Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kreditkarte Lexikon

Notfall Bargeld

Das Notfallbargeld ist ein besonderer und von vielen Kartenherausgebern angebotener - teils kostenpflichtiger - Service für den Fall, dass ein Kunde seine Kreditkarte verliert oder diese gestohlen wird. Der Kartenbesitzer kann damit in der Regel binnen 24 Stunden zu Bargeld gelangen. Die jeweilige kreditkartenausgebende Bank verfügt weltweit über Auszahlungsstellen, dort wird dem Kunden schnell und unkompliziert und in vielen Fällen auch gebührenfrei Bargeld zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung gestellte Summe an Bargeld hängt in der Regel vom individuellen Verfügungsrahmen der Kreditkarte ab. Grundsätzlich sollten Verbraucher die Kreditkarte immer so schnell wie möglich sperren lassen, wenn sie den Verlust oder Diebstahl der Karte bemerken. Dazu kann die Notfall-Hotline der kreditkartenausgebenden Bank angerufen werden. Um den Notfallbargeld-Service nutzen zu können, ist die Sperrung der Karte in vielen Fällen Voraussetzung.

Tipp:
Es gibt eine allgemein gültige Sperrhotline, die Sie unter der 116 116 erreichen. Aus dem Ausland müssen Sie die Ländervorwahl für Deutschland vorwählen! Weitere Informationen finden Sie hier: Kreditkarte sperren

Wenn Kunden ihre Kreditkarte verloren haben oder diese geklaut wurde, gibt es zudem noch eine andere Möglichkeit. Einige Anbieter, darunter etwa der ADAC, bieten den Kunden die Möglichkeit einer Ersatzkarte. Die Notfallkarte wird dem Kunden per Boten ins Ausland zugestellt. Dieser Service ist bei manchen Banken sogar kostenlos. In der Regel sind für die Ersatzkarte im Ausland nur wenige Schritte notwendig. Zunächst muss dem Kreditkartenherausgeber telefonisch mitgeteilt werden, dass die Karte sich nicht mehr im Besitz des Kunden befindet. Zudem gibt der Kunde seinen aktuellen Aufenthaltsort im Ausland an. Auch die Telefonnummer sollte bekannte gegeben werden, damit der Bote den Kunden kontaktieren kann, falls das nötig ist.

Daraufhin wird die alte Karte gesperrt und der Bote auf den Weg geschickt. Für die Übergabe der Notfallkarte ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, denn der Bote kann die Notfallkarte nur gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes übergeben. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass dem Kunden neben der Kreditkarte auch all seine Ausweisdokumente abhandengekommen sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sein gesamter Geldbeutel gestohlen wurde. Dieser Sonderfall sollte bereits bei der telefonischen Notfallmeldung bekannt gegeben werden. Zudem muss in diesem Fall ein Geheimwort für die Kartenübergabe vereinbart werden. Die Notfallkarte ist in der Regel nicht für die dauerhafte Nutzung gedacht. Stattdessen wird dem Kunden eine Ersatzkarte zur Verfügung gestellt, sobald er sich wieder im Inland befindet.
 
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.