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Was mache ich, wenn mir meine Versicherung kündigt?

Nicht nur Versicherte haben das Recht, Ihre Versicherungsverträge – innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfrist oder nach einer Schadenszahlung – zu beenden, auch Versicherungsunternehmen können Kündigungen aussprechen. Für Versicherte, die plötzlich eine Kündigung ihres Versicherers in der Hand halten, gibt es mehrere Optionen, darauf zu reagieren.

Nicht jede Versicherung kann Ihnen kündigen

Nicht alle Versicherungen dürfen Kündigungen aussprechen. Nur Sach- und Schadenversicherungen wie Privathaftpflicht-, Hausrat-, Auto-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen dürfen Verträge kündigen. Für Vorsorge- und Krankenversicherungen wie etwa Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherungen sowie die gesetzlichen Krankenkassen gilt diese Regelung nicht.

Warum kündigt mir meine Versicherung?

Versicherungen handeln profitorientiert. Um rentabel zu bleiben, prüfen Versicherer regelmäßig ihren Vertragsbestand. Wenn ein Kunde zum Beispiel einen großen oder mehrere kleine Schadensfälle gemeldet hat, lohnt sich die Vertragsverbindung für die Versicherung mitunter nicht mehr. Sowohl kleinere als auch namhafte Anbieter treffen regelmäßig die Entscheidung, solche Verträge zu kündigen.

Durch Versichererwechsel einer Kündigung zuvorkommen

Kunden, die häufig kleinere Schadensfälle melden, sind mitunter schneller von einer Kündigung durch die Versicherung betroffen. Durch einen rechtzeitigen Versichererwechsel können Sie der Kündigung zuvorkommen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Auch Verstöße gegen die Vertragsbedingungen können für Versicherungen einen Grund zur Kündigung darstellen. Zu solchen Verstößen zählen etwa falsche Angaben beim Vertragsabschluss oder der Meldung eines Schadens.

Zwei Arten der Kündigung

Die Versicherungsunternehmen haben zwei Optionen, einen Vertrag zu kündigen.

  1. Ordentliche Kündigung: Die Versicherer können eine ordentliche Kündigung aussprechen. In diesem Fall können die Gesellschaften einen Vertrag zum Ende eines Versicherungs- oder Kalenderjahres oder der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Eine ordentliche Kündigung muss dem Versicherungsnehmer mit einer Frist von drei Monaten mitgeteilt werden.
  2. Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung kann nach einem Schadensfall erfolgen. Sie muss innerhalb eines Monats nach Abwicklung des Schadensfalls ausgesprochen werden.

Sonderregelung bei der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen können eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Schadensfälle für einen Kunden übernommen wurden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall in einem Jahr kann die Versicherung den Vertrag kündigen.

Diese Optionen haben Kunden bei einer Kündigung

Wenn Ihnen eine Versicherung kündigt, haben Sie zwei Möglichkeiten, den wichtigen Versicherungsschutz möglichst nicht zu verlieren: eine Vertragssanierung oder Kündigungsumkehr.

  1. Vertragssanierung

Sie können sich nach Eingang der Kündigung mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie die Vertragsbedingungen anpassen können. Sie könnten etwa eine Selbstbeteiligung festlegen oder erhöhen oder bestimmte Leistungen ausschließen.

Durch eine Vertragssanierung wird Ihre Versicherung in der Regel teurer oder der Leistungsumfang geringer, jedoch verlieren Sie nicht den kompletten Versicherungsschutz. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.

Beachten Sie, dass der Versicherer einer Vertragssanierung nicht zustimmen muss.

  1. Kündigungsumkehr

Sollte keine Vertragssanierung möglich sein, haben Sie häufig die Möglichkeit einer Kündigungsumkehr. Das bedeutet, dass Sie der Versicherung nach einer Kündigung mitteilen, dass Sie lieber selbst kündigen möchten. Die Chance, dass der Versicherer diesen Vorschlag annimmt, ist höher, wenn Sie einen früheren Kündigungstermin anbieten.

Stimmt der Versicherer der Kündigungsumkehr zu, haben Sie deutlich bessere Chancen, einen anderen Anbieter zu finden. Wenn Sie einen Antrag bei einem neuen Versicherer stellen, können Sie bei der Frage nach der Vorversicherung wahrheitsgemäß angeben, dass Sie den Vorvertrag selbst gekündigt haben.

Bei einer Kündigungsumkehr ist relevant, ob es sich bei der Kündigung durch den Versicherer um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Bei einer ordentlichen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf eine Kündigungsumkehr. Sie sind hierbei auf die Zustimmung durch die Versicherung angewiesen. Setzen Sie sich am besten persönlich mit Ihrem Versicherer in Kontakt, um herauszufinden, ob eine Kündigungsumkehr möglich ist.

Bei einer außerordentlichen Kündigung nach einem Schadensfall können Sie Ihrem Versicherer zuvorkommen. Für die Versicherung gilt nach einem Schadensfall eine Kündigungsfrist von einem Monat, wohingegen Versicherungsnehmer jederzeit kündigen können. Ihre Kündigung muss lediglich vor der Kündigung der Versicherung wirksam werden. Sie müssen in diesem Fall also möglichst schnell handeln, benötigen dafür aber nicht die Zustimmung Ihres Versicherers.

Keine Garantie auf eine neue Versicherung

Die hier beschriebenen Möglichkeiten, mit einer Kündigung durch den Versicherer umzugehen, können Ihre Chance erhöhen, einen neuen Versicherungsvertrag abschließen zu können. Sie sind jedoch keine Garantie für die Annahme bei einer neuen Versicherung.

Persönliche Expertenberatung durch CHECK24

Ihre Versicherung wurde Ihnen gekündigt und Sie sind sich unsicher, wie Sie auf die Kündigung reagieren sollten? Unsere Experten beraten Sie in dieser Situation gerne persönlich weiter! Egal, ob Sie die Kündigung verhindern möchten oder nach einer Kündigung einen neuen Vertrag benötigen – gemeinsam finden wir eine Lösung!

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir helfen Ihnen weiter!