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EEG-Ausnahmen: Schienen-Betriebe stellen die meisten Anträge

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Die meisten Anträge auf einen Rabatt bei der EEG-Umlage kommen von Schienenbahn-Verkehrsbetrieben. Das geht dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor. Demnach wollen diese Unternehmen im kommenden Jahr für rund 12.590 Gigawattstunden lediglich eine reduzierte Ökostrom-Umlage zahlen. Dahinter folgen Papier-, Karton- und Pappe-Produzenten für einen voraussichtlichen Verbrauch von rund 12.000 Gigawattstunden sowie Hersteller von Roheisen, Stahl und Ferro-Legierungen mit voraussichtlich 10.651 Gigawattstunden.
 

Stromnetz: Die EnBW prüft den Verkauf von Anteilen an ihren Hochspannungsleitungen.
Schienen-Verkehrsbetriebe haben beim BAFA für 2015 die meisten Anträge auf EEG-Rabatt gestellt.
Insgesamt haben stromintensive Unternehmen für etwa 117,8 Terrawattstunden Strom eine geringere Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Werden alle Anträge bewilligt, erhalten die Betriebe Rabatte in Höhe von insgesamt etwa 5,1 Milliarden Euro.

Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, fordert von der Bundesregierung, die Ausnahmen für die Industrie zu beschränken. Seiner Meinung nach sollten nur die Branchen begünstigt werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Die Regierung sei bislang mit ihrem Plan gescheitert, im Stromsektor mehr Kostengerechtigkeit für Privathaushalte zu schaffen.

Bis zum diesjährigen Stichtag am 30. September konnten stromintensive Unternehmen für 2015 einen Antrag auf die besonderen Ausgleichsregelungen beim BAFA stellen. Die Behörde prüft dann, ob die Betriebe berechtigt sind, einen Rabatt zu beantragen. Dafür müssen diese unter anderem darlegen, dass sie mehr als eine Gigawattstunde Strom im kommenden Jahr verbrauchen und ihre Stromkosten mehr als 16 Prozent ihres Bruttoumsatzes umfassen werden. Schienenbahn-Unternehmen müssen hingegen mindestens zwei Gigawattstunden für den Fahrbetrieb im Schienenverkehr aufwenden, um eine reduzierte EEG-Umlage zahlen zu dürfen.