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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die eVB-Nummer steht in einer E-Mail oder in einer SMS, die Sie sofort nach Abschluss einer Motorradversicherung bei CHECK24 erhalten. Außerdem wird Sie in Ihrem CHECK24-Kundencenter hinterlegt.
Der Vergleichsrechner von CHECK24 bietet Ihnen schnell und unkompliziert einen Überblick über preiswerte Versicherungsangebote für Ihr Motorrad.
Die eVB-Nummer ist der digitale Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad. Sie ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen und notwendig, um ein Motorrad zulassen zu können.
Die eVB benötigen Sie für die Zulassung in diesen Fällen:
Info: eVB bei Versicherungswechsel
Auch beim Versicherungswechsel erhalten Sie eine eVB-Nummer. Diese benötigen Sie aber nicht – die Meldung ans Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt der Motorrad-Versicherer.
Die eVB-Nummer gilt mindestens 3 Monate und maximal 24 Monate. Meistens ist eine eVB 6 Monate gültig, die Zeitspanne legt jede Versicherungsgesellschaft selbst fest.
Brauche ich für jedes Motorrad eine eigene eVB-Nummer?
Ja. Eine eVB-Nummer können Sie als Privatperson nur einmal für ein bestimmtes Motorrad verwenden.
In der Regel erhalten Sie die eVB-Nummer innerhalb weniger Sekunden. Nach dem Online-Abschluss wird sie direkt automatisch & digital per E-Mail, SMS oder im Kundenbereich bereitgestellt.
Nein. Die eVB bestätigt lediglich, dass eine Versicherung besteht. Sie ersetzt aber keine Zulassung. Sie dürfen erst fahren, wenn Ihr Motorrad bei der Zulassungsstelle angemeldet wurde und ein gültiges Kennzeichen angebracht ist.
Nein – die Zulassungsstelle ruft die Nummer direkt elektronisch ab. Ein Ausdruck kann aber praktisch sein , um die Nummer schnell vorzeigen zu können.
Ja. Sie können mehrere eVB-Nummern gleichzeitig besitzen, zum Beispiel für eine Neuzulassung und ein Kurzzeitkennzeichen.
Wichtig: Eine eVB-Nummer ist immer zweckgebunden und nur für einen Anmeldevorgang gültig.
Nein. Eine eVB ist immer fahrzeugbezogen für genau ein Zulassungsvorhaben gedacht. Für ein zweites Motorrad benötigen Sie eine weitere, neue eVB.
Typische Daten sind:
Das ist nur mit einer speziellen Kurzzeit-eVB für ein Kurzzeitkennzeichen (gelb) erlaubt – und nur innerhalb Deutschlands.
Mögliche Ursachen:
Kontaktieren Sie sofort CHECK24 als Makler oder den Versicherer. Meist kann die eVB direkt neu ausgestellt oder korrigiert werden und Sie können die Zulassung doch noch durchführen.
Autor:
Sascha Rhode
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