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eVB für Motorrad sofort nach Abschluss

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

eVB-Nummer Motorrad

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie erhalten die eVB-Nummer für Ihr Motorrad von CHECK24 sofort nach Abschluss der Versicherung per E-Mail oder SMS.
  • Die eVB-Nummer ist für die Zulassung Ihres Motorrads erforderlich.
  • Die eVB-Nummer ist mindestens 3 und maximal 24 Monate gültig.

Wo beantrage ich eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer für Ihr Motorrad beantragen Sie kostenlos bei CHECK24.

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Wie erhalte ich die eVB?

Die eVB-Nummer steht in einer E-Mail oder in einer SMS, die Sie sofort nach Abschluss einer Versicherung bei CHECK24 erhalten.

Der Vergleichsrechner von CHECK24 bietet Ihnen schnell und unkompliziert einen Überblick über preiswerte Versicherungsangebote für Ihr Motorrad.

Wozu brauche ich die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen. Damit weisen Sie eine gültige Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nach.

Die eVB müssen Sie auf der Zulassungsstelle vorweisen bei:

  • Erstzulassung eines Motorrades
  • Fahrzeugwechsel
  • Halterwechsel (Ummeldung)
  • Wiederzulassung eines stillgelegten Motorrades
  • Ummeldung wegen Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Info: eVB bei Versicherungswechsel

Auch beim Versicherungswechsel erhalten Sie eine eVB-Nummer. Diese benötigen Sie aber nicht – die Meldung ans Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt der Motorrad-Versicherer.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die eVB-Nummer gilt mindestens 3 Monate und maximal 24 Monate. Meistens ist eine eVB 6 Monate gültig.

Wie lange eine eVB-Nummer gültig ist, legt jede Versicherungsgesellschaft separat fest.

Brauche ich für jedes Motorrad eine eigene eVB-Nummer?

Ja. Eine eVB-Nummer können Sie als Privatperson nur einmal, also nur für ein bestimmtes Motorrad, verwenden.

FAQ zur Motorrad eVB

Wie lange dauert es, eine eVB für mein Motorrad zu bekommen?

In der Regel erhalten Sie die eVB-Nummer innerhalb weniger Sekunden. Nach dem Online-Abschluss wird sie direkt automatisch & digital per E-Mail, SMS oder im Kundenbereich bereitgestellt.

Kann ich mit einer eVB sofort Motorrad fahren?

Nein. Die eVB bestätigt lediglich, dass eine Versicherung besteht. Die ersetzt aber keine Zulassung. Sie dürfen erst fahren, wenn Ihr Motorrad bei der Zulassungsstelle angemeldet wurde und ein gültiges Kennzeichen angebracht ist.

Muss ich die eVB ausdrucken?

Nein. Die eVB ist eine digitale Nummer, die die Zulassungsstelle direkt im System abrufen kann. Ein Ausdruck ist aber praktisch, um die Nummer schnell vorzeigen zu können.

Kann ich mehrere eVB-Nummern gleichzeitig haben?

Ja. Sie können mehrere eVB-Nummern gleichzeitig besitzen, zum Beispiel für eine Neuzulassung und ein Kurzzeitkennzeichen.

Wichtig: Jede eVB ist einem bestimmten Zweck zugeordnet und kann nicht für andere Vorgänge genutzt werden.

Kann ich eine eVB für mehrere Motorräder verwenden?

Nein. Eine eVB ist immer fahrzeugbezogen für genau ein Zulassungsvorhaben gedacht. Für ein zweites Motorrad benötigen Sie eine weitere, neue eVB.

Welche Daten enthält eine eVB?

Typische Daten sind:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Vorgangsart (z. B. Neuzulassung)
  • Fahrzeugart (Motorrad, Leichtkraftrad etc.)
  • Versicherungsunternehmen
  • Gültigkeitszeitraum

Kann ich mit einer eVB ein nicht zugelassenes Motorrad überführen?

Das ist nur mit einer speziellen Kurzzeit-eVB für ein Kurzzeitkennzeichen (gelb) erlaubt – und nur innerhalb Deutschlands.

Was tun, wenn die eVB bei der Zulassungsstelle nicht funktioniert?

Mögliche Ursachen:

  • Falscher Vorgang (z. B. eVB für Ummeldung statt Neuzulassung)
  • Gültigkeit abgelaufen
  • Schreibfehler bei Name oder Geburtsdatum
  • Technische Störung beim Versicherer

Kontaktieren Sie sofort CHECK24 als Makler oder den Versicherer. Meist kann die eVB direkt neu ausgestellt oder korrigiert werden und Sie können die Zulassung doch noch durchführen.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Motorradversicherung.

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