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Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen erreicht 2023 neuen Höchststand

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündete am 28. Juni in Berlin eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 1,6 Prozent zum Jahreswechsel. Bei der Steigerung um 0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr handelt es sich um die größte Erhöhung seit der Einführung des Zusatzbeitrags für Krankenkassen. Zusätzlich wird zum 1. Januar 2023 die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, was besonders bei Gutverdienern für zusätzliche Mehrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung sorgen wird. Das Ziel ist, die Finanzlücke von mittlerweile 17 Millarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu schließen, die in Folge der Corona-Pandemie, aber auch durch teure Gesetzesinitiativen entstanden sind.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse steigt zum Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent.
  • Betroffen sind alle Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
  • Ein Arbeitnehmer mit 45.000 € Brutto Jahresgehalt muss mit Mehrkosten von 67 € jährlich rechnen. Gutverdienende Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (58.050 € in 2022) zahlen 87 € mehr. Selbstständige erwarten sogar zusätzliche Kosten von bis zu 174 €.
  • Die Kostensteigerung in 2023 wird besonders für gutvedienende Arbeitnehmer noch größer ausfallen, da die Beitragsbemessungrenze zum Jahreswechsel von 58.050 Euro auf 59.850 Euro ansteigen wird.
  • Sind Sie bei einer Krankenkasse versichert, die den Zusatzbeitrag anhebt, haben Sie zwei Optionen. Den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag oder, wenn möglich, den Wechsel in die private Krankenversicherung

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer ist von der Erhöhung betroffen?
  2. Ist mit eingeschränkten Zusatzleistungen zu rechnen?
  3. Wie können Versicherte sparen?

Wer ist von der Erhöhung des Zusatzbeitrags betroffen? 

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine Rechengröße, die jedes Jahr auf Basis der erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds ermittelt wird. Die Ankündigung des Gesundheitsministers, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 1,60 Prozent anheben zu wollen, bedeutet jedoch nicht, dass alle Krankenkassen tatsächlich ihre Beiträge erhöhen. Denn jede Krankenkasse entscheidet aufgrund ihrer Finanzlage individuell über ihren erhobenen Zusatzbeitrag. Dieser individuelle Beitragssatz kann vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag deutlich nach oben und unten abweichen.

  • Grundlegend sind alle Personen betroffen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, die ihren Zusatzbeitrag erhöht. Eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte führt bei einem Arbeitnehmer mit einem Brutto-Gehalt von 45.000 € bereits zu jährlichen Mehrkosten von 67 €.
  • Auf Arbeitgeber kommen dann noch einmal die gleichen Mehrkosten zu, da der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert wird.
  • Besonders Gutverdienende müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Bei einem Jahreseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (58.050 € in 2022) werden für Arbeitnehmer bereits Mehrkosten von 87 € jährlich fällig. Für Selbständige betragen die zusätzlichen Kosten dann sogar 174 €, da sich bei ihnen kein Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt.

Hinzukommend wird die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel von 58.050 Euro auf 59.850 Euro angehoben. Damit wird ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig. Für gutverdienende Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung kann dies zusätzliche Kosten von mehreren Hundert Euro jährlich bedeuten.

 

Müssen Versicherte mit eingeschränkten Zusatzleistungen rechnen?

Obwohl der Entfall von Zusatzleistungen eine Möglichkeit ist, damit Krankenkassen Kosten einsparen können, lehnt Gesundheitsminister Lauterbach diese derzeit noch ab. Stattdessen setzt er beispielsweise auf einen höheren Steuerzuschuss, der dann in Summe 16,5 Mrd. € betragen wird und somit 2 Mrd. € zur Schließung der Lücke beiträgt. Weitere Hebel sollen Einsparungen durch gesteigerte Effizienz bei den Krankenkassen sowie der Abbau verbleibender Reserven sein. Die Entscheidung, ob Zusatzleistungen gekürzt werden oder sogar komplett entfallen, liegt allerdings bei den Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte sollten sich deshalb mit dem Thema Zusatzversicherungen auseinandersetzen, um auch in Zukunft ausreichend abgesichert zu sein.

 

Was können Versicherte tun, um Kosten zu sparen?

Obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag ein neues Rekordhoch erreicht, können Versicherte Kosten sparen. Sollten Sie bei einer Krankenkasse versichert sein, die den Zusatzbeitrag erhöht, gibt es zwei Optionen, wie Sie Ihre Beiträge geringhalten können.

  • Option 1 – Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen
  • Option 2 – Wechsel in die private Krankenversicherung

 

Option 1 – Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen

Wenn sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag erhöht, bedeutet dies nicht automatisch, dass es bei allen Krankenkassen der Fall ist. Ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt, spart bares Geld! So lassen sich heute bereits durch einen Wechsel bis zu 293 € jährlich sparen .

Erhöhen Krankenkassen zum 1. Januar 2023 ihre Zusatzbeiträge, erhalten gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsnehmer haben in diesem Fall bis Ende Januar 2023 Zeit, um den Wechsel zu einer neuen Kasse zu beantragen. Nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten greift der Wechsel und Sie sind nicht länger bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.

Ein Wechsel der Krankenkasse ist mit CHECK24 schnell und einfach: Sie müssen sich lediglich für eine neue Kasse entscheiden. Anschließend kümmern wir uns um alles Weitere. Ihre bisherige Krankenkasse müssen Sie nicht kontaktieren. Diesen Schritt übernimmt Ihre neue Krankenkasse. Für bereits gesetzlich Versicherte besteht kein Risiko einer Versicherungslücke oder Doppelversicherung, da beides vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist.

Option 2 – Wechsel in die private Krankenversicherung

Versicherungsnehmer, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können in die Privatversicherung wechseln und dabei besonders viel sparen. Die Möglichkeit besteht für:

  • Angestellte mit einem Jahreseinkommen oberhalb der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Ab 2024 liegt diese bei 69.300 Euro.
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte/Beihilfeberechtigte

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern hängt vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs ab. Dadurch sind deutliche Ersparnisse von bis zu 3.000 Euro pro Jahr möglich.

Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist für freiwillig Versicherte in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende jederzeit möglich. Ein möglichst früher Wechsel macht hierbei Sinn, da man sich mit Versicherungsbeginn in 2022 bei den meisten Versicherungen ein geringeres Eintrittsalter sichert und so ein Leben lang geringere Beiträge bezahlt. Auch hier besteht für Sie kein Risiko einer Versicherungslücke oder Doppelversicherung.

Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 sparen Sie bis zu 69 Prozent bei Ihren privaten Krankenversicherungsbeiträgen. Wählen Sie aus individuellen Leistungen, die für Sie wichtig sind und vergleichen Sie über 4.300 Tarifkombinationen von über 20 namenhaften Anbietern wie der Allianz, Barmenia, HanseMerkur oder Signal Iduna. Unsere Krankenversicherungsspezialisten unterstützen Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Wahl des richtigen Tarifs und bei allen Fragen rund um den Wechsel.

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Beispielrechnung:

Ersparnis Arbeitnehmer: 293,16 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 586,30 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 07/2022

Berechnung mit dem CHECK24-Vergleichsrechner (Stand 2022): Angestellter, 30 Jahre, Für GKV max. relevantes Jahreseinkommen: 58.050,00 €

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Gesamtersparnis: 69 %
Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für private Krankenversicherung, 06/2022