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Ja, in diesen Fällen können Sie als Autofahrer auch Motorrad fahren:
Mit dem Autoführerschein dürfen Sie auch alle Kleinkrafträder bis 50 ccm fahren (AM-Führerscheinklasse).
Zu den Kleinkrafträdern gehören:
Haben Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erworben (die alte Klasse 3), dürfen Sie damit sogar Leichtkrafträder (A1-Führerscheinklasse) fahren.
Alternativ können Autofahrer ab 25 Jahren zusätzlich die Führerscheinklasse B196 machen – und damit Leichtkrafträder innerhalb Deutschlands fahren.
Dafür notwendig sind nur 4 Stunden Theorie und 5 Fahrstunden in einer Fahrschule. Eine Prüfung gibt es nicht.
Ja, das geht. Der Vorteil: Sie sparen sich einige Theoriestunden. Dadurch wird der Führerschein insgesamt günstiger.
Ja, natürlich. Tipp: Machen Sie den Motorradführerschein innerhalb von 24 Monaten nach dem Autoführerschein, können Sie sich die Hälfte der bereits beim Auto gemachten Theoriestunden anrechnen lassen. So wird der Motorradführerschein insgesamt günstiger.
Autor:
Sascha Rhode
Studium Germanistik & Journalismus an der Universität Karlsruhe (TH). Seit 2012 unser Experte für die Motorrad-Versicherung. Kontakt: sascha.rhode@check24.de