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Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenDie Pflegeversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei den meisten Versicherungen ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr. Sollten Sie diese Frist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in vielen Fällen automatisch um ein weiteres Jahr.
Zudem gilt meist eine Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung erst nach dem Ablauf dieser Laufzeit kündigen können.
Wichtig: Bedenken Sie bei der Kündigung Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung, dass Sie im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit dann nicht abgesichert sind. Die eingezahlten Beiträge bekommen Sie dabei nicht zurückerstattet. Eine Kündigung sollte daher genau überlegt sein.
Sollte Ihre Versicherung die Beiträge erhöhen, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Versicherung dann bereits während der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Nachdem Ihre Versicherung Sie über die Beitragserhöhung informiert hat, haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten gilt in diesem Fall nicht.
Ihre Kündigung sollten Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer schicken. Dadurch haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung wirklich bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.