher keine erneute Wartezeit an.

  • Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung ist personenunabhängig, deshalb reicht ein Vertrag für Ihren gemeinsamen Haushalt aus. Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, können Sie mit einer Hausratversicherung Ihr Hab und Gut gemeinsam gegen Diebstahl oder Wohnungsbrände versichern. Hat einer von Ihnen bereits eine Hausratversicherung, sollten Sie den Versicherungsschutz unbedingt prüfen und bei Bedarf anpassen.

    Haben Sie beide eine Hausratpolice, kann der jüngere Vertrag unter Verweis auf die ältere Versicherung ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden. Die bleibende Police kann dann an die neuen Wohnverhältnisse angepasst werden.

    Beachten Sie dabei: Die Wohnfläche bei einer neuen gemeinsamen Wohnung kann sich vergrößern und/oder der Wert des Hausrats kann sich erhöhen.

    Das wäre etwa der Fall, wenn einer von Ihnen wertvolle Antiquitäten oder kostspielige Elektrogeräte in den gemeinsamen Haushalt mitbringt. Auch wenn einer von Ihnen ein teures Fahrrad besitzt, kann ein zusätzlicher Schutz gegen Fahrraddiebstahl empfehlenswert sein.

    Nach Umzug

    Wird ein Hausratversicherungstarif beim Umzug in eine neue gemeinsame Wohnung behalten, muss dem Versicherer neben der neuen Quadratmeterzahl auch die neue Adresse mitgeteilt werden.

  • Auslandskrankenversicherung

    Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich bereits bei seltenen Auslandsaufenthalten. Wenn Sie und Ihre bessere Hälfte gerne verreisen, ist diese Police sogar absolut notwendig. Damit stellen Sie sicher, dass Sie auch im Urlaub bei einer plötzlichen Erkrankung medizinisch bestens abgesichert sind. Mit dem richtigen Versicherungsschutz im Gepäck können Sie den Urlaub unbeschwert genießen.

    Eine Auslandskrankenversicherung können Sie wahlweise für eine bestimmte Reise oder für ein ganzes Jahr abschließen. Die Jahresversicherung als Partner-Tarif lohnt sich bereits, wenn Sie zwei Mal im Jahr in den (Kurz-)Urlaub fahren.

Was ändert sich nach der Hochzeit?

Mit der Eheschließung sind ebenfalls Anpassungen im Versicherungsschutz nötig – sowohl bei Partner- als auch Einzeltarifen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie nach dem Jawort berücksichtigen sollten, um weiterhin optimal abgesichert zu sein.

  • Krankenversicherung

    Sind beide Partner verheiratet oder gesetzlich eingetragene Lebenspartner, können sie unter Umständen die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Wenn nur ein Partner berufstätig und gesetzlich krankenversichert ist, kann der andere in der Krankenkasse kostenlos mitversichert werden.

    Voraussetzung: Der Partner ist nicht hauptberuflich selbstständig und hat auch kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 505 Euro im Monat –  etwa durch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen. Bei einem Mini-Job liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro monatlich.

  • Risikolebensversicherung

    Paare sollten nach der Heirat prüfen, ob sie für den Todesfall ausreichend abgesichert sind. Vor allem bei einem Immobiliendarlehen oder einem großen Einkommensunterschied zwischen den Partnern ist eine Risikolebensversicherung für jeden Partner zu empfehlen. Die Versicherung zahlt dann eine festgelegte Summe aus, falls einer der Ehe- oder Lebenspartner sterben sollte.

    Haben Sie bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, sollten Sie den Versicherungsschutz überprüfen. Reicht die Todesfallsumme aus, damit Ihr Partner im Todesfall seinen Lebensstandard halten kann? Sind auch Kredit- oder Hypothekenraten ausreichend abgesichert? Viele Verträge bieten hier eine Nachversicherungsgarantie, um die versicherte Summe nach einer Heirat um einen bestimmten Betrag – beispielsweise 30.000 Euro – zu erhöhen. Reicht dies nicht aus, sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen.

    Denken Sie auch daran, bei einem bestehenden Vertrag die bezugsberechtigte Person zu ändern. Hier sollten Sie der Versicherung schriftlich mitteilen, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll.

  • Riester-Rente

    Mit einer Riester-Rente sorgen Sie mit staatlichen Zuschüssen für das Alter vor. Der Staat zahlt für jeden Vertrag eine Zulage von 175 Euro im Jahr, wenn Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres einzahlen. Zudem werden die Sparbeiträge steuerlich gefördert.

    Besonders interessant, wenn nur ein Partner arbeitet: Der nicht berufstätige Ehe- oder Lebenspartner kann einen sogenannten „Huckepack“-Vertrag abschließen. Er ist dann mittelbar förderberechtigt und muss nur einen Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich einzahlen, um die volle staatliche Zulage in Höhe von 175 Euro zu erhalten.

Nicht vergessen:

  • bei einem Umzug allen Versicherern die neue Adresse mitteilen
  • bei einer Heirat allen Versicherern den geänderten Nachnamen melden