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Für wen ist eine Riester-Rente sinnvoll?

Der Staat fördert die Riester-Rente mit hohen Zulagen und – je nach Familiensituation und Einkommen – zusätzlichen Steuervorteilen. Diese staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist vor allem für Familien mit Kindern sowie Gutverdiener sinnvoll.

Kinderzulagen für Familien

Familien mit Kindern profitieren von den Kinderzulagen der Riester-Rente. Der Staat zahlt für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, eine Zulage von 300 Euro. Wurde das Kind vor 2008 geboren, beträgt die staatliche Zulage immer noch 185 Euro. Diese Förderung gibt es auf die Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr obendrauf – daher müssen Riester-Sparer mit Kindern selbst weniger einzahlen.

Steuervorteile für Gutverdiener

Wer keine Kinder hat und gut verdient, profitiert vor allem von der steuerlichen Förderung der Riester-Rente. Denn die Beiträge zur Riester-Rente lassen sich bis maximal 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Das Finanzamt prüft, ob die Auszahlung der Zulagen oder der Steuervorteil für den Riester-Sparer vorteilhaft ist. Gutverdiener ohne Kinder erhalten so meist eine Steuer-Rückerstattung.

Rentenvergleich von CHECK24

Im Rentenvergleich von CHECK24 können Sie ermitteln, mit welchen Zulagen und Steuervorteilen Sie bei der Riester-Rente rechnen können. Dazu müssen Sie nur wenige Eingaben zu Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation machen.

Unser Online-Vergleich berücksichtigt neben der Riester-Rente auch Rürup- und private Rentenversicherungen. So können Sie vorab prüfen, ob eine Riester-Rente wirklich die beste Wahl für Sie ist.

Auf Wunsch persönliche Beratung per E-Mail oder Telefon

Haben Sie noch Fragen zur Riester-Rente? Oder sind Sie sich unsicher, ob diese Form der Altersvorsorge für Sie sinnvoll ist? Unsere Kundenberater sind auf die Altersvorsorge spezialisiert und helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 100 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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