Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
pkv@check24.de
Interessieren Sie sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung? Setzen Sie dafür auf die Premium-Beratung von CHECK24 und lassen Sie sich ausführlich zu möglichen Tarifen beraten.
Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 vergleichen Sie schnell und unverbindlich 3.200 unterschiedliche Tarifkombinationen. Dabei müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben, um einen Vergleich durchzuführen.
Wünschen Sie nähere Informationen, helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne individuell und persönlich weiter. Die Berater von CHECK24 sind ausgewiesene Spezialisten für die private Krankenversicherung und können Ihre Fragen jederzeit beantworten.
Unsere Experten ermitteln, ob eine private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist oder welcher Tarif am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Sie haben bis heute bereits mehrere Hundert Kunden erfolgreich beraten und dadurch eine Marktkenntnis erworben, die ihresgleichen sucht.
Unser Versicherungsvergleich wurde vom TÜV Saarland getestet und bereits mehrfach mit „sehr gut“ ausgezeichnet. Damit erfüllt CHECK24 die für die Auszeichnung „TÜV Kundenzufriedenheit” notwendigen Voraussetzungen wie etwa die Weiterempfehlungsquote oder Gesamtzufriedenheit.
Rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Beratung wünschen. Unsere Kundenberater sind von 8 bis 20 Uhr für Sie da – Montag bis Freitag.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 3.200 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 3.200 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.